Slayer8 Geschrieben 6. März 2005 Teilen Geschrieben 6. März 2005 Moin, folgender Fakt, im letzten Jahr hat ein potentieller Kunde uns zu sich bestellt um ihn zu beraten da er am Telefon dieses nicht machen wollte. Wir haben ihm angeboten das wir dieses machen könnten, jedoch Fahrtkosten in Rechnung stellen (waren immerhin 400km) die allerdings bei Auftragsvergabe verrechnet werden würden. Diesem Prozedere stimmte er auch zu.... Jetzt hatte er das Beratungsgespräch (mit Geschäftsführer und Grafiker), schonmal unsere Vorabplanungen und Ideen seines Projektes und wir warten seit zwei Monaten auf das Geld (0,15 Cent pro km, slo 75 € netto). An das Telefon geht er nicht mehr, auf E-Mails kommt auch keine Antwort und leider auch nicht auf unsere Zahlungserinnerungen. Nun folgende Frage, können wir die FAhrskosten in Rechnung stellen, bzw. wie beweisen wir seine Zustimmung dazu am besten.... Wir werden diese Woche noch einmal telefonisch Kontakt aufnehmen, ansonsten wird ein Inkasso Unternehmen beauftragt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 6. März 2005 Teilen Geschrieben 6. März 2005 ... hat er schriftlich zugestimmt ? Wenn nicht dann fasst Euch mal an die Nase ... Verträge zwischen Vollkaufleuten bedürfen zumindest juristisch der Schriftform Wer soll das sonst beurteilen können ? Ist den Aufwand nicht wert. Wenn Ihr das nicht schriftlich habt wird die Summe auch nicht durch eine Inkassofirma ein zu fordern sein, keine Chance. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Slayer8 Geschrieben 6. März 2005 Autor Teilen Geschrieben 6. März 2005 Wir sind aber keine Kaufleute oder E.K.s..... Haben also lediglich seine Zustimmung, die beide Geschäftsführer bezeugen könnten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
F!d3l Geschrieben 7. März 2005 Teilen Geschrieben 7. März 2005 pech gehabt! zwar is des ziemlich assi bzw extrem assi von ihm aber ich denke da habt ihrs wohl verplant... gehen wir mal davon aus es würde vor gericht kommen: der richter könnte ihm niemals die 75€ reindrücken wenn es "nur" von euch bestätigt wird! was meinste wie viele leute sowas ausnützen würden........ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Slayer8 Geschrieben 16. Mai 2005 Autor Teilen Geschrieben 16. Mai 2005 Und Neuigkeiten zu dem Thema... Da der Kunde immer noch nicht bezahlt und den Auftrag nicht an uns vergeben hat haben wir ihn angerufen da er unser Konzept und Logo nutzt. Haben uns darauf geeinigt ihm das Logo zu berechnen und als wir auf die vereinbarten Fahrtkosten kamen fing er erst an zu lachen. Als wir meinten, das wir das ernst meinen (kann nicht sein das er uns durch halb Deutschland zu sich bestellen, wir ihn beraten, Konzept erstellen usw. und er den Auftrag dann an den befreundeten Nachbarn vergibt), sagte er nur, das er noch keine Rechnung bekommen hätte. Also schickten wir ihm diese zum dritten mal postalisch (zwei mal hatte er sie auch per E-Mail bekommen) zu. Ich fürchte fast, das er auch das Logo etc. nicht bezahlen wird, dann darf er das jedoch auch nicht verwenden. Wie macht ihr das in solch einem Fall, vorher Vertrag unterzeichnen lassen? Weil wie gesagt wir können nicht durch halb Deutschland schippern und jeden überall vor Ort beraten, und den Auftrag dann doch nicht bekommen... Gruß S8 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 16. Mai 2005 Teilen Geschrieben 16. Mai 2005 wo liegt das Problem. Ihr habt ne Beratertätigkeit ausgeführt und könnt das auch vorweisen. Mahngebühren rauf und fertig. Dann entweder Inkasso oder Gericht. Was soll das Thema, das er Pech gehabt hat!?! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
.vash Geschrieben 17. Mai 2005 Teilen Geschrieben 17. Mai 2005 meines Wissens ist es durchaus üblich für eine Produktpräsentation durchaus Geld zu verlangen - dies geht zum Teil sogar über die Anfahrtskosten hinaus. Immerhin ist ja durchaus Aufwand für Euch damit verbunden in dem ihr nicht nur eure Zeit zur Verfügung stellt sondern euch auf die Situation beim Kunden individuell vorbereitet. Natürlich nur wenn das auch der Fall ist, sollte halt angemessen sein. Die Reisekosten verstehen sich da eigentlich von selbst. Ich bin kein Jurist und auch kein Wirtschaftler, aber meinem Verständnis von der Sachlage war dies eine Willenserklärung. De Facto kann ja auch schweigen eine Willenserklärung sein, was bedeutet wenn ihr ihn darüber informiert dass ihr das in Rechnung stellt und er das nicht ablehnt, dann muss er zahlen selbst wenn er nicht mündlich oder schriftlich zugestimmt hat zu zahlen, aber zugestimmt hat dass ihr kommen sollt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Slayer8 Geschrieben 17. Mai 2005 Autor Teilen Geschrieben 17. Mai 2005 Hallo! Es ging um eine persönliche Beratung die der Kunde vor Ort wünschte. Wir informierten ihn, das wir dieses in Rechnung stellen und er bejahte dieses. Vor Ort sprachen wir mit ihm das Projekt und seine Ideen durch, zudem entwickelten wir Konzept, Logo und Layout auf dem Vertrauen das er dem mündlich zugesicherten Auftrag einhält. Jedoch faxte er uns nie das schriftliche Angebot wie vereinbart zu und die Verträge unterschrieb er auch nicht. Wie gesagt, nun nutzt er Konzept und das Logo und die Webseite wurde von einem Nachbarn von ihm erstellt. Wir wollen zumindest die vereinbarten Fahrkosten (15 Cent pro km) und die Logokosten erstattet bekommen. Gruß S8 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ingh Geschrieben 17. Mai 2005 Teilen Geschrieben 17. Mai 2005 Wenn ihr diesen Auftrag belegen könnt, dann könnt ihr ihn auch in Rechnung stellen. Mit dem Logo solltet ihr sogar überlegen, ob ihr noch weiter geht, und gegen ihn wegen Verletzung des Urheberrechts angeht (bzw. dieses Vorgehen androht). Immerhin verwendet er - bislang unbefugt - eine von euch erstellte Grafik. Wendet euch für eine weitere Beratung möglichst bald an einen Anwalt - auch, um keine Fristen zu versäumen. Wenn euer "Kunde" im Guten nicht bereit zu einer Lösung ist, dann muss er eben die Konsequenzen tragen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 17. Mai 2005 Teilen Geschrieben 17. Mai 2005 ich muß da ingh zustimmen. Allein schon wegen des Logos würde ich den Anwalt nehmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
uwe.freenet Geschrieben 19. Mai 2005 Teilen Geschrieben 19. Mai 2005 Solange das Logo von euch nicht geschützt ist (Trademark oder Copyright) kann ich mir vorstellen, dass er damit machen darf was er will. Da werdet ihr wohl keinen Cent von ihm bekommen. Aber wie das rechtlich hinterlegt ist weiß ich nicht. Vielleicht hat jemand von euch da ein paar Grundlagen zu? Aber um noch mal zu dem Auftrag zu kommen. Eigentlich sollte jeder Geschäftsführer wissen, dass man Aufträge kaum durch Produktpräsentationen in einem Unternehmen ergattern kann. Aufträge werden beim Geschäftsessen, abends in der Kneipe oder auf irgendeiner Veranstaltung (Messe z.B.) abgeschlossen. Per "Handschlag" sozusagen. Und zu der Sache mit der Inkasso-Firma. Glaubt ihr im Ernst das sich eine Inkasso-Firma für lächerliche 75€ überhaupt nur aus dem Sessel bewegt? Die haben bei 75€ noch nicht mal ein armseeliges Lächeln für euch übrig. Selbst wenn die 50% von dem Geld was sie eintreiben sollen für sich nehmen, reicht das noch nicht mal für 1h Arbeit einer Person geschweige denn für evtl. Fahrtkosten. Über die Verwaltungskosten will ich erst gar nicht reden. Ich sage mal, macht euch nicht noch lächerlicher als ihr es schon getan habt. Verbucht die 75€ unter Lehrgeld und macht es beim nächsten Mal besser. Die Zeit die ihr in das hinterher jagen der 75€ investiert, könnte man besser anlegen. Zum Beispiel um wieder neue Aufträge heran zu holen. Viel Erfolg. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Slayer8 Geschrieben 19. Mai 2005 Autor Teilen Geschrieben 19. Mai 2005 Solange das Logo von euch nicht geschützt ist (Trademark oder Copyright) kann ich mir vorstellen, dass er damit machen darf was er will. Da werdet ihr wohl keinen Cent von ihm bekommen. Aber wie das rechtlich hinterlegt ist weiß ich nicht. Vielleicht hat jemand von euch da ein paar Grundlagen zu? Aber wir haben das Logo für ihn erstellt und somit nutzt er eine Dienstleistung (unser geistiges Gedanken gut) von uns die er nicht bezahlt! Lass Dir mal einen Handwerker kommen und bezahl den nicht.... ;-) Das ist eine ganz normale Dienstleistung und ich kann mir nicht vorstellen das irgendein Gericht der Welt gegen uns sprechen würde.... Aber um noch mal zu dem Auftrag zu kommen. Eigentlich sollte jeder Geschäftsführer wissen, dass man Aufträge kaum durch Produktpräsentationen in einem Unternehmen ergattern kann. Aufträge werden beim Geschäftsessen, abends in der Kneipe oder auf irgendeiner Veranstaltung (Messe z.B.) abgeschlossen. Per "Handschlag" sozusagen. Er hat uns den Auftrag mehrmal am Telefon erteilt und wollte den Auftrag immer wieder zufaxen.... Also steht das ganze durchseine mündliche Zusicherung (meiner Meinung nach) denn er hat einen Willen kundgegeben. Und zu der Sache mit der Inkasso-Firma. Glaubt ihr im Ernst das sich eine Inkasso-Firma für lächerliche 75€ überhaupt nur aus dem Sessel bewegt? Die haben bei 75€ noch nicht mal ein armseeliges Lächeln für euch übrig. Selbst wenn die 50% von dem Geld was sie eintreiben sollen für sich nehmen, reicht das noch nicht mal für 1h Arbeit einer Person geschweige denn für evtl. Fahrtkosten. Über die Verwaltungskosten will ich erst gar nicht reden. Ich sage mal, macht euch nicht noch lächerlicher als ihr es schon getan habt. Verbucht die 75€ unter Lehrgeld und macht es beim nächsten Mal besser. Die Zeit die ihr in das hinterher jagen der 75€ investiert, könnte man besser anlegen. Zum Beispiel um wieder neue Aufträge heran zu holen. Wir haben beireits ein Inkasso Unternehmen gefunden das den Auftrag annehmen würde und wir zahlen keinen Cent dafür. Also von daher sind wir da schonmal auf der "sicheren Seite". Alles andere wird sich wohl zeigen. Es geht ja nicht nur um das Logo und die Fahrtkosten, auch das er uns den Auftrag mehrmals zugesichert und wir daraufhin beraten und Konzepte entworfen haben die er nun einfach nutzt (was wir natürlich nicht nachweisen können). Darum geht es bei der ganzen Sache und das er die Gesamten Rechnungen von immerhin 250€ zahlt. Gruß S8 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 19. Mai 2005 Teilen Geschrieben 19. Mai 2005 Solange das Logo von euch nicht geschützt ist (Trademark oder Copyright) kann ich mir vorstellen, dass er damit machen darf was er will. Da werdet ihr wohl keinen Cent von ihm bekommen. Aber wie das rechtlich hinterlegt ist weiß ich nicht. Vielleicht hat jemand von euch da ein paar Grundlagen zu? Da wär ich mir ned so ganz sicher Aber um noch mal zu dem Auftrag zu kommen. Eigentlich sollte jeder Geschäftsführer wissen, dass man Aufträge kaum durch Produktpräsentationen in einem Unternehmen ergattern kann. Aufträge werden beim Geschäftsessen, abends in der Kneipe oder auf irgendeiner Veranstaltung (Messe z.B.) abgeschlossen. Per "Handschlag" sozusagen. absoluter Quatsch Und zu der Sache mit der Inkasso-Firma. Glaubt ihr im Ernst das sich eine Inkasso-Firma für lächerliche 75€ überhaupt nur aus dem Sessel bewegt? Die haben bei 75€ noch nicht mal ein armseeliges Lächeln für euch übrig. Selbst wenn die 50% von dem Geld was sie eintreiben sollen für sich nehmen, reicht das noch nicht mal für 1h Arbeit einer Person geschweige denn für evtl. Fahrtkosten. Über die Verwaltungskosten will ich erst gar nicht reden. die hauen ihre Arbeit schon mit rauf, oder glaubste die kassieren nur 75 € Ich sage mal, macht euch nicht noch lächerlicher als ihr es schon getan habt. Verbucht die 75€ unter Lehrgeld und macht es beim nächsten Mal besser. Die Zeit die ihr in das hinterher jagen der 75€ investiert, könnte man besser anlegen. Zum Beispiel um wieder neue Aufträge heran zu holen. und wenn ich 10x draufzahlen würde. Da geht`s allein ums Prinzip. Ich möchte dich mal sehen, wenn dir das passiert wäre. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
perdian Geschrieben 20. Mai 2005 Teilen Geschrieben 20. Mai 2005 Solange das Logo von euch nicht geschützt ist (Trademark oder Copyright) kann ich mir vorstellen, dass er damit machen darf was er will.Nein, ganz so einfach ist es für einen Kunden (zum Glück) nun auch wieder nicht. Sonst könntest du die ganze Kreativ-Branche wohl morgen zumachen. Wenn mir das Konzept einer Agentur schon so gut gefällt, und diese Agentur praktisch keine Rechte an ihrer Arbeit hat, wieso dann noch für das Produkt bezahlen? Konzept entwickeln lassen, die Arbeit einfach nehmen, der Agentur sagen "Ach wissen sie - sieht ja nett aus, aber den Auftrag bekommen Sie nun doch nicht" und alles munter verwenden? So funktioniert das nicht. Eigentlich sollte jeder Geschäftsführer wissen, dass man Aufträge kaum durch Produktpräsentationen in einem Unternehmen ergattern kann. Aufträge werden beim Geschäftsessen, abends in der Kneipe oder auf irgendeiner Veranstaltung (Messe z.B.) abgeschlossen. Per "Handschlag" sozusagen.Hallo? Wo lebst du denn? Das mag ja für den ein oder anderen Auftrag durchaus gelten, aber ich kann dir genügend Beispiele nennen, die durch den "klassischen" Weg zustande gekommen sind. Also genau den Weg, den du dir scheinbar nicht vorstellen kannst - Produktpräsentation, Gespräch darüber und dann Auftragserteilung. Glaubt ihr im Ernst das sich eine Inkasso-Firma für lächerliche 75€ überhaupt nur aus dem Sessel bewegt? Die haben bei 75€ noch nicht mal ein armseeliges Lächeln für euch übrig.Aber selbstverständlich ist für ein Inkasso-Unternehmen auch ein Betrag von 75 EUR schon ein Grund tätig zu werden. Es gibt Firmen, die für deutlich weniger hohe Rechnungen schon einen Inkasso-Anbieter einschalten - und die treiben diese Forderung auch ein, mit allen Mitteln. Ob es nun 75 EUR oder 7500 EUR sind, das macht für ein Inkasso-Büro nach aussen hin erstmal wenig Unterschied. Das Unternehmen verkauft die Diensleistung "Zahlungseinzug" und verlangt dafür Gebühren. Wenn sich das für ein Unternehmen lohnt, dann glaub mir mal, dass auch Beträge von 10 EUR schon professionell angemahnt werden. Selbst wenn die 50% von dem Geld was sie eintreiben sollen für sich nehmen, reicht das noch nicht mal für 1h Arbeit einer Person geschweige denn für evtl. Fahrtkosten.Ein Inkasso-Unternehmen finanziert sich nicht (nur) durch die großen Fische. Im Gegenteil - die Masse der Kleinaufträge bringt das Grundrauschen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Muadibb Geschrieben 20. Mai 2005 Teilen Geschrieben 20. Mai 2005 Also, an dem Logo und dem Konzept habt Ihr zunächst einmal die Urheberrechte, wenn Ihr vertraglich nichts anderes vereinabrt. Ihr seit ja wohl eher Freiberufler, also in keinem dauerhaften Arbeitsverhältnis, so dass der Kunde nicht automatisch die Rechte bekommt. Soweit mal zum Urheberrecht Das heisst, Ihr solltet schnellst möglich auch dafür sorgen, dass Ihr beweisen könnt, dass Ihr dieses Konzeot zeitlich früher erstellt habt als Euer Kunde --> Anwalt aufsuchen und Euch erklären lassen! Wenn Ihr gar nichts schriftliches habt, sieht es schon schlecht aus, um Sachverhalte zu beweisen, wobei grundsätzlich Verträge auch mündlich geschlossen werden können. Da kommt wieder der Punkt des sogenannten konkludenten Verhaltens, da Ihr ja nicht ohne Grund ein Konzept für einen Kunden entwickelt. Trotz alledem wird es für Euch schwierig, einige Sachverhalte zu beweisen, aber das soltle Euch besser ein Anwalt erklären. P.s.: Wenn Ihr mir verratet, wo Ihr wohnt, kann ich Euch eventuell einen Anwalt empfehlen, bei dem ich im letzten Semester Vorlesung in EDV-Recht hatte. --> PM schicken, wenn Ihr Interesse habt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
darkworld Geschrieben 20. Mai 2005 Teilen Geschrieben 20. Mai 2005 Also: Ihr habt ihm eine Rechnung geschickt!? Für eine Leistung die wirklich erbracht wurde, und für die auch die Rechnungsstellung abgesprochen war? Dann hat er nicht widerrufen sondern bloss nicht gezahlt!? Ohne Einspruch gilt die Rechnung als akzeptiert. Damit habt ihr an sich schon gewonnen... Mahnen usw. könnt ihr selber machen, oder an ein entsprechendes Büro weitergeben. Mahnung-online z.B. hat sich bei uns sehr gut bewährt... Aber auch ein Inkasso-Unternehmen wird euch nicht, wie manche hier schrieben auslachen... Die bekommen ihr Geld nämlich auf jeden Fall, und es ist kein prozentualer Anteil... Die schreiben auf den ersten Mahnbrief gleich ihre 30Eur gemäss Gebührenverordnung mit drauf, ob sie nun 1 cent oder ein paar hundert Eur anmahnen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
p490 Geschrieben 24. Mai 2005 Teilen Geschrieben 24. Mai 2005 Jedoch faxte er uns nie das schriftliche Angebot wie vereinbart zu und die Verträge unterschrieb er auch nicht. Sorry, aber dämlicher gehts doch kaum. Normalerweise wird das schon schriftlich fixiert bevor ich überhaupt Arbeit darin investiere (Bestellschein). Sicherlich ist das teilweise terminlich nicht möglich, aber zumindest als ihr dort vor Ort gewesen seid, hätte ich ihm das Ding unter die Nase gehalten. Unterschreib oder stirb. Aufträge können generell natürlich auch erstmal mündlich geschlossen werden, und einer Schriftform bedarf es auch nicht immer. Aber allein aus Gründen der Beweisbarkeit kenn ich kein Unternehmen was darauf verzichtet. Ein "er hat am Telefon der Zahlung zugestimmt und mein Chef kann das bezeugen, weil ich es ihm sofort nach dem Telefonat erzählt habe" dürfte vor Gericht nur ein müdes Lächeln hervorrufen. Ich denke schon, dass sich der Gegenüber meint ist, dass der Streitwert von 75 € (evtl. plus Logo) so gering ist, als das ihr überhaupt einen langen Atem habt. Ich würde das der Kategorie "Dumm gelaufen" zuordnen und lieber daraus Konsequenzen für mein Handeln ziehen, als den 75 € hinterherzulaufen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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