Antibiotik Geschrieben 11. März 2005 Geschrieben 11. März 2005 hallo zusammen, bei uns im Intranet sind die Geburtstage (Tag,Monat,Jahr) veröffentlicht. Etz möchte ne Mitarbeiterin wissen ob dies erlaubt ist. Wenn einer von Euch nen Auszug aus dem Gesetzestext hat, bitte posten. Vielen Dank Ciao Antibiotik
.vash Geschrieben 11. März 2005 Geschrieben 11. März 2005 gleich vorweg: ich weiss es nicht, kann mir aber vorstellen, dass wenn du darum bittest deinen Geburtstag nicht anzuzueigen, diesem Wunsch statt gegeben werden sollte.
Klotzkopp Geschrieben 11. März 2005 Geschrieben 11. März 2005 Wende dich an den Datenschutzbeauftragen des Unternehmens, der sollte dir helfen können.
gajUli Geschrieben 11. März 2005 Geschrieben 11. März 2005 hallo zusammen, bei uns im Intranet sind die Geburtstage (Tag,Monat,Jahr) veröffentlicht. Etz möchte ne Mitarbeiterin wissen ob dies erlaubt ist. Wenn einer von Euch nen Auszug aus dem Gesetzestext hat, bitte posten. Den findest Du im Bundes- und Landesdateschutzgesetz. Dir Rechtslage ist da eindeutig. Geburtstage sind personenbezogene Daten, wenn sich ein Zusammenhang mit einer natuerlichen Person herstellen laesst. Das Speichern und Vertreiten solcher Daten ist nur zulaessig in zwei Faellen, naemlich wenn die Person schriftlich zugestimmt hat oder eine Rechtsverordnung es gestattet.
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