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Geschrieben

hmm ich find das bisschen unglücklich von der IHK ausgedrückt auf dem Brief:

"

Hinweise zum Antrag auf Genehmigung der betrieblichen Projektarbeit

1. Folgende Punkte muss das Konzept beeinhalten:

"

Hier klingt es so als wäre Antrag und Konzept das Gleiche.

"

3.1 Wurde der Antrag einschließlich Konzept genehmigt, kann mit der Projektarbeit begonnen werden.

"

Was soll das dann heißen? Muss das Konzept dann auch noch beantragt werden oder ist die Sache mit Genehmigung des Antrags erledigt?

Argh!

Problem ist dass mein Chef mich gerade zusammengeschissen hat weil ich eben nur die Stichpunkte mit - Projektdokumentation usw. hingeschrieben habe und er eben von der IHK dieses PDF Muster mit Inhaltsverzeichnis bekommen hat.

Geschrieben

Btw. bei dem PDF Muster steht unten auch nochmal

"Der Antrag sowie das Konzept ist im Original an die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Str. 2, 80333 München zu richten."

Geschrieben

Scheu Dich nicht davor, einfach mal bei der IHK anzurufen... Die können Dir sicher auch noch mehr dazu sagen.

Bei und (Düsseldorf) war es so, dass wir im Antrag das Projekt kurz darstellen sollten, mit Ausgangslage, Grund und Ziel des Projektes. Dann noch aufzählen, welche Dokus wir mit einreichen werden.

Nachfragen kostet ja (fast) nichts ;-)

Geschrieben

Alles klar, also ich hab mal noch so ne kleine Grobgliederung reingeschrieben damit der Chef zufrieden ist und hoff jetzt mal auf die Genehmigung.

@Toppy: Das mit dem DSL und KEN hab ich auch abgeändert dass es nicht schon von vornherein festgelegt ist. Vielen Dank auch an Biese

Geschrieben
Wie ich hier bereits des öfteren ausführlich geschrieben habe: Ein Projekt beginnt mit einem Auftrag durch den Auftraggeber. Dieser Auftrag wird im sog. Pflichtenheft (auch Lastenheft genannt) detailliert beschrieben.

Lastenheft != Pflichtenheft!

Geschrieben
Wie ich hier bereits des öfteren ausführlich geschrieben habe: Ein Projekt beginnt mit einem Auftrag durch den Auftraggeber. Dieser Auftrag wird im sog. Pflichtenheft (auch Lastenheft genannt) detailliert beschrieben.

Ich brech ins Essen... Das hab ich ja grad erst durch meinen Vorredner bemerkt...

Was zur Hölle macht Ihr in eurer Ausbildung ????

Geschrieben

Lastenheft = Grobkonzept

Pflichtenheft= Feinkonzept

Mal ganz abgesehen davon, dass ich immer wieder darauf hinweise, dass diese Begriffe ständig durcheinander gebracht werden und oft sogar als Synonyme verwendet werden: Mit dem "Konzept" haben beide Begriffe gar nix zu tun.

Üblicherweise erstellen die meisten PMSe den detaillierten Auftrag des Auftraggebers zusammen mit dem Projektleiter im sog. Pflichtenheft. Oft wird dieses zum Lastenheft erweitert, indem z.B. Konventionalstrafen für Nichteinhalten mit darin aufgenommen werden.

Die Konzeption kommt erst, nachdem sich der AG "zurückgezogen" hat, im sog. Fachkonzept. Dieses könnte man notfalls auch Grobkonzept nennen. Und evtl. erstellt man dann auch noch ein DV-Konzept, das in etwa dem Feinkonzept entsprechen würde.

Das Problem mit Projekt-Management-Systemen ist immer wieder, dass sie alle keine einheitliche Benamsung benutzen. Aber darin sind sich zumindest die, die ich so kenne, schon einig, dass Grob- und Fein-Konzept mit Pflichten- und Lastenheft nu wirklich gar nix zu tun haben.

gruss, timmi

Geschrieben
Mal ganz abgesehen davon, dass ich immer wieder darauf hinweise, dass diese Begriffe ständig durcheinander gebracht werden und oft sogar als Synonyme verwendet werden: Mit dem "Konzept" haben beide Begriffe gar nix zu tun.

Das meinst du, ich bin da anderer Meinung.

Das Problem mit Projekt-Management-Systemen ist immer wieder, dass sie alle keine einheitliche Benamsung benutzen. Aber darin sind sich zumindest die, die ich so kenne, schon einig, dass Grob- und Fein-Konzept mit Pflichten- und Lastenheft nu wirklich gar nix zu tun haben.

s.o.

Ein Pflichtenheft ist die vertraglich bindende, detaillierte Beschreibung einer zu erfüllenden Leistung. Das Pflichtenheft hat die Anfoderungen vollständig, präzise und nachvollziehbar zu seinl

Ein Lastenheft beschreibt die unmittelbaren Anforderungen, Erwartungen und Wünsche an ein geplantes Produkt in natürlicher Sprache. Es ist weder präzise noch vollständig, im Gegensatz zum Pflichtenheft.

Deswegen passen die Begriffe Feinkozept sowie Grobkonzept sehr wohl in diesem Zusammenhang. Es ist halt Definition Sache wo man den Beginn des Konzeptes und der Konzeption in einem Projekt ansetzt.

Geschrieben
Das meinst du, ich bin da anderer Meinung.

Ja, und das ist ja auch nicht falsch so. Das Problem bei den vielen PMSn ist ja gerade diese Begriffsverwirrung. In den PMSn, die ich gelernt habe, angewendet habe und auch unterrichte, da ist das anders.

Noch schlimmer finde ich, dass die meisten Schulen viel zu wenig Hilfen dazu geben. Die meisten meiner Prüflinge haben, wenn überhaupt, nur rudimentäre Grundkenntnisse von Project-Management. Keinesfalls auch nur ausreichend für ihr Abschluss-Projekt.

gruss, timmi

Geschrieben

Noch schlimmer finde ich, dass die meisten Schulen viel zu wenig Hilfen dazu geben. Die meisten meiner Prüflinge haben, wenn überhaupt, nur rudimentäre Grundkenntnisse von Project-Management. Keinesfalls auch nur ausreichend für ihr Abschluss-Projekt.

gruss, timmi

Da muss ich dir leider leider zustimmen. Das fatale ist, dass es ja nicht nur um das Abschlussprojekt, sondern auch um das Wirkliche Leben nach der Ausbildung geht. Wer kommt in unserem Bereich ohne Project-Management aus? Ich kenne niemanden. Wie aber soll jemand, der es nie gelernt hat in der harten Praxis Projekte durchführen? Das ist ein sehr großes Manko in der IT-Ausbildung.

Geschrieben

@ Timmi-Bonn:

*lol*

Wie kommt es denn, dass Du auf der einen Seite von Begriffsverwirrungen redest, und es auf die Schulen schiebst, auf der anderen Seite aber selbt das Pflichtenheft mit dem Lastenheft gleichsetzt ??

Stellst Du Dir da nicht selbst ein klitze kleines Beinchen??

Geschrieben
[...] auf der anderen Seite aber selbt das Pflichtenheft mit dem Lastenheft gleichsetzt ??

Ich setze die nicht gleich. Ich stellte fest, dass diese Begriffe immer wieder verwechselt oder auch als Synonym benutzt werden.

Zu den Begriffen Pflichten- und Lastenheft gab es hier im Forum schon mal eine sehr ausführliche Diskussion. Wen's denn wirklich interessiert, der möge doch einfach danach suchen.

Es bringt wenig, wenn wir hier jetzt noch zusätzlich zur Verwirrung beitragen. Das kann nicht der Sinn dieses Forums sein. Darum hier noch einmal das grobe Minimalgerüst eines Projektes für diejenigen, die inzwischen gar nix mehr wissen: ;)

Auftrag durch Auftraggeber

Festschreiben der Anforderungen (mit AG)

Suche nach dem Lösungsweg, Evaluierung (ohne AG)

"Übersetzen" des Konzeptes in EDV-Sprache :)

Testen

Dokumentation anfertigen

Abnahme / Übergabe (hier kommt erstmalig der AG wieder ins Spiel)

gruss, timmi

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