mcrap Geschrieben 28. Februar 2005 Teilen Geschrieben 28. Februar 2005 Hallo Ich bin von meinem Betrieb übernommen worden, hatte meine letzte Abschlussprüfung Anfang Januar. Seitdem arbeite ich voll im Betrieb mit. Ich soll aber für den ganzen Januar und den vollen Februar nur den Azubi Lohn bekommen, erst ab März richtiges Gehalt. Gibt es da eine Regelung? Weil im Vertrag steht als Ende der Ausbildungszeit 28.2.05 (also heute). Habe aber gehört dass man mit Bestehen der letzten Prüfung auch Vollgehalt bekommt. Wie ist/war dasbei euch? Schöne Grüße Markus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Oli-nux Geschrieben 28. Februar 2005 Teilen Geschrieben 28. Februar 2005 Sobald du ausgelernt hast, d.h. nach deiner bestandenen Abschlussprüfung bist du Geselle und hast Anspruch auf das volle Gehalt! Ich hoffe aber, dass du mit deinem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag gemacht hast?! Darin steht dann auch, wieviel Geld du bekommst (meist laut Tarif). Das ist bei allen Berufen so - wüsste keinen, bei dem das nicht so ist! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Blade11091985 Geschrieben 28. Februar 2005 Teilen Geschrieben 28. Februar 2005 genau so sehe ich das auch ich würde mich aber nicht auf einen streit einlassen gerade wo du übernommen wurdest im eigenem interesse wäre nicht grad die feine englische art warte den monat einfach ab und gut is Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Oli-nux Geschrieben 28. Februar 2005 Teilen Geschrieben 28. Februar 2005 Weisse deinen Chef auf dein Recht darauf hin! Sonst denkt er, er kann alles mit dir machen. Egal ob du gerade erst übernommen wurdest. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Blade11091985 Geschrieben 28. Februar 2005 Teilen Geschrieben 28. Februar 2005 wobei wenn du dich nicht durchsetzt könnte es sein das man dich für auf deutsch gesagt ne flachzange hält was deinem ruf schadet das musst du sehen wie dein verhältnis deinen vorgesetzten gegenüber ist Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Blade11091985 Geschrieben 28. Februar 2005 Teilen Geschrieben 28. Februar 2005 Weisse deinen Chef auf dein Recht darauf hin! Sonst denkt er, er kann alles mit dir machen. Egal ob du gerade erst übernommen wurdest. genau war nur mal wieder zu langsam aber mach es sachte nicht eh alder ich will mehr kohle sondern frag ihn mal wies mit deinem gehalt so aussieht ob du nicht eigentlich schon volles gehalt bekommen müsstest Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Diddy Geschrieben 28. Februar 2005 Teilen Geschrieben 28. Februar 2005 genau so sehe ich das auch ich würde mich aber nicht auf einen streit einlassen gerade wo du übernommen wurdest im eigenem interesse wäre nicht grad die feine englische art warte den monat einfach ab und gut is :confused: Naja, es ist ja wohl SELBSTVERSTÄNDICH, dass man ab dem Bestehen der Abschlußprüfung das VOLLE Gehalt bekommt!! Deshalb ist es auch völlig in Ordnung den Arbeitgeber darauf hinzuweisen!! :mod: Was soll denn in diesem Thread das Gerede von "feiner englischer Art"??? Diese Einstellung "Schweigen und Ducken" empfinde ich als absolut lächerlich... Bei uns bekamen alle Azubis, die in der 2. Januarhälfte bestanden haben, sogar im Januar bereits 1/2 Azubi Gehalt + 1/2 Angestelltengehalt!! Das nenne ich guten Arbeitgeber :cool: Gruß, Diddy Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Oli-nux Geschrieben 28. Februar 2005 Teilen Geschrieben 28. Februar 2005 @Diddy Da stimme ich dir vollkommen zu und zwar in allen Punkten. So muss das sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Blade11091985 Geschrieben 28. Februar 2005 Teilen Geschrieben 28. Februar 2005 ich hab dir doch recht gegeben aber etwas sachte halt ich wollt damit nur sagen das er wenn du ihm unbequem wirst dich einfach feuern kann also immer nett und freundlich Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aquano Geschrieben 28. Februar 2005 Teilen Geschrieben 28. Februar 2005 ich hab dir doch recht gegeben aber etwas sachte halt ich wollt damit nur sagen das er wenn du ihm unbequem wirst dich einfach feuern kann also immer nett und freundlich Also einfach feuern ist überhaupt nicht möglich, da er s eine Probezeit schon längst hintersich hat. Hole Dir die Kohle. P.S. Bei uns gab es sogar das gesamte Januargehalt (Mitarbeiter) rückwirkend nach dem bestehen der Prüfung(vierte Januarwoche). So muss das sein :floet: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Blade11091985 Geschrieben 28. Februar 2005 Teilen Geschrieben 28. Februar 2005 nein das ist wohl richtig aber wenn er will findet er gründe gar kein problem Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Oli-nux Geschrieben 28. Februar 2005 Teilen Geschrieben 28. Februar 2005 Eben, einfach jetzt gefeuert werden geht nicht. Es liegt ja keine Probezeit vor!!! Solltest du das Geld nicht bekommen, wovon ich mal nicht ausgehe, da dein Chef dann merkt, dass du dich informiert hast (evtl. dass du Ahnung hast), kannst du dich ja mal an den Betriebsrat wenden. Du solltest dich aber immer freundlich verhalten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Blade11091985 Geschrieben 28. Februar 2005 Teilen Geschrieben 28. Februar 2005 genau das meine ich nur wenn der chef dann nachher mal nen kicker auf dich hat dann findet er gründe um ihn zu feuern es ist schon richtig das er seinem chef die ganze sache mal nahe legt sollte es allerdings ersichtlich sein das es zum streit kommt ist auf das geld geschissen ansonsten schaut er dir genau auf die finger und sucht sich nen grund um ihn zu feuern ich habe nie gesagt das er ihn einfach so feuern kann Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Oli-nux Geschrieben 28. Februar 2005 Teilen Geschrieben 28. Februar 2005 ... wenn du ihm unbequem wirst dich einfach feuern kann... ich habe nie gesagt das er ihn einfach so feuern kann Das wiederspricht sich. Back to Topic!!!! Wir kommen hier vom eigentlichen Thema ab! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Buster1979 Geschrieben 28. Februar 2005 Teilen Geschrieben 28. Februar 2005 @Blade: Könntest du zumindest die rudimentärsten Satzzeichen beachten (Also, zumindest mal Kommata und Punkt)? Das erhöht die Lesbarkeit ungemein. Bye, Buster EDIT: Groß- und Kleinschreibung wäre auch nicht verkehrt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Blade11091985 Geschrieben 28. Februar 2005 Teilen Geschrieben 28. Februar 2005 Das wiederspricht sich. Back to Topic!!!! Wir kommen hier vom eigentlichen Thema ab! nein tut es nicht mensch begreif es doch mal einfach so feuern heißt für mich so kannst gehen und ich meine der chef wird schon nen grund finden um ihn zu feuern wenn er will was weiß ich wenn er z.b. einmal zu oft pinkeln war mensch mensch mensch Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hmaas Geschrieben 28. Februar 2005 Teilen Geschrieben 28. Februar 2005 Hallo Ich soll aber für den ganzen Januar und den vollen Februar nur den Azubi Lohn bekommen, erst ab März richtiges Gehalt. Gibt es da eine Regelung? Weil im Vertrag steht als Ende der Ausbildungszeit 28.2.05 (also heute). BBiG BBiG § 14 Beendigung (1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. (2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlußprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlußprüfung. (3) Besteht der Auszubildende die Abschlußprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Naja BBiG §14(2) sollte als Argument ausreichen. Gruß Pönk PS: vielleicht auch von Interesse BBiG § 17 Weiterarbeit Wird der Auszubildende im Anschluß an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne daß hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 28. Februar 2005 Teilen Geschrieben 28. Februar 2005 Pönk hat recht mit den zitierten Gesetzesausschnitten, dass bei Weiterarbeit ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht. Das schliesst aber weder eine Probezeit aus, noch ist die Höhe des Gehalts geregelt. All das ist Verhandlungssache. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mcrap Geschrieben 28. Februar 2005 Autor Teilen Geschrieben 28. Februar 2005 Vielen Dank schonmal für die Hilfe, werde wenn der Chef mal gut gelaunt ist das ganze mal zur Sprache bringen. Das mit dem BBiG find ich spitze, da steht ja klar geschrieben dass mit dem Bestehen der letzten Prüfung die Lehrzeit beendet ist. Ich werde berichten wie es ausgegangen ist. Grüße Markus PS: Ist es relevant das unser Betrieb nur aus 5 Mitarbeitern besteht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IT2004 Geschrieben 28. Februar 2005 Teilen Geschrieben 28. Februar 2005 Genau. Kläre das alles ruhig und sachlich mit deinem Chef. Das ist die beste Lösung. Mit der Mitarbeiteranzahl hat das nichts zu tun. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITSE Geschrieben 1. März 2005 Teilen Geschrieben 1. März 2005 bei der AN-Anzahl (5 Leute) gibt es schon ein paar Auswirkungen, die vielleicht was damit zu tun haben, nämlich gibt es z.B. bei so wenig Leuten keinen Betriebsrat, oder zumindest ist das wahrscheinlich. Allso müssen sich die ANs selber helfen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Oli-nux Geschrieben 1. März 2005 Teilen Geschrieben 1. März 2005 ..werde wenn der Chef mal gut gelaunt ist das ganze mal zur Sprache bringen. Wenn du das hinauszögerst, bekommst du wenns sein muss auch erst später volles Gehalt! Wenn du aber mit dem Azubi-Lohn zufrieden bist....... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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