WeisserRiese Geschrieben 22. März 2005 Geschrieben 22. März 2005 Hallo Leutz, unser Personalschef meint, es gibt aufgrund eines vor 20ig Jahren enstanden Gesetzes zum Schutze der Auszubildenden keine Möglichkeit, einen Arbeitsvertrag bzw. Vorvertrag (Übernahme nach der Prüfung) während der Ausbildung zu unterschreiben. Ich habe darauf mal meinen Lehrer angesprochen und der meinte das ist völliger quatsch, das könnte man ohne Probleme über einen Vorvertrag regeln. Könnt ihr mir helfen wer jetzt recht hat? Steht dazu in irgendeinem Gesetzbuch was drinne ? vielen Dank im vorraus, Sven Zitieren
Namid82 Geschrieben 22. März 2005 Geschrieben 22. März 2005 Wozu willst du einen "VorVertrag"? Wenn du die Prüfung bestanden hast, bist du kein Azubi mehr und wenn nichts weiter gesprochen wird, wirst du übernommen. Wo liegt das Problem? Zitieren
perdian Geschrieben 22. März 2005 Geschrieben 22. März 2005 Schlicht und ergreifend: Das ist Quatsch! Eine Arbeitsvertrag kannst du auch schon während der Ausbildung abschließen - das läuft in tausenden von Fällen jeden Monat so, und da kann mir niemand sagen, dass das alles rechtlich nicht sicher sein soll. Zitieren
Woodstock Geschrieben 22. März 2005 Geschrieben 22. März 2005 Naja, wenn ich mich recht erinnere gibt es im Berufsbildungsgestzt so eine Ausgage (bimei kann da sicher genau weiterhelfen) das Arbeitsverträge erst in den letzten 3 Monaten verpflichtend unterschrieben werden kann. Verträge davor sind nichtig. Ich weiss jedoch den genauen Wortlaut nicht mehr. Bimei kannst Du weiterhelfen? Gruß Bine Zitieren
allesweg Geschrieben 22. März 2005 Geschrieben 22. März 2005 Wozu willst du einen "VorVertrag"? Wenn du die Prüfung bestanden hast, bist du kein Azubi mehr und wenn nichts weiter gesprochen wird, wirst du übernommen. Wo liegt das Problem?Absicherung? Wieviel bekomme ich wann für welche Arbeitsleistung? 1800€ bei ner 42h-Woche oder 2500€ bei ner 37,5h-Woche? Am Ende kommt man am Prüfungstag+1 und der Chef zeigt auf die Tür. [edit] [bimei-mode] Wird der Auszubildende im Anschulß an das Berfsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne daß hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.[/bimei-mode] Über den Vertragsabschluss find ich im mom nix [/edit] Zitieren
Karstadt Geschrieben 22. März 2005 Geschrieben 22. März 2005 Wenn du die Prüfung bestanden hast, bist du kein Azubi mehr und wenn nichts weiter gesprochen wird, wirst du übernommen. Oder sitzt auf der Strasse... Zitieren
WeisserRiese Geschrieben 22. März 2005 Autor Geschrieben 22. März 2005 Wozu willst du einen "VorVertrag"? Wenn du die Prüfung bestanden hast, bist du kein Azubi mehr und wenn nichts weiter gesprochen wird, wirst du übernommen. Wo liegt das Problem? A) Abgesehen davon , dass du damit meine Frage nicht beantwortet hast, ... passt es einfach nicht zum Thema C) ist jeder Azubi froh wenn er so früh wie möglich was Schriftliches in der Hand hat An die restlichen Antworten , vielen Dank schonmal. Wenn noch jem. dazu etwas weiss HER DAMIT . Zitieren
bimei Geschrieben 22. März 2005 Geschrieben 22. März 2005 unser Personalschef meint, es gibt aufgrund eines vor 20ig Jahren enstanden Gesetzes zum Schutze der Auszubildenden keine Möglichkeit, einen Arbeitsvertrag bzw. Vorvertrag (Übernahme nach der Prüfung) während der Ausbildung zu unterschreiben. Ich habe darauf mal meinen Lehrer angesprochen und der meinte das ist völliger quatsch, das könnte man ohne Probleme über einen Vorvertrag regeln. Könnt ihr mir helfen wer jetzt recht hat? Steht dazu in irgendeinem Gesetzbuch was drinne ? Gemeint ist vermutlich: § 5 BBiG Nichtige Vereinbarungen (1) Eine Vereinbarung, die den Auszubildenden für die Zeit nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses in der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit beschränkt, ist nichtig. Dies gilt nicht, wenn sich der Auszubildende innerhalb der letzten sechs Monate des Berufsausbildungsverhältnisses dazu verpflichtet, nach dessen Beendigung mit dem Ausbildenden ein Arbeitsverhältnis einzugehen. (2) Nichtig ist eine Vereinbarung über 1. die Verpflichtung des Auszubildenden, für die Berufsausbildung eine Entschädigung zu zahlen, 2. Vertragsstrafen, 3. den Ausschluß oder die Beschränkung von Schadensersatzansprüchen, 4. die Festsetzung der Höhe eines Schadensersatzes in Pauschbeträgen. Insofern haben beide etwas recht, aber auch beide unrecht. Zu Vorverträgen im Allgemeinen: Da unbefristete Arbeitsverträge keiner Formvorschrift per Gesetz unterliegen, begründet ein Vorvertrag, Einstellungsbrief, Aktenvermerk über eine Einstellung o.ä. ein rechtsgültiges Arbeitsverhältnis. Bei Vorverträgen beachten: Ist der Vorvertrag unterschrieben, muss der ausführliche Vertrag (wenn er ungünstige Bedingungen enthalten sollte) nicht unterschrieben werden - es gilt der Vorvertrag. Schlechtere Bedingungen brauchen nicht unterschrieben werden. Zitieren
WeisserRiese Geschrieben 22. März 2005 Autor Geschrieben 22. März 2005 @bimei VIELEN VIELEN DANK, das hilft mir weiter ! Zitieren
Sowisd Geschrieben 23. März 2005 Geschrieben 23. März 2005 Falls dich deine Firma aus best. Gründen sträubt (war bei mir so), dann lass dir doch einfach schriftlich in nem kurzen Schreiben bestätigen, das du nach der Ausbildung, vorrausgesetzt diese wird bestanden, in ein Arbeitsverhältnis übernommen wirst. Sowas hatte ich bekommen, weil meine Firma noch irgendwas im Zusammenhang mit einer Altersteilzeit von nem Kollegen drehen wollte. Rechtsgültigkeit: s. Bimeis Post) Zitieren
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