OnkelPaddy Geschrieben 14. März 2005 Teilen Geschrieben 14. März 2005 Halle zusammen, bin beim lesen eines Openbooks über JAVA auf ein kurioses Gesetz in Kalifornien gestoßen. Bei der Recherche nach dem Gesetz stellte sich heraus das es dieses Gesetz in der Tat gibt. Zitat: Achtung Wer sich im kalifornischen Cupertino (unter anderem Apple-Hauptsitz) aufhält und dieses Buch liest, sollte es vermeiden, gut hörbar das Hexadezimalsystem rückwärts aufzuzählen. Das ist gesetzlich verboten! Quelle: http://www.galileocomputing.de/openbook/javainsel4/javainsel_02_002.htm#Xxx999378 Hab mir den Hirnschmalz und das Internet nach einer Begründung ausgedrückt aber ich steige einfach nicht dahinter. Vielleicht hat ja hier noch jemand eine Idee Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karstadt Geschrieben 14. März 2005 Teilen Geschrieben 14. März 2005 666 - Der Teufel!!! :floet: Und wenn ich das Buch nicht dabei habe und es trotzdem auswendig rückwärts aufzähle?! Ah, eine Lücke im System gefunden! Gleich mal Flug buchen gehen... :marine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SNOWMAN Geschrieben 14. März 2005 Teilen Geschrieben 14. März 2005 es gibt auch ein gesetz in Deutschland, is glaub ich im STGB das besagt, wer eine nuklearexplusion erzeugt kann für 4-5 jahre eingesperrt werden Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OnkelPaddy Geschrieben 14. März 2005 Autor Teilen Geschrieben 14. März 2005 666 - Der Teufel!!! :floet: Und wenn ich das Buch nicht dabei habe und es trotzdem auswendig rückwärts aufzähle?! Ah, eine Lücke im System gefunden! Gleich mal Flug buchen gehen... :marine Dazu muß man dann wohl das Hexasystem als Hexadarstellung aufsagen oder wie? Wenn ich F E D C B A 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 kommt da ja nix bei raus Zahlensysteme... ein graus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OnkelPaddy Geschrieben 14. März 2005 Autor Teilen Geschrieben 14. März 2005 es gibt auch ein gesetz in Deutschland, is glaub ich im STGB das besagt, wer eine nuklearexplusion erzeugt kann für 4-5 jahre eingesperrt werden Tatsache, da steht es §328 Abs. 2.3. Wer eine nukleare Explosion verusacht, geht für bis zu fünf Jahre in den Bau. Wenn man nun noch das Jugendrecht anwendet kommt man vielleicht mit 80 Sozialstunden davon. Das bietet ja eine ganz neue Perspektive für den Terrorismus... Aber wir haben ja die Verbindungsdaten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fast_Jack Geschrieben 15. März 2005 Teilen Geschrieben 15. März 2005 Da bietet es sich im Amiland noch mehr an hab mal n Gesetzt geshen was aus Massachusets stammt womit das zünden eines thermonuklearen Sprengkopfs innerhalb der Stadtgrenze mit 500$ Bussgeld bestraft wird^^ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SNOWMAN Geschrieben 15. März 2005 Teilen Geschrieben 15. März 2005 ja lol, die 500€ sinds mir wert aber des mit der atombombe in deutschland: das größere problem wird wohl sein das du gewaltig gegen das waffengesetz verstößt und nebenbei tausenfachen mord, da du das ja mit absicht machst. dafür kommst schon länger hinter gittern, etwa so lange bis die ratten an dir nagen im amiland gibts todesstrafe Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MAJOR_TOM Geschrieben 15. März 2005 Teilen Geschrieben 15. März 2005 Bin beim rumstöbern auf die sinnlosesten Gesetze dieser Welt gestossen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SNOWMAN Geschrieben 15. März 2005 Teilen Geschrieben 15. März 2005 In Deutschland ist es verboten, mit einer Pappnase, einem falschen Bart oder einem bemalten Gesicht an einer öffentlichen Versammlung und Aufzügen teilzunehmen. Ein Verstoß gegen dieses Vermummungsverbot kann Sie für 12 Monate ins Gefängnis bringen oder Sie eine Geldstrafe kosten. Schonmal was von "Fasching" und "Faschingsumzügen" gehört??? :D:D:D:D:D:D:D Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 15. März 2005 Teilen Geschrieben 15. März 2005 In Deutschland ist es verboten, mit einer Pappnase, einem falschen Bart oder einem bemalten Gesicht an einer öffentlichen Versammlung und Aufzügen teilzunehmen. Ein Verstoß gegen dieses Vermummungsverbot kann Sie für 12 Monate ins Gefängnis bringen oder Sie eine Geldstrafe kosten. Schonmal was von "Fasching" und "Faschingsumzügen" gehört??? :D:D:D:D:D:D:D Frauen da lest ihr es: Schminken ist verboten! :mod: :floet: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ingh Geschrieben 15. März 2005 Teilen Geschrieben 15. März 2005 In Deutschland ist es verboten, mit einer Pappnase, einem falschen Bart oder einem bemalten Gesicht an einer öffentlichen Versammlung und Aufzügen teilzunehmen. Ein Verstoß gegen dieses Vermummungsverbot kann Sie für 12 Monate ins Gefängnis bringen oder Sie eine Geldstrafe kosten. Schonmal was von "Fasching" und "Faschingsumzügen" gehört??? :D:D:D:D:D:D:D Leider steht auf dieser Webseite weder, warum dieses Vermummungsverbot eingeführt wurde, noch ist das entsprechende Gesetz (Versammlungsgesetz Paragraph 17a, Absatz 2; Ausnahmen dazu in Absatz 3) benannt. Damit sich jeder selbst ein Bild machen kann: (2) Es ist auch verboten, 1. an derartigen Veranstaltungen [öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel] in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen. 2. bei derartigen Veranstaltungen oder auf dem Weg dorthin Gegenstände mit sich zu führen, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern. (3) Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn es sich um Veranstaltungen im Sinne des § 17 handelt. Die zuständige Behörde kann weitere Ausnahmen von den Verboten der Absätze 1 und 2 zulassen, wenn eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung nicht zu besorgen ist.Veranstaltungen im Sinne des § 17 sind dabeiGottesdienste unter freiem Himmel, kirchliche Prozessionen, Bittgänge und Wallfahrten, gewöhnliche Leichenbegängnisse, Züge von Hochzeitsgesellschaften und hergebrachte Volksfeste.An Faschingsumzüge usw. wurde dabei also durchaus gedacht! Das Vermummungsverbot liegt darin begründet, dass man unmaskiert nicht mehr so leicht unerkannt aus einer großen Menge (insbesondere einer außer Kontrolle geratenen Demo) Straftaten begehen kann. So können solche Personen, die mit Pfastersteinen oder gar Brandsätzen werfen oder sonstwie randalieren, besser identifiziert und zur Verantwortung gezogen werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fast_Jack Geschrieben 15. März 2005 Teilen Geschrieben 15. März 2005 Aber wenn ich schon soweit bin mit Pflastersteinen und Brandsätzen um mich zu werfen ....wieso sollte ich dann noch was auf das Vermummungsgesetz geben??? O_o Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SNOWMAN Geschrieben 15. März 2005 Teilen Geschrieben 15. März 2005 jo, haste recht, aber wenn die des mit auf die seite gesetzt hätten wärs wohl nicht mehr so lustig gewesen Ist ja auch nur ne funseite anhand derer man sich nicht orientieren sollte aber des mit dem schminken hab ich garnet bedacht, des fällt aus dem §17 raus Na, frauen sehen schon anders aus wenn se sich dick mit schminke zukleistern, ist ja eigentlich verboten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 15. März 2005 Teilen Geschrieben 15. März 2005 Naja, Bittgang? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ingh Geschrieben 15. März 2005 Teilen Geschrieben 15. März 2005 Aber wenn ich schon soweit bin mit Pflastersteinen und Brandsätzen um mich zu werfen ....wieso sollte ich dann noch was auf das Vermummungsgesetz geben??? O_o Sorum hättest du Recht. Aber die Sache wird andersrum aufgezäumt: Du darfst dich nicht vermummen, und auch keine Masken etc. zu einer Demo mitführen. Wenn also die Lage eskaliert und du auf die Idee kommst, irgendwas um dich zu werfen, ist deine Chance, unerkannt zu entkommen, deutlich niedriger als wenn du dir nun eine Maske aufziehen würdest. Dadurch steigt einerseits die Hemmschwelle, überhaupt irgendwas zu werfen, andererseits wird die Identifizierung derer, die es dennoch tun, einfacher. Wie Make-up-zugespachtelte Frauen auf Demos behandelt werden, weiß ich allerdings nicht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SNOWMAN Geschrieben 15. März 2005 Teilen Geschrieben 15. März 2005 apropos "hergebrachte volksfeste": gibts auch weggebrachte? muhahaha *schenkelklopfer* nee aber mal ernst, was genau bedeutet das "hergebrachte". Ist das sowas wie "überlieferte" oder "traditionelle"??? Is ne Kirchweih auch sowas? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 15. März 2005 Teilen Geschrieben 15. März 2005 ist doch ganz einfach. Ich weiß ja ned wo du herkommst, aber bei uns in den umliegenden Gemeinden gibt es fast überall 1x im Jahr Volksfest. Bei dem einen ist es im April, dem anderen im Mai, etc. Die Teile dauern ja immer nur 10-20 Tage. Wären sie fest eingerichtet, also das ganze Jahr über laufend, so wären sie auch nicht hergebracht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TheWho Geschrieben 15. März 2005 Teilen Geschrieben 15. März 2005 apropos "hergebrachte volksfeste": gibts auch weggebrachte? muhahaha *schenkelklopfer* nee aber mal ernst, was genau bedeutet das "hergebrachte". Ist das sowas wie "überlieferte" oder "traditionelle"??? Is ne Kirchweih auch sowas? Genauso ist es gemeint. Man sagt auch "alt hergebracht", also aus vergangenen Zeiten mitgenommen quasi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SNOWMAN Geschrieben 15. März 2005 Teilen Geschrieben 15. März 2005 @Manitu: <- da komm ich her Also bei uns im Umkreis gibts nur Kircheweihen und die sind entweder nur übers wochenende bis hin zu maximal ner woche. und zweimal im jahr gibts des volksfest (der name kommt noch von der braunen zeit ) aber darf ich mich da dann eigentlich verkleiden und als Doom-Zombie durch die Straßen wandeln? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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