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Geschrieben

Hallo Zusammen,

auch wenn das so oft hier schon vorkam, bin ich dennoch recht unischer, das IT-Handbuch vom westermann Verlag, darf mann das in der ZP (IHK Köln) benutzen? Also mir wurde nur gesagt das man das Tabellenbuch benutzen dürfte. Weil mit hilfe des Buches kann man ja fast jede Aufgabe lösen, das kann doch eingentlich n icht sein, oder? Da steht ja auch wirtschaft drinnen.

Falls einer bescheid weiß bitte bescheid geben.

Geschrieben

Also ich darf es nutzen (IHK Arnsberg), war bei den bisherigen Azubis auch so.

Soweit ich weiss darf man generell EIN Tabellenbuch nutzen. Egal ob Westermann oder was anderes.

MfG

Geschrieben

Meine sagt leider nur Taschenrechner, aber die IHK meint ich darf ein Tabbelbuch benutzen, aber kein Kompendium. aber als was zählt den dann das Handbuch?

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