CyberDemon Geschrieben 10. März 2005 Geschrieben 10. März 2005 Hallo zusammen, sind Kündigungen von Versicherungen, Verträgen etc. per Email rechtskräftig oder muss man sie per Einschreiben schicken?
sockä Geschrieben 10. März 2005 Geschrieben 10. März 2005 per Einschreiben? Ich dachte immer, normal schriftlich per Post wäre ok... ?!
bimei Geschrieben 10. März 2005 Geschrieben 10. März 2005 Wenn eine Kündigung per Gesetz oder vertraglich vereinbart in Schriftform zu erfolgen hat, ist eine Kündigung per email nach aktueller Rechtsauffassung nicht wirksam, da der Zugang der Kündigung nicht nachweisbar ist. Bei Arbeitsverträgen kann die Formvorschrift nach AG Frankfurt (AZ 8 Ca 5663/00) durch vertragliche Regelung nicht umgangen werden. Es gibt allerdings AGBs, Verträge etc., in denen eine Kündigung per email als Möglichkeit angegeben ist, darum muss man im Einzelfall schon genau gucken.
Empfohlene Beiträge
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.
Jetzt anmelden