PhyRoX Geschrieben 8. März 2005 Teilen Geschrieben 8. März 2005 Ich wollte mal allgemein fragen ob man Kindergeld weiterhin bekommt, wenn das Hauptgehalt(Ausbildung) unter dem Mindestbetrag liegt und man einen Nebenjob hat, oder wird dann beides zusammen gerechnet und wenn dann das darüber liegt, bekommt man kein Kindergeld. Weiterhin bekommt man dann noch BAB oder Wohngeld? :confused: :confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
manu-2 Geschrieben 8. März 2005 Teilen Geschrieben 8. März 2005 Wenn du über einen bestimmten betrag liegst dann bekommste kein Kindergeld mehr. Wohnst du bei deinen Eltern? Ich bekomme gerade noch so Kindergeld, weil ich 500km von daheim weg wohne und ich meine wohnung selber bezahle. Aber wenn du daheim wohnst und genug verdienst, dann wird nix drauß und wohngeld kannst du gleich vergessen.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PhyRoX Geschrieben 8. März 2005 Autor Teilen Geschrieben 8. März 2005 nee wohne nicht daheim.. aber auch nicht 500 km eher 500m :floet: Also wird das Ausbildungsgeld dann zum Nebenjobverdienst dazu addiert ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sockä Geschrieben 8. März 2005 Teilen Geschrieben 8. März 2005 Es wird immer das Gehalt genommen, dass das Kind verdient. Und wenn das Kind nun mehrere Arbeitsverhältnisse hat, dann wird das eben auch zusammen gerechnet. Aber denke dran: du kannst z.B. Wegkosten oder Lernmittel als Werbungskosten angeben und somit deinen "Verdienst" absenken. Und außerdem: Kindergeld bekommen deine Eltern, nicht du. Und auch sie müssen es beantragen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hmaas Geschrieben 8. März 2005 Teilen Geschrieben 8. März 2005 Es wird immer das Gehalt genommen, dass das Kind verdient. Um genau zu sein es gilt das steuerpflichtige Bruttojahreseinkommen. Also z.B. auch Mieteinkünfte oder Zinserträge. Und außerdem: Kindergeld bekommen deine Eltern, nicht du. Und auch sie müssen es beantragen. Man kann beantragen, das das Kindergeld dierekt an das Kind bezahlt wird. Die genauen Bedingungen dazu kenn ich aber nicht. Pönk Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sockä Geschrieben 8. März 2005 Teilen Geschrieben 8. März 2005 Um genau zu sein es gilt das steuerpflichtige Bruttojahreseinkommen. Also z.B. auch Mieteinkünfte oder Zinserträge.Das meinte ich mit "Verdienst" (deshalb auch in Anführungszeichen) - alle positiven Geldeinkünfte. Man kann beantragen, das das Kindergeld dierekt an das Kind bezahlt wird. Die genauen Bedingungen dazu kenn ich aber nicht. Ja, geht glaube ich. Nur da kommt bei mir wieder der Schmunzler... das KG ist ja eigentlich dafür da, um den Eltern eine Geldstütze für die Versorgung des Kindes zu geben. Wenn das Geld dann direkt in die Tasche des Kindes geht finde ich das etwas... naja... nicht so gut. Jetzt müsste Schröder noch einen Spruch zu der "Mitnahme-Mentalität" loslassen und ich wäre auf dem besten Wege zur Politikerin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PhyRoX Geschrieben 8. März 2005 Autor Teilen Geschrieben 8. März 2005 Ist halt dann die Frage ob sich nen Nebenjob überhaupt lohnt... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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