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ZP FJ2004 - Aufg. 4.2 Besondere Kündungsvorraussetzungen


Empfohlene Beiträge

Hallo,

bin mal wieder am Lernen *g*

Warum haben Erwerbsgeminderte Arbeitnehmer (in der Aufgabe 70%) besondere Kündigungsvoraussetzungen bei betrieblichen Kündigungen?

Kann mir mal jemand erklären, was das eigenltich für Arbeitnehmer sind? Ich kann mir da garnix drunter vorstellen.

MfG und Danke schon mal.

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ab 50% ist man schwerbehindert im dinne des sozialgesetzbuchs.

kündigung solcher arbeitnehmer nur mit zustimmung einer behörde möglich die jetzt auf gar keinen fall mehr "fürsorgeamt" heisst.

wie sie jetzt heisst weiss ich auch nicht.

Kleine Korrektur: ab 30% mit Gleichstellung

Das Amt heisst Integrationsamt und ist i.d.R. im Versorgungsamt angesiedelt.

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