schnei Geschrieben 17. März 2005 Teilen Geschrieben 17. März 2005 Hallo! Gibt es große unterschiede zwischen der Fritz!Card PCI v1 und der "neuen" Fritz!Card PCI v2??? Sind diese Unterschiede gravierend? Bekomme ich eine alte v1 unter Win2k3 Server zum laufen? (Bekomme ich Treiber?) Auf der WebSite von AVM ist nichts über Unterschiede etc. nachzulesen. Wenn ich Treiber für Win2k3 Server herunterlade, ist nicht zu erkennen ob diese für v1 oder v2 oder beide sind. Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ossiland:net Geschrieben 17. März 2005 Teilen Geschrieben 17. März 2005 Der Unterschied ist einfach (soweit ich mich erinnern kann), dass Version 2 ACPI unterstützt und einen Aufwachmodus abkann. Mehr wars glaub ich gar nicht. Der Treiber sollte also gleich sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ingh Geschrieben 18. März 2005 Teilen Geschrieben 18. März 2005 Der Treiber sollte also gleich sein. Die Treiber sind nicht gleich; mit der v2 kam auch eine neue Treiberversion. Der v2-Treiber kann auch mit einer v1-Karte umgehen; umgekehrt aber nicht! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schnei Geschrieben 21. März 2005 Autor Teilen Geschrieben 21. März 2005 Ersteinmal vielen Dank für die Antworten. Ich habe AVM mal eine E-mail geschrieben und nach den Unterschieden gefragt. Die Antwort deckt sich mit euren Aussagen: (...) Die FRITZ!Card PCI v2.0 ist zur v1.0: - kleiner und feiner - ist voll ACPI-Fähig - Unterstützt "PC Wake Up" (...) Unterschied der FRITZ!Card PCI v2.0 zur v2.1: Bei der FRITZ!Card PCI v2.1 wird ein einzelnes, anderes Hardware- Modul verwendet. Diese Änderung hat jedoch keinen Einfluss auf die Funktion des Controllers. Kurz, Sie werden hier keinen Vor- oder Nachteil haben wenn Sie eine Version 2.0 oder 2.1 verwenden. Doch da AVM als Hersteller dazu verpflichtet ist für jegliche Änderungen der Hardware eine neue Version zu benennen und dies auch die Abwicklung bei einem eventuellen Supportfall erleichtert, sind wir zu diesem Schritt verpflichtet gewesen. (...) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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