hasehirn_ffm Geschrieben 8. März 2005 Geschrieben 8. März 2005 Hallo, gibt es eine Frits bis wann ein Arbeitgeber das übernahme Gespräch statt finden muss? Falls ja, was passiert wenn er es nicht in dieser Frist macht? Ich mein als Azubi muss man sich ja auch Gedanken drum machen wies denn nun weitergeht... Einen neuen Arbeitgeber nach der Lehre zu suchen braucht ja auch seine Zeit bzw bis man einen gefunden hat... HAbe meine Chefs schon ein paar mal drauf angesprochen, wurde aber immer weider verschoben. Any Ideas? Zitieren
sockä Geschrieben 8. März 2005 Geschrieben 8. März 2005 Wen du klug bist, sagst du gar nix. Es gibt da so eine Klausel, die so viel besagt wie: wenn ein Azubi die Prüfung besteht und der Ausbildungsbetrieb ausdrücklich nicht darauf hinweist, dass er nciht übernommen wird, so kann der Azubi am Tag nach Bestehen der Prüfung im Betrieb aufkreuzen. Sagt der (ehemalige) Ausbildungsbetrieb (jetzt die Firma) nichts dazu, so wird das als mündlicher Arbeitsvertrag aufgefasst. Ich krieg' den Text jetzt nicht mehr genau hin, aber sinngemäß war es so... *Bimei Hilfe anfordere* Zitieren
Aquano Geschrieben 8. März 2005 Geschrieben 8. März 2005 Eine Frist gibt es nicht. Dein Ausbildungsvertrag endet mit dem Bestehen der Prüfung. Das Arbeitsverhältnis ist ein ganz neuer Vertrag. Wenn dieser nicht geschlossen wird, gibt es halt auch keinen. Solltest Du Deine Prfung bestehen und dann ganz normal weiterarbeiten, ohne dass Dir einer sagt, dass Du da nicht mehr beschäftigt bist. Z.B. noch Restaufgaben, etc. dann hast Du automatisch Dein Arbeitsverhältnis. Zitieren
sockä Geschrieben 8. März 2005 Geschrieben 8. März 2005 Solltest Du Deine Prfung bestehen und dann ganz normal weiterarbeiten, ohne dass Dir einer sagt, dass Du da nicht mehr beschäftigt bist. Z.B. noch Restaufgaben, etc. dann hast Du automatisch Dein Arbeitsverhältnis.Ja genau, das meinte ich. Dazu gibt es auch noch einen Original Gesetzauszug. Musst mal hier im Forum suchen, ich glaube, das wurde schon ein paar Mal gepostet. Zitieren
bimei Geschrieben 8. März 2005 Geschrieben 8. März 2005 Ja genau, das meinte ich. Dazu gibt es auch noch einen Original Gesetzauszug. § 17 BBiG Weiterarbeit Wird der Auszubildende im Anschluß an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne daß hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Zitieren
hasehirn_ffm Geschrieben 8. März 2005 Autor Geschrieben 8. März 2005 Hey, vielen Dank fuer Eure schnellen Antworten! Also heisst das auf Deutsch, wenn ich am 13.7 die Pruefung bestanden habe und am 14 weiter zur Arbeit gehe, gehe ich damit einen Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit ein... Was ist nun wenn mein Chef das erst eine Woche spaeter rafft und mir dann von heute auf morgen kuendigt? Wie siehts da mit Kündigungsfrist und zahlen der geleisteten Stunden aus? Vielen Dank! Zitieren
Aquano Geschrieben 8. März 2005 Geschrieben 8. März 2005 Hey, vielen Dank fuer Eure schnellen Antworten! Also heisst das auf Deutsch, wenn ich am 13.7 die Pruefung bestanden habe und am 14 weiter zur Arbeit gehe, gehe ich damit einen Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit ein... Was ist nun wenn mein Chef das erst eine Woche spaeter rafft und mir dann von heute auf morgen kuendigt? Wie siehts da mit Kündigungsfrist und zahlen der geleisteten Stunden aus? Vielen Dank! Tja, das ist halt das Problem, wenn Du die Klappe hälst. Wenn Dein Gehalt nicht tariflich geregelt ist, hast Du das nächste Problem. Danach gelten die normalen Kündigungsbestimmungen für Dich, eine Probezeit hast Du nicht mehr. Das Arbeitsverhältnis gilt dann auf unbestimmte Zeit als begründet. Die geleisteten Stunden muss er auf jeden Fall zahlen, allerdings stellt sich hier die Frage nach dem Gehalt. Da wird es aber sicherlich Urteile geben. Allerdings bezweifel ich, dass man durch eine soclhe Aktion lange glücklich in der Firma überleben kann (außer es ist eine große Firma). Zitieren
darkworld Geschrieben 18. März 2005 Geschrieben 18. März 2005 Also so wie ich das verstanden habe kann der Chef dann im Gegenzug dein Gehalt auf eher wenig grosszügige Beträge wie z.B. das Azubigehalt festlegen solange kein Tarifvertrag gilt... Das wirst du vermutlich nicht wollen, daher würde ich spätestens am 14. bevor du auch nur einen Handschlag tust auf einen Vertrag bestehen. Eine offizielle Frist für das Gespräch gibts nicht, wie lange du dich hinhalten lässt ist deine Sache... Im Zweifelsfalle würde ich bereits 6 Monate vor Ende bewerbungen schreiben und dann ruhig auch mal mit hinweis auf ein Vorstellungsgespräch um freie Tage etc. bitten. Spätestens das sollte deine chefs bewegen endlich mal das Gespräch zu führen. Zitieren
ingh Geschrieben 18. März 2005 Geschrieben 18. März 2005 Trotz dieser Regelung zur Weiterbeschäftigung würde ich nicht darauf spekulieren, dass es klappt: 1.) Was, wenn der Chef am Tag vor der Prüfung zufällig auf den Trichter kommt und sagt "Tut mir leid, aber du kannst hier nicht weiterarbeiten."? Dann stehst du plötzlich mit nichts da! 2.) Solch ein Verhalten ist nicht fair gegenüber dem Chef und dem Betrieb, und wird sich ganz sicher nicht positiv auf eure weitere Zusammenarbeit auswirken! Zitieren
perdian Geschrieben 18. März 2005 Geschrieben 18. März 2005 Also heisst das auf Deutsch, wenn ich am 13.7 die Pruefung bestanden habe und am 14 weiter zur Arbeit gehe, gehe ich damit einen Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit ein...Wenn dein Chef dich normal weiterarbeiten lässt, dann ja. Wenn er natürlich sagt "Was willst du hier, deine Ausbildung ist zuende" dann hast du Pech gehabt, aber sobald du den Tag über arbeitest gilt das als weiterbeschäftigt. Was ist nun wenn mein Chef das erst eine Woche spaeter rafft und mir dann von heute auf morgen kuendigt? Wie siehts da mit Kündigungsfrist und zahlen der geleisteten Stunden aus?Na da greift das ganz normale Arbeitsrecht mit den üblichen Kündigungsfristen - und natürlich musst du die geleistete Arbeit bezahlt bekommen. Zitieren
allesweg Geschrieben 18. März 2005 Geschrieben 18. März 2005 [...] eine Probezeit hast Du nicht mehr. [...]Flasch! Das Ausbildungsverhältnis ist beendet und im Arbeitsvertrag kann der AG dir gern eine Probezeit eintragen - was sogar üblich ist. Somit ergibt sich für deinen Kündigungsschutz: Probezeit --> keinen. Fristlos ohne Angabe von Gründen innerhalb der Probezeit. sonst: §622(1)BGB: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. (Ausbildung zählt nicht zur Dauer des ARBEITSverhältnisses) Zitieren
charmanta Geschrieben 18. März 2005 Geschrieben 18. März 2005 Und was soll er machen wenn der Chef termingerecht kündigt ?? Das halte ich für gefährlich. Ich würde das Gespräch jetzt einfach forcieren ... für Bewerbungen brauchst Du mindestens 4 Monate, wenn nicht mehr. Der Chef soll sich einfach mündlich ( vor Zeugen ) comitten. Zitieren
darkworld Geschrieben 18. März 2005 Geschrieben 18. März 2005 Noch ne sehr Interessante Idee die mir gerade kam: schreib eine Bewerbung an deine eigene Firma (wird insbesondere bei grösseren Unternehmen sowieso oft verlangt). So werden sie zumindest aufmerksam, dass du endlich genaues Wissen willst. Und die Bewerbungsmappe solltest du ja eh zusammenstellen wenn die nicht in Wallung kommen. Zitieren
sissy66 Geschrieben 18. März 2005 Geschrieben 18. März 2005 ... ist grundsaetzlich nicht falsch. Aber bedenke, dass es "halbillegal" ist, wenn sie Dir 2 Wochen nach dem Du schon gearbeitet hast, dann erst einen Vertrag ausstellen ... so was geht nicht rueckwirkend vor dem Gesetz. Das ist dann nur ein Gemauschel, dass Du doch noch nahtlos uebernommen wurdest. Ich wuerde einfach mal mit dem Chef nen Kaffee trinken oder mich neben ihn beim Mittagessen setzen und einfach fragen, ob er Dich uebernehmen will oder nicht (auf schlaue verhandelnde Weise fragen, Bittstellung ;-)). ... wenn das nicht geht, mache einen Termin ueber die Sekretaerin aus! Denn das ist sehr wichtig, damit Du weisst, was abgeht und nicht monatelang rumraetseln musst, ob oder ob nicht. (Musst Du ja auch in Deine Urlaubsplanung mit einbeziehen. In der Probezeit nach der Lehre macht man naehmlich eher keinen Urlaub!) Wenn Du schon mal weisst, ob es klappt oder nicht, dann bist Du auf der sicheren Seite. Und Du kannst so argumentieren, dass sie sich nicht nur Stress mit dem AA, Krankenkasse sparen (die Zettel, wo drauf steht, ja, der Herr/Frau sowieso ist nicht mehr arbeitslos, Nummern und Daten noch mal alle hin- und hertauschen), sondern auch beim "rueckwirkendem" Ausfuellen Deines Vertrages! Jedenfalls wuerd ich mir den Papierkrieg ersparen und gleich den neuen Vertrag nachtlos anschliessen lassen ... und darauf kannst Du locker bestehen! Denn warum solltest Du ein paar Wochen, Monate usw. ohne Krankenversicherung und Rentenversicherung rumrennen? Du muesstest dann fuer die paar Wochen zum AA rennen, um es richtig zu machen und nicht rumzuschlabbern. Das sind dann wieder viel mehr Zettel, die Du aufheben musst! Liebe Gruesse, sissy66. Zitieren
hmaas Geschrieben 18. März 2005 Geschrieben 18. März 2005 Aber bedenke, dass es "halbillegal" ist, wenn sie Dir 2 Wochen nach dem Du schon gearbeitet hast, dann erst einen Vertrag ausstellen ... so was geht nicht rueckwirkend vor dem Gesetz. Das ist dann nur ein Gemauschel, dass Du doch noch nahtlos uebernommen wurdest. Äh, Arbeitsverträge bedürfen doch nicht der Schriftform. Also wäre im obrigen Fall, dass nach bestehen der Prüfung gearbeitet wird, ein nahtloser unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen. Problematich wirds eher, wenn man sich nicht rechtzeitig arbeitssuchend meldet und man am weiterarbeiten nach der Prüfung "gehindert" wird und dann ohne Job darsteht. Dann kannst du mit Abzügen bei den Leistungen rechnen. Pönk Zitieren
sissy66 Geschrieben 30. März 2005 Geschrieben 30. März 2005 ... da gehe ich mit, dass man auch muendlich nen Arbeitsvertrag festlegen kann. Nur bedenke mal bitte, dass es eher nicht branchenueblich fuer uns ist. Dienstleistungsberufler haben sowieso den ganzen Tag mit Schriftformen zu kaempfen. Der Handschlag z.B. , ist eher fuer handwerkliche Berufe, wie Schneiderin, Bauarbeiter, etc. angebracht, wenn es ihn ueberhaupt noch in unserer heutigen Informations- und Mediengesellschaft gibt. Deswegen wuerde ich unbedingt auf den schriftlichen Arbeitsvertrag bestehen. Liebe Gruesse, sissy66. Zitieren
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