LassMirRanDa Geschrieben 2. März 2005 Teilen Geschrieben 2. März 2005 Servus Leude, mal ne Frage. Ich muss Täglich ca. 900km pro Woche mit meinem privat PKW zur Firma fahren. Besteht die Möglichkeit dass ich einen Teil von dem Benzingeld wiederbekomme? Also von meinem AG bekomme ich dieses nicht erstattet. Gibt es noch eine andere Möglichkeit? Ich meine dass ich am Ende des Jahres ein Wenig vom Staat bekomme. Wenn ja, wieviel % wären das? Oder liege ich da falsch? Danke! Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
grueni Geschrieben 2. März 2005 Teilen Geschrieben 2. März 2005 ... Gibt es noch eine andere Möglichkeit? Ich meine dass ich am Ende des Jahres ein Wenig vom Staat bekomme. Wenn ja, wieviel % wären das? Oder liege ich da falsch? ... Schon mal was vom Lohnsteuerjahresausgleich gehört? Du kannst den Arbeitsweg steuerlich geltend machen, da gibts soundsoviel Cent pro km. Das bringt die allerdings nur was, wenn du auch Steuern zahlst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dr_max Geschrieben 2. März 2005 Teilen Geschrieben 2. März 2005 Täglich ca. 900km pro Woche Täglich oder pro Woche :confused: :confused: :confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
diana Geschrieben 3. März 2005 Teilen Geschrieben 3. März 2005 Hallo, ich schätze mal du meinst 900km pro Woche (wenn nicht, dann schreibe noch mal wieviel km pro Tag du fährst). Du kannst eine Steuererklärung machen und dort deine Fahrtkm angeben, sind für 2004 30ct pro Km (einfache Fahrtstrecke), kann nächstes für dieses Jahr schon wieder anders sein. Oder du lässt dir die Km im Vorweg auf deine Lohnsteuerkarte eintragen und dann wird deine Lohnsteuer neu berechnet und du hast warscheinlich etwas mehr im Monat (kann aber auch zu einer Rückzahlung am Jahresende kommen). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Madis82 Geschrieben 3. März 2005 Teilen Geschrieben 3. März 2005 Also ich denke mal das du in der Ausbildung bist und keine Steuern bezahlst, wenn das so ist, dann hast du das geliche Problem wie ich, denn eine Steuererklärung kannst du nicht machen, da du ja keine Steuern bezahlst und somit bekommst du auch kein Fahrtgeld. Naja Pech ich fahr auch jede Woche 700 km ! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 3. März 2005 Teilen Geschrieben 3. März 2005 Er kann schon eine Steuererklärung machen. Wenn er VL oder Riester hat, dann muss er sogar. Er bekommt nur nichts wieder. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Angela Geschrieben 3. März 2005 Teilen Geschrieben 3. März 2005 Es gibt rein rechtlich auch die Möglichkeit, sich einen Teil des Bruttolohns als pauschalbesteuertes Fahrgeld vom Arbeitgeber auszahlen zu lassen. Der Maximalwert liegt hier bei den momentan gültigen Rückerstattungspauschale (2004: 30 Cent pro Kilometer, 2005 weiß ich leider auch nicht) mal den gefahrenen Kilometern. Ein Vorteil dieser Möglichkeit ist, dass Du für diesen Betrag keine Steuern, und so weit ich weiß, auch keine Sozialabgaben zahlen musst, da sie nicht zu Deinem Bruttolohn gerechnet werden. Ein Nachteil ist, dass Dir dieser Betrag auch fehlt, wenn Du ein 13. Monatsgehalt bekommst, das sich nach dem Bruttolohn berechnet. Ob Dir diese Möglichkeit in Deinem Betrieb geboten wird, müsstest Du bei Deinem Arbeitgeber erfragen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LassMirRanDa Geschrieben 3. März 2005 Autor Teilen Geschrieben 3. März 2005 Hi, also ich bin nicht mehr in der Ausbildung. Hab mich vertan, sind 800km pro Woche. 160km pro Tag. diese 30cent regelung kenn ich, aber nur in Verbindung mit meinem Arbeitgeber, wenn ich mit dem privat wagen eine Dienstreise antreten muss. Aber von Zuhause zur Arbeit zukommen nicht. Also gelten diese 30cent/km auch für den Weg von Zuhause zur Arbeit? Das wäre natürlich genial. Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 3. März 2005 Teilen Geschrieben 3. März 2005 Die 30 Cent/km gelten auch für Fahrten von zu Hause zum Arbeitgeber. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LassMirRanDa Geschrieben 3. März 2005 Autor Teilen Geschrieben 3. März 2005 Danke für die Info. Aber fakt ist doch dass nur die einfache Wegstrecke bezahlt wird oder? Des weiteren habe ich von meinem Kollegen gehört, dass die km gestaffelt werden, zwar nicht linear, aber trotzdem. Z.B. bis 30km =0,30cent bis 60km =0,28cent usw. stimmt dass? bzw. hat da jmd. ne liste? Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
P3AC3MAK3R Geschrieben 3. März 2005 Teilen Geschrieben 3. März 2005 Hilft folgender Link vielleicht weiter? http://www.steuerlexikon-online.de/Kilometerpauschale.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Woodstock Geschrieben 3. März 2005 Teilen Geschrieben 3. März 2005 Also es ist ist nicht so das Du vom Staat 30Cent pro Kilometer bekommst. Du kannst die Wegstrecke in Deiner Steuererklärung angeben und somit Dein zu versteuerndes Einkommen senken. Beispiel: Du verdienst 24000 € im Jahr. Du fährst täglich 160km zur Arbeit und zurück. Das macht bei 255 Arbeitstagen minus sagen wir mal minimum 20 Urlaubstage (bei einer 5 Tage Woche) sind das 235 Tage x 160km = 37600km. Das wären dann, wenn wir von 30 Cent pro km ausgehen wäre das also 11280€. Jetzt würden also von Deinen verdienten 24000€ 11280€ abgezogen = 12720€. Du müßtest jetzt also nur noch für 12720€ Steuern zahlen, und nicht mehr für 24000€. Gruß, Bine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
diana Geschrieben 3. März 2005 Teilen Geschrieben 3. März 2005 Also es ist ist nicht so das Du vom Staat 30Cent pro Kilometer bekommst. Du kannst die Wegstrecke in Deiner Steuererklärung angeben und somit Dein zu versteuerndes Einkommen senken. Beispiel: Du verdienst 24000 € im Jahr. Du fährst täglich 160km zur Arbeit und zurück. Das macht bei 255 Arbeitstagen minus sagen wir mal minimum 20 Urlaubstage (bei einer 5 Tage Woche) sind das 235 Tage x 160km = 37600km. Das wären dann, wenn wir von 30 Cent pro km ausgehen wäre das also 11280€. Jetzt würden also von Deinen verdienten 24000€ 11280€ abgezogen = 12720€. Du müßtest jetzt also nur noch für 12720€ Steuern zahlen, und nicht mehr für 24000€. Gruß, Bine Sorry, aber dein Beispiel ist wohl nicht ganz richtig, du hast schon Recht, aber es ist nicht so einfach: 160 km tgl. sind 80 relevante Fahrtkilometer (eine Strecke) für 2004 können 230 Tag angesetzt werden x 0,30€ machen 5520€ die als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben werden können. Da es aber eine angegebene max. Grenze für die Fahrtkilometer gibt, ich weiß nicht genau, aber ich glaube ca. 4500€ Dann kannst du noch andere Dinge in deiner Steuererklärung geltend machen und wird berechnet was du an Lohnsteuer gezahlt hast und was du nach Angabe deiner Werbungskosten u.a. gezahlt hättest und die Diffenenz hast du mehr bezahlt und diese könnte deine Rückzahlung sein, aber so genau will ich mich nicht festlegen, da ich es nur von meiner Erfahrung her sagen kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
blackswordowner Geschrieben 3. März 2005 Teilen Geschrieben 3. März 2005 Moins, Diana hat recht. Du kannst höchstens 4500€ für die Fahrtkostenpauschale ansetzen, außer du weist gegenüber dem Finanzamt nach, dass du höhere Kosten hattest. Sprich Fahrtenbuch führen und Tankquittungen etc. aufheben. (siehe z.B. Fachbuch für WISO Sparbuch 2005 Seite 216ff.) Wie bereits gesagt, wird die Summe deiner Werbungskosten von deinem Jahresbrutto abgezogen und dann von diesem Ergebnis die tatsächlich zu zahlende Lohnsteuer berechnet. Die Differenz zwischen der von dir im laufe des Jahres gezahlten und der tatsächlichen Steuerlast wird dir dann gutgeschrieben. Vielleicht wäre es bei dir auch angebracht, dir einen monatlichen Steuerfreibetrag einrichten zu lassen. Dann bekommst du Netto mehr ausgezahlt, da der Steuerfreibetrag dein "Brutto" mindert, und mußt nich bis zum Steuerjahresausgleich warten. Gruß BSO Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dgr243 Geschrieben 3. März 2005 Teilen Geschrieben 3. März 2005 Mal ne etwas weitergehende Frage... Ich beziehe derzeit ALG-I und mache nächste Woche ein unbezahltes Praktikum bei einer Firma, wo ich mich beworben hab. Dort wollen wir sehen, wie ich mit deren Team bzw. deren Team mit mir klarkommt um da evtl. ne Festanstellung draus zu machen. Nun wurde mir grad berichtet, dass ich mir die Fahrtkkosten für dieses Praktikum (immerhin knappe 300km in 5 Tagen) bezuschussen / bezahlen lassen kann von der Bundesagentur für Arbeit. Weiss da wer was genaueres oder hat gar nen Link parat? Google hat leider nix zu Tage gefördert Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 3. März 2005 Teilen Geschrieben 3. März 2005 Weiss da wer was genaueres oder hat gar nen Link parat? Wie genau möchtest Du es? Heisst Mobilitätshilfen, § 54 SGB III, Wortlaut liefer ich nach, wenn gewünscht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dgr243 Geschrieben 3. März 2005 Teilen Geschrieben 3. März 2005 Sach ma bimei .. gibt es eigentlich was was du nicht weisst ? Danek dir. Denke mit dem Stichwort und/oder dem § werd ich googlen besser bedienen können. Musst du also nicht extra rauskramen. Danke dir! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LassMirRanDa Geschrieben 4. März 2005 Autor Teilen Geschrieben 4. März 2005 Du kannst höchstens 4500€ für die Fahrtkostenpauschale ansetzen, außer du weist gegenüber dem Finanzamt nach, dass du höhere Kosten hattest. Sprich Fahrtenbuch führen und Tankquittungen etc. aufheben. (siehe z.B. Fachbuch für WISO Sparbuch 2005 Seite 216ff.) Wieso mit Quittungen? Fakt ist es doch, dass mein Arbeitsbetrieb 80km von mir weg ist. Damit kann ich ja meine 80km geltend machen. Ich würde dann ca. bei 5500€ pro jahr bekommen. Nach meinem Wissen jetzt, bekomm ich ja nur die max. 4500€. Also wozu noch das mit den Quittungen?!?! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
diana Geschrieben 4. März 2005 Teilen Geschrieben 4. März 2005 Also wozu noch das mit den Quittungen?!?! ...um die restlichen 1000€ nicht zu verschenken und auch ansetzen zu können. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LassMirRanDa Geschrieben 4. März 2005 Autor Teilen Geschrieben 4. März 2005 ...um die restlichen 1000€ nicht zu verschenken und auch ansetzen zu können. Ja aber was besagen den die Quittungen von der Tanke? Da steht lediglich die getanken Liter und der Preis. Da aber demnach per 30c/km abgerechnet wird, sind die Rechnungen doch total unrelevant für das Amt. Verstehe das nicht... Ich raff es ja z.B. dass man sich Klamotten kauft die man für die Arbeit braucht, dass da eine Quittung abgegeben werden muss. Aber beim Tanken, ist die Logik garnet zusehen... Ich fahre ja auch privat! :-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 4. März 2005 Teilen Geschrieben 4. März 2005 Ja aber was besagen den die Quittungen von der Tanke? Da steht lediglich die getanken Liter und der Preis. Da aber demnach per 30c/km abgerechnet wird, sind die Rechnungen doch total unrelevant für das Amt. Verstehe das nicht... Ich raff es ja z.B. dass man sich Klamotten kauft die man für die Arbeit braucht, dass da eine Quittung abgegeben werden muss. Aber beim Tanken, ist die Logik garnet zusehen... Ich fahre ja auch privat! :-) Deshalb ja ein Fahrtenbuch! Nur die Tankquittungen bringen meines Wissens nix Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LassMirRanDa Geschrieben 4. März 2005 Autor Teilen Geschrieben 4. März 2005 Fahrtenbuch? Hmm, sorry aber :-) Wieso? Ich habe täglich 80km, dann rechnen wir 20 tage urlaub ab. Dass sind vielleicht 220 Arbeitstage?! Ja wieso soll ich noch ein Fahrtenbuch machen. Das Amt weiß doch wo ich wohne und wo ich dann Arbeite. Da ändert sich doch nix :-) hehe, sorry find ich dämlich :-D Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 4. März 2005 Teilen Geschrieben 4. März 2005 Ist leider so. Finde dich damit ab. ist zwar aus nem anderen Thread, aber passt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LassMirRanDa Geschrieben 4. März 2005 Autor Teilen Geschrieben 4. März 2005 Toll :bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 4. März 2005 Teilen Geschrieben 4. März 2005 Ok, mal "amtlich": § 9 EStG Werbungskosten (1) Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Werbungskosten sind auch 1. [...] 2. [...] 3. [...] 4. Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. 2Zur Abgeltung dieser Aufwendungen ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsstätte aufsucht, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von 0,30 Euro anzusetzen, höchstens jedoch 4.500 Euro im Kalenderjahr; ein höherer Betrag als 4.500 Euro ist anzusetzen, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt. 5. [...] ff D.h. die sogenannte Kostendeckelung von 4.500 Eur pro Veranlagungszeitraum greift nicht, wenn das eigene Fahrzeug für den täglichen Weg zur Arbeit genutzt wird. Falls kein eigenes Auto zur Verfügung steht, kann auch das Fahrzeug des Ehe- bzw. Lebenspartners, der Eltern oder der Geschwister für den Weg zur Arbeit genutzt werden. Klarer? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.