CyberDemon Geschrieben 10. März 2005 Teilen Geschrieben 10. März 2005 Hallo zusammen, sind Kündigungen von Versicherungen, Verträgen etc. per Email rechtskräftig oder muss man sie per Einschreiben schicken? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sockä Geschrieben 10. März 2005 Teilen Geschrieben 10. März 2005 per Einschreiben? Ich dachte immer, normal schriftlich per Post wäre ok... ?! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 10. März 2005 Teilen Geschrieben 10. März 2005 Wenn eine Kündigung per Gesetz oder vertraglich vereinbart in Schriftform zu erfolgen hat, ist eine Kündigung per email nach aktueller Rechtsauffassung nicht wirksam, da der Zugang der Kündigung nicht nachweisbar ist. Bei Arbeitsverträgen kann die Formvorschrift nach AG Frankfurt (AZ 8 Ca 5663/00) durch vertragliche Regelung nicht umgangen werden. Es gibt allerdings AGBs, Verträge etc., in denen eine Kündigung per email als Möglichkeit angegeben ist, darum muss man im Einzelfall schon genau gucken. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.