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Geschrieben

Hallo,

Ich habe mal 2 Fragen an euch:

1. Wenn eine Firma interesse an einem Programm von mir hat ich aber kein Gewerbe habe, wie kann ich dann mein Programm verkaufen? Ich darf ja dann keine Rechnung schreiben, oder? Welche Möglichkeit bleibt denn dann?

2. Wenn man ein Gewerbe anmeldet und irgendwann wieder abmeldet, darf man wieder ein Gewerbe in dieser Branche anmelden oder darf man nur ein mal?

Bin für ein wenig Aufklärung dankbar :)

Gruss

Dragi

Geschrieben

Wenn Du Lizenzen für dein Programm verkaufst, wirst du nicht darum herumkommen, ein Gewerbe anzumelden.

Anders ist dies, wenn Du im Auftrag für eine Firma programmierst -- dann kannst du das unter umständen als Freiberufliche Tätigkeit geltend machen.. das heisst du schreibst eine Rechnung (Durchgehend nummerieren, mit Steuernummer versehen (bekommst du vom FA)) und machst nach Jahresende eine normale Einkommenssteuererklärung.

Ich schreibe "unter umständen", da dies im Ermessen des Finanzamtes liegt. Offiziell können nur Ingenieure, Ärzte und Rechtsanwälte (wer noch? weiss nicht) freiberuflich tätig sein. Aber in der Regel wird das geduldet, zumindest ist dies unter Informatikstudenten die verbreitete Methode.

Im Zweifelsfall solltest Du das mit dem örtlichen Finanzamt klarmachen.

Geschrieben

Die Umsatzsteuer hat nichts mit freiberuflicher oder gewerblicher Selbständigkeit zu tun.

Wenn Du allerdings unter einem bestimmten Umsatz liegst, dann bist Du in den ersten (2?) Jahren von der Umsatzsteuer befreit. Du musst Deinen Rechnungen einen Passus anfügen, nach welchem Paragraphen Du befreit bist und gut.

Ich würde es auch als Freiberufler machen. Das Finanzamt mault schon, wenn es ihnen nicht passt. Allerdings war das bei mir nie der Fall.

Peter

Geschrieben

Es gibt da keine zeitliche Begrenzung, und man muss auch keine Paragrafen auf der Rechnung nennen. Unter einem Umsatz von ich glaube 17.000 Euro steht es einem frei, Umsatzsteuer zu berechnen.

Geschrieben

Servus,

danke für die Aufklärung. Gibts dazu auch einen Paragraphen oder eine Bestimmung? bis jetzt bin ich von einer Pflicht zur Kenntlichmachung ausgegangen. Sonst könnte ja jeder einfach keine Umsatzsteuer berechnen.

Peter

Geschrieben
Sonst könnte ja jeder einfach keine Umsatzsteuer berechnen.

Das würde dann spätestens dem Finanzamt bei deiner Steuererklärung auffallen ;)

Und wenn du die erst gar nicht abgibst, kann das auch Jahre später noch nach hinten losgehen.

Geschrieben
Es gibt da keine zeitliche Begrenzung, und man muss auch keine Paragrafen auf der Rechnung nennen. Unter einem Umsatz von ich glaube 17.000 Euro steht es einem frei, Umsatzsteuer zu berechnen.

Steuerbefreiung für Kleinunternehmer

Alle Kleinunternehmer, deren Umsatz im Vorjahr unter 16.620 € (32.500 DM*) lag und im laufenden Jahr 50.000 € (100.000 DM*) voraussichtlich nicht überschreiten wird, sind nach § 19 Abs. 1 UStG automatisch von der Umsatzsteuer befreit.

Für alle, die das gar nicht wollen, gibt es zum Glück den § 19 Abs. 2, der den Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung erlaubt. Dazu genügt beim ersten Kontakt mit dem Finanzamt ein Kreuzchen an der entsprechenden Stelle auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, später reicht eine formlose Mitteilung an das Finanzamt ("Ich verzichte hiermit auf die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer nach § 19,1 UStG"), die dann fünf Jahre lang bindend ist. Aber bis dahin seid ihr sowieso längst aus der Kleinunternehmerzone raus.

Quelle

Geschrieben
Aber bis dahin seid ihr sowieso längst aus der Kleinunternehmerzone raus.

Das kommt drauf an. Ich verdiene mir als Student nebenher etwas Geld mit Programmieren.. ich kann und möchte gar nicht so viel Zeit aufwenden, dass ich darüber hinauskomme..

Immerhin muss genug Zeit übrigbleiben, um die ganze Kohle wieder zu versaufen. Man hats halt nicht leicht! Nein!

Geschrieben

wenn du nur einmalig dein programm für eine diese eine firma programmierst bzw nur einmalig (vorerst) verkaufen willst, dann kannst du glaub auch einen werksvertrag mit der firma eingehen. dann handelst du nicht mit deiner software, sondern programmierst die für diese firma, aber ein anschließendes weiterverkaufen ist dann glaub nicht so leicht möglich, kommt dann drauf an, was im vertrag steht.

aber da programmierer als freiberufler angesehen werden,würde es auch ohne gewerbe gehen. musst dir nur eine steuernummer vom finanzamt einholen.

und während du dies machst, kannste da ja gleich nochmal nachfragen.

hoffe liege nun nicht total daneben, aber so lief das bei mir erst vor kurzem ab, auftraggeber war eine behörde, also werden dies doch hoffentlich richtig gemacht haben :rolleyes:

Geschrieben

und nach Firmengründung, die dann erfolgt ist wenn die Steuernummer beim F-Amt geändert wurde, darfst Du im ersten Jahr jeden Monat Umsatzsteuer machen ;-)

Was den Werksvertrag angeht: VORSICHT FALLE! Bei solchen Verträgen UNBEDINGT alles von einem Anwalt prüfen lassen und sich aufklären lassen.

Da kann man ganz böse mit auf die xxxxx fallen!

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