Laker Geschrieben 22. März 2005 Teilen Geschrieben 22. März 2005 Was kann und muß ich für die Zukunft tun? Tja, ich bin ganz schön fertig! Ich habe so eben erfahren, das sich der Betrieb keinen neuen Techniker (FiSi) leisten kann, bzw. mich als Azubi nicht übernehmen kann. Ich weiß, das geht vielen von euch so. Aber was mache ich denn jetzt? Spontane Idee war natürliche bewerben. Zweite Idee war arbeitssuchend melden Dritte Idee war arbeitslos melden vierte und letzte Idee war, nach denken und durch atmen. Dann im Forum diese Message posten und auf viele Antworten hoffen. Ich kann selber gehen, brauch nur jemanden der mir mal eben den Weg zeigt. Was sollte ich schleunigst tun oder lassen. Macht sich arbeitslos melden gut in Zeugnissen??? Welche Alternativen gibt es. Vielen Dank Laker Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sockä Geschrieben 22. März 2005 Teilen Geschrieben 22. März 2005 Macht sich arbeitslos melden gut in Zeugnissen??? Was meinst du damit? Deinen zukünftigen Lebenslauf oder was? Also so lange du noch in der Ausbildung bist, brauchst du nicht in den Lebenslauf oder sonstwo schreiben "ich bin nach der Ausbildung arbeitslos". Du bewirbst dich einfach für einen Termin nach deiner Ausbildung. Wenn du im Sommer fertig bist, dann am Besten am 01.08. (es sei denn, du hast schon nen Termin für deine mündl. Prüfung). Des Weitere: arbeitslos sein ist keine schande. Sind 5 mio. andere Menschen auch in Deutschland. Seh' es einfach als "Lebenszustand". Und fertig. Ansonsten musst du dich jetzt arbeitssuchend melden, da man sich ja bei der Agentur melden muss, so bald man weiß, dass man ab Datum x keinen Job mehr hat. Alles weitere regeln die Leute von der Agentur. Einfach hingehen - vielmehr musst du gar nicht beachten. Lass dir noch von deinem Betrieb ein Zwischen-Arbeitszeugnis ausstellen, was du erstmal für deine Bewerbungen verwenden kannst. Und dann bewerben... und viel Glück haben Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
perdian Geschrieben 22. März 2005 Teilen Geschrieben 22. März 2005 Also eine Entscheidung kann ich dir schonmal abnehmen: Du solltest dich auf jeden Fall sofort beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden. Ich kenne die geneau Vorschrift nicht, aber die Meldung muss stattfinden, sobald du weiss, dass du arbeitslos werden wirst, nicht erst, wenn du tatsächlich keinen Job mehr hast - ansonsten könntest du Probleme bekommen, und im schlimmsten Falle Wochen/Monate den Anspruch auf Arbeitslosengeld verlieren. Spontane Idee war natürliche bewerben. Zweite Idee war arbeitssuchend melden Dritte Idee war arbeitslos meldenWo ist denn in deiner Sicht der Unterschied zwischen der zweiten und der dritten Idee? Es gibt nämlich keine. Solange die arbeitslos bist, bist du automatisch auch arbeitssuchend. Und melden kannst du beim Arbeitsamt nur die aktuelle oder bevorstehende Arbeitslosigkeit. Macht sich arbeitslos melden gut in Zeugnissen???Wie? In welchem Zeugnis willst du denn "arbeitslos gemeldet" stehen haben? Das verstehe ich jetzt überhaupt nicht... Wenn du deinenLebenslauf meinst: Zeiten, in denen da steht "arbeitssuchend" oder "beschäftigungslos" machen sich immer schlechter im Vergleich zu Zeiten, in denen du eine Job gehabt hast. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HappyAlien Geschrieben 22. März 2005 Teilen Geschrieben 22. März 2005 Hi Laker! 1. Solltest du den Kopf nicht hängen lassen! Des nützt leider nichts auch wenn die Situation alles andere als schön ist! 2. Mach dich auf die Suche in deiner Umgebung! Vielleicht gibt es ja jobs! Weiß ja nicht woher du kommst oder z.B. ob du bereit bist evtl. auch wegzuziehen! 3. Dir wird nicht viel übrig bleiben außer dich arbeitssuchend zumelden. 4. Es gibt immer eine Möglichkeit. (studieren,...) Also lass dich nicht unterkriegen! Und VIEL ERFOLG!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
carstenj Geschrieben 22. März 2005 Teilen Geschrieben 22. März 2005 Hi, vielleicht ist es gar nicht so gemeint, aber das... 4. Es gibt immer eine Möglichkeit. (studieren,...) ...als Notlösung halte ich nicht für sinnvoll. Da würde ich dann lieber meine Zeit und Energie in Bewerbungen und Fortbildungen investieren. Ansonsten ist das natürlich auch eine Alternative, wenn es durchdacht ist. Tja, ich bin ganz schön fertig! Ich habe so eben erfahren, das sich der Betrieb keinen neuen Techniker (FiSi) leisten kann, bzw. mich als Azubi nicht übernehmen kann. Ich frage mich, wann du das erfahren hast? War denn vorher angeblich klar, dass du übernommen werden solltest? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HappyAlien Geschrieben 22. März 2005 Teilen Geschrieben 22. März 2005 vielleicht ist es gar nicht so gemeint, aber das... ...als Notlösung halte ich nicht für sinnvoll. Da würde ich dann lieber meine Zeit und Energie in Bewerbungen und Fortbildungen investieren. Ansonsten ist das natürlich auch eine Alternative, wenn es durchdacht ist. Nein so war es nicht unbedingt gemeint! Wenn er unbedingt in der Branche bleiben möchte und sein Abitur hat und ich an seiner Stelle wäre würde ich studieren. (möchte ich sowieso) Mit abgeschlossener Ausbildung und zudem einem Studium hat man doch bessere Chancen. Oder siehst du das anders? Würde auch eher auf die BOS oder ähnliches gehen (grad wenn ich dazu Lust hätte und des auch wirklich will) als mich arbeitslos zu melden! Auf jeden Fall würde ich nichts tun wollen was ich selbst nicht will oder was nur eine Not- bzw. Übergangslösung ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
carstenj Geschrieben 22. März 2005 Teilen Geschrieben 22. März 2005 Mit abgeschlossener Ausbildung und zudem einem Studium hat man doch bessere Chancen. Oder siehst du das anders? No, das sehe ich genauso. Ich halte das auch für keine schlechte Lösung, nur sollte man sich eben bewusst machen, dass ein Studium schon sehr zeitaufwendig ist und lange dauern kann. Das nur zu machen um der Arbeitslosigkeit zu entgehen ist immer ein zweischneidiges Schwert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gambit1978 Geschrieben 22. März 2005 Teilen Geschrieben 22. März 2005 Ich kenne die geneau Vorschrift nicht, aber die Meldung muss stattfinden, sobald du weisst, dass du arbeitslos werden wirst, nicht erst, wenn du tatsächlich keinen Job mehr hast - ansonsten könntest du Probleme bekommen, und im schlimmsten Falle Wochen/Monate den Anspruch auf Arbeitslosengeld verlieren. die genaue vorschrift besagt, dass man sich mindestens drei monate vor "der in aussicht" stehenden arbeitslosigkeit als arbeitssuchend melden muss ansonsten gibts nicht nur probleme, sondern konkret kein geld. wenn der fallmanager ganz miese laune hat bis zu drei monaten... Wo ist denn in deiner Sicht der Unterschied zwischen der zweiten und der dritten Idee? Es gibt nämlich keine. Solange die arbeitslos bist, bist du automatisch auch arbeitssuchend. Und melden kannst du beim Arbeitsamt nur die aktuelle oder bevorstehende Arbeitslosigkeit. das ist schon ein unterschied. stimmen tut, dasss wenn du arbeitslos bist du auch automatisch arbeitssuchend bist. aaaber arbeitssuchend kann sich jeder zu jeder zeit beim amt melden! die meldung beim amt die mindestens drei monate im vorfeld zu erfolgen hat IST z.b. nur eine arbeitssuchend-meldung. dies hängt damit zusammen, dass von dir ja erwartet wird dich bei bekanntwerden einer arbeitslosigkeit selber um was neues zu bemühen. machst du das nicht wird dir (mal ganz überspitzt) faulheit vorgeworfen und es passiert u.U. das bereits oben beschriebene... studieren ist auf jeden fall eine alternative! nur muss es für den betreffenden auch überhaupt erstmal in frage kommen. ich kenne einige leute die selber davon nix hören wollen würden. -> man will ja was tun und geld verdienen. (was durchaus verständlich ist) ob es für dich was ist, musst du ganz klar selber wissen. du darfst dabei nur nicht vergessen das dadurch auch nachteile entstehen können, auch auf lange sicht. ein studium macht sich aber in jedem fall in einem lebenslauf um längen besser als ein "arbeitslos". die alternative wäre selber weiterbilden, was natürlich idealerweise durch zertifikate "dokumentiert" werden sollte. (allerdings kommen da kosten... ) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Laker Geschrieben 22. März 2005 Autor Teilen Geschrieben 22. März 2005 Also erst einmal ein dickes DANKESCHÖN für die vielen Antworten. Es geht mir schon ein kleines bißchen besser. Folgende Dinge möchte ich aber noch ergänzen bzw korrigieren. - Ja, es war die Rede davon, das ich übernommen werde, deswegen war ich auch so perplext. - Es gibt einen Unterschied zwischen arbeitsuchend und arbeitslos melden (arbeitsuchend kann man immer sein) Ach ja,....und falls jemand von euch noch einen zuverlässigen FISI braucht, so circa in 4 Monaten......sofort melden.... Laker Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 22. März 2005 Teilen Geschrieben 22. März 2005 die genaue vorschrift besagt, dass man sich mindestens drei monate vor "der in aussicht" stehenden arbeitslosigkeit als arbeitssuchend melden muss ansonsten gibts nicht nur probleme, sondern konkret kein geld. wenn der fallmanager ganz miese laune hat bis zu drei monaten... Ist hier nicht ganz richtig. § 37b SGB III Frühzeitige Arbeitssuche Personen, deren Versicherungspflichtverhältnis endet, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Im Falle eines befristeten Arbeitsverhältnisses hat die Meldung jedoch frühestens drei Monate vor dessen Beendigung zu erfolgen. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird. Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis. Und zur dadurch ansonsten eventuell enstehenden Minderung des Arbeitslosengeldes: § 140 SGB III Minderung wegen verspäteter Meldung Hat sich der Arbeitslose entgegen § 37b nicht unverzüglich arbeitsuchend gemeldet, so mindert sich das Arbeitslosengeld, das dem Arbeitslosen auf Grund des Anspruchs zusteht, der nach der Pflichtverletzung entstanden ist. Die Minderung beträgt 1. bei einem Bemessungsentgelt bis zu 60 Euro 7 Euro, 2. bei einem Bemessungsentgelt bis zu 100 Euro 35 Euro und 3. bei einem Bemessungsentgelt über 100 Euro 50 Euro für jeden Tag der verspäteten Meldung. Die Minderung ist auf den Betrag begrenzt, der sich bei einer Verspätung von 30 Tagen errechnet. Die Minderung erfolgt, indem der Minderungsbetrag, der sich nach den Sätzen 2 und 3 ergibt, auf das halbe Arbeitslosengeld angerechnet wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
as-sassin Geschrieben 23. März 2005 Teilen Geschrieben 23. März 2005 4 Monate sind doch eine lange Zeit, in der Du Dich bewerben kannst! Also laß den Kopf nicht hängen! as-sassin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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