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Recht des Kunden beim Internetkauf


etops

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Hallo,

ich hab mal ne Frage an die Online-Juristen unter Euch ;)

Gestern habe ich versucht, über einen großen Internet-Anbieter für meine Mutter ein Flugticket zu kaufen. Auf dieser Seite war die entsprechende Verfügbarkeit angegeben und zunächst hat auch alles geklappt. Beim Abschluß gab es dann allerdings eine Fehlermeldung und daß sich der Anbieter telefonisch oder per eMail melden würde.

Dies ist heute vormittag geschehen; in der eMail stand, daß der gewünschte Tarif leider nicht mehr verfügbar sei und meine Mutter aber gerne zu einem höheren Tarif (nahe zu der doppelte (!) Preis) buchen könne.

Auf der Internetseite ist das Angebot aber bis jetzt immer noch als verfügbar gekennzeichnet.

Jetzt die Frage: wie und in welcher Form kann ich dagegen vorgehen und welche Fristen muß ich beachten?

Mir ist klar, daß das hier keine verbindliche Rechtsauskunft sein kann, aber vielleicht kennt sich ja doch jemand ein bißchen aus... :)

Danke schon mal im Voraus,

viele Grüße

-etops-

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Wir haben das durchgemacht bis zur Buchung und es hieß dann, daß bei der Buchung ein Fehler aufgetreten ist (wir wollten das Angebot zum ursprünglichen Preis also annehmen; von daher handelt es sich meiner Meinung nach um ein im Moment der abgesandten Buchung um ein von beiden Parteien akzeptiertes Angebot).

Die Fehlermeldung kam also erst nach dem Klick "Buchung abschließen", von daher bin ich der Meinung, daß das Ticket zum ursprünglich genannten Preis verfügbar gemacht werden müsse.

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Da das Angebot nicht extra für dich gemacht wurde, ist es nicht bindend. Im Katalog kann es einen Druckfehler geben, im Schaufenster genau so. Wenn Du im Schaufenster ein gutes Angebot findest, und die sagen, daß es nicht stimmt, müssen die es dir nicht zu dem im Schaufenster angebotenen Preis verkaufen.

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Da geb ich Dir zunächst mal Recht, aber ich wurde ja nicht auf den konkreten Fehler aufmerksam gemacht (verglichen mit dem Kaufhausbeispiel wenn überhaupt erst an der Kasse). Die Info, daß es an dem nicht verfügbaren Tarif liegt, habe ich ja erst heute morgen bekommen.

Aus meiner Sicht ist das spätestens seit meiner Mail an diesen Laden irreführend, dieses Angebot weiterhin aufrecht zu erhalten, dann aber an der Kasse (siehe Beispiel zu sagen) zu sagen, daß man leider das Doppelte zahlen müsse, um die Ware zu bekommen.

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Danke für den Link. Nur: dann müßte die Firma das Angebot spätestens im Moment meiner Information und dem Feststellen der offensichtlichen Nichtverfügbarkeit zurücknehmen und nicht mehr zugänglich machen, oder nicht?!

Besonders dann, wenn technische Probleme bekannt sind?! Ich kann dieses Angebot nämlich immer noch abfragen...

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@ etops

ich meinte eigentlich damit, ob du es am nächsten Tag nochmal ausprobiert hast bis zur vollständigen Buchung?

im übrigen hatte ich vor Jahren auch mal so nen Dilemma. Der eine oder andere wird es vielleicht selber mitgekriegt haben, als Karstadt mal seinen Arbeitsspeicher billig loskriegen wollte. Das sprach sich in Minuten so schnell im Net rum, das die Seite total gelahmt hat. Ich hatte 2x bestellt und habe dafür ne halbe Stunde gebraucht :D

Letztendlich ist die Sache auch vor Gericht gegangen durch ein paar Leute die geklagt hatten. Karstadt hatte da dann gewonnen. Hab leider keinen Link mehr zu Hand. Das Urteil dürfte aber noch irgendwo im Net zu finden sein.

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Ja, ich hatte es gestern noch einmal probiert, wieder wurde das Angebot als verfügbar dargestellt und nach Abschluß des Ganzen kam dann wieder die Meldung, daß ein Fehler aufgetreten sei.

Da der Fehler bei dem Unternehmen bekannt ist, bin ich der Meinung, daß es sich um eine Täuschung des Kunden handelt - es ist schließlich technisch nicht so wirklich schwer, in irgendeiner Form eine Warnung abzugeben, wenn etwas vorübergehend nicht funktioniert (sollten Fachinformatiker ja wissen ;) )

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