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Arbeitslosengeld nach der Ausbildung


-cHr4uBe

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Hallo!

Ich mache derzeit meine Ausbildung zum Fachinformatiker - Systemintegration

und werde leider nach meiner Ausbildung wahrscheinlich nicht übernommen.

Seit längerer Zeit bemühe ich mich im Inet verlässliche Informationen darüber zu finden, was ich nach meiner Ausbildung an Arbeitslosengeld oder sonstiger staatlicher Hilfe erhalte (wenn ich diese überhaupt erhalte)

Habe einige total Unterschiedliche berechnungen gefunden und bin recht verwirrt!!! Es war die Rede von

a) tariflicher Bruttolohn als Geselle /2 und davon dann 60 %

B) Brutto-Ausbildungsgehalt des 3. Lehrjahres /2 und davon 60 %

c) Brutto-Ausbildungsgehalt des 3. Lehrjahres und davon direkt 60 %

d) Das durchschnittliche Monatseinkommen der letzten 52 Wochen, davon 60%

Woanders stand was davon, dass man zugleich mit dem ALG auch ALG2 beantragen kann, dann würde man einen Mietzuschuss und Lebenserhaltungskosten zusätlich zum ALG erhalten

Also ich weiss gar nicht mehr was ich glauben soll und bin ziemlich verwirt, da ich durch diesen Tarifdschungel net mehr durchblicke....

Ich verdiene im 3. Lehrjahr 710€ Brutto

Welches Gehalt als Geselle bemessen wird, weiss ich nicht. Gibt es da ein tarifliches Gehalt was angerechnet wird?

Oder das Gehalt, welches ich bekommen hätte vom Betrieb wenn dieser mich übernehmen würde?

Könnte mir bitte mal jemand 100% verlässlich erklären, wie das ganze nun aussieht?

1) was ich an ALG bekomme und wie es sich errechnet

2) wie lange ich ALG bekomme

3) was es mit diesem ALG 2 auf sich hat

Schon mal besten Dank im Vorraus & Liebe Grüße

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... wenn Du dich zeitig genug meldest, dann bekommst Du normaler Weise 75% vom Netto, aber jetzt wird Hartz sein, weil Du nicht letztes Jahr ausgelernt hast!!!

Also faellt das alles fuer Dich weg, was Du hier so hingeschrieben hast.

Und mit Hartz kommst Du mitunter besser als mit dem vorherigen ALG, wenn Du keinen Zivi gemacht hast. (Auch wenn Du schon mal mehr als nen Jahr durch den Zivijob in die Kasse gezahlt hast, hast Du den gleichen Anspruch, wie jemand, der das nicht getan hat seit diesem Jahr!)

Du hast Anspruch auf die ~330E in Ostdl und im Westen etwas mehr plus Deine Wohnung, wenn Du nen eigenen Mietvertrag hast.

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... wenn Du dich zeitig genug meldest, dann bekommst Du normaler Weise 75% vom Netto, aber jetzt wird Hartz sein, weil Du nicht letztes Jahr ausgelernt hast!!!

Also faellt das alles fuer Dich weg, was Du hier so hingeschrieben hast.

Und mit Hartz kommst Du mitunter besser als mit dem vorherigen ALG, wenn Du keinen Zivi gemacht hast. (Auch wenn Du schon mal mehr als nen Jahr durch den Zivijob in die Kasse gezahlt hast, hast Du den gleichen Anspruch, wie jemand, der das nicht getan hat seit diesem Jahr!)

Du hast Anspruch auf die ~330E in Ostdl und im Westen etwas mehr plus Deine Wohnung, wenn Du nen eigenen Mietvertrag hast.

Ich würde das ganze gerne mal etwas genauer aufgeschlüsselt wissen als "ungefähr" und "etwas mehr"

1) was ich an ALG bekomme und wie es sich errechnet

2) wie lange ich ALG bekomme

3) was es mit diesem ALG 2 auf sich hat

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... wenn Du dich zeitig genug meldest, dann bekommst Du normaler Weise 75% vom Netto, aber jetzt wird Hartz sein, weil Du nicht letztes Jahr ausgelernt hast!!!
Wo hast Du denn diese Information her? Also ich musste nach der Ausbildung auch erstmal mit Arbeitslosengeld zufrieden sein. Mein Chef während der Ausbildung hat einen Wisch ausfüllen müssen in dem unter anderem drin stand was ich als ausgelernter verdient hätte. Davon sind 60% als Grundlage genommen worden. Von dieser neuen Grundlage sind dann die Sozialversicherungen und Steuern abgezogen worden, und das was übrig blieb habe ich ausgezahlt bekommen. Man muss sich aber 3 Monate vor der Arbeitslosigkeit arbeitslos & arbeitssuchend melden. Wenn man das Datum verpasst kann es sein dass man eine Sperrzeit bekommt.
Also faellt das alles fuer Dich weg, was Du hier so hingeschrieben hast.Auch hier weiß ich absolut nicht wo Du das her hast. Du beantragst Arbeitslosengeld. Und wenn Du damit nicht hin kommst, weil es zu wenig ist, dann kannst Du noch Sozialhilfe beantragen. Da wird dann aber das Arbeitslosengeld angerechnet. Und wieviel Sozialhilfe man bekommen würde, hängt davon ab wo man wohnt, wieviele Personen im Haushalt leben, wieviel Haushaltseinkommen es gibt etc. So pauschal kann man das nicht sagen.

Erkundige Dich einfach bei Deinem zuständigen Arbeitsamt, dann weißt Du mehr!

Gruß Bine

Das wüßte ich auch gerne wo Du das her hast. Man kann immer noch Wohngeld beantragen. Ob man es letztendlich bekommt hängt davon ab wieviel im Haushalt verdient wird (zu Verdienst zählt da auch Arbeitslosengeld)
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... das heisst heute nicht mehr so. Frueher war es mal das Arbeitslosengeld und da hat man angeblich 75% vom letzten Lohn (brutto) (oder in Wirklichkeit ~60% vom Nettolohn bekommen).

Heute heisst das Hartzgeld! Welches Du ueber das AA bekommst, wenn Du nicht gerade arbeitsunfaehig bist. (Bei Arbeitsunfaehigkeit musst Du zum Sozialamt mit Deinem Schein vom Arzt, dann bezahlt Dein Hartzgeld die Stadt, nicht mehr der Bund.)

Und niemand da wird Dir vorrechnen, was Du tatsaechlich bekommst, weil Dir niemand freiwillig Geld schenken will. Da musst Du schon zum Anwalt oder Sozialarbeiter rennen, um Dir das genau erklaeren zu lassen.

Nicht mal Leute, die schon was bekommen kannst Du wirklich fragen, weil das Hartzgeld ua. auch von Deinen im Haushalt lebenden Eltern abhaengt.

Mein Kumpel hat nichts bekommen, weil seine Mutti schon mehr als ~1300E (die genaue Schwelle kenne ich nicht) mit nach Hause bringt. Und wenn man zu Dritt wesendlich weniger als die ~1300E hat, dann bekommt man bei Hartz was raus, so als Faustregel.

Die Fausregel fuer Leute, die ne eigene Wohnung allein beziehen lautet ~330E (oder etwas mehr) zum Leben plus Miete fuer eine dem Sozialstandard entsprechende Wohnung.

Dann weisst Du ja was Dich ungefaehr erwartet.

Aber die beim AA werden sich hueten, Dir das genau zu erklaeren, weil sie alle an allen Stellen sparen wollen.

(Das Hin und Her zwischen Bund und Laendern, ging ja jetzt staendig durch Medien, dass auch Menschen, die wenigstens 3 Stunden arbeiten koennen (kranke und bettlaegerische Menschen) vom Bund bezahlt werden sollten, weil die Stadtkassen generell leer sind und dann der Streit erst richtig los ging.)

Tut mir ja leid, aber ich kann es Dir auch nur grob vorrechnen. Der Weg ist da eher, mit dem Bescheid, der weniger Geld als erwartet enthaelt, weil sie sich vielleicht beim Amt verrechnet haben, zum Sozialarbeiter zu gehen und es nachrechnen bzw. erklaeren zu lassen. Im Vornherein kann Dir das wirklich keiner genau sagen.

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... wuerde ich auch gerne mal schriftlich irgendwo haben. Dann koennte ich naemlich einer Menge von Leuten aus meinem Freundeskreis die fetten, tiefschuerfigen Antworten geben.

Vielleicht steht ja was bei www.abenteuter-soz.de ... das ist auch so was, was mal in den Medien vorgestellt wurde und ich das nur mal so nebenbei aufgeschnappt habe

(konkret, es kam mal ein Beitrag nach den Nachrichten im ZDF und da wurde auf diese Seite verwiesen)

Ansonsten gibt es noch diese Wiso-Buecher, wo auch was ueber Hartz drin stehen soll, aber dann muss man gleich das Buch ueber die Rente mit kaufen usw., sodass ich da auch keine Lust habe mal reinzugucken, ob was Ordentliches Drin steht.

Ausserdem, wenn hier irgendwer arbeitslos werden sollte, was man niemandem wuenscht, und man sich kuemmern will, dann weiss man, wo man hingehen muss. Dann geht man auch ganz anders an die Sache heran, als Bittstellung und nicht als Forderung und dann oeffnen sich auch auf einmal mehr Wege!

Und oft ist es ja auch die Familie/Freunde, die einem da viele Dinge raten und einen unterstuetzen, egal, wie man im Moment zu ihnen stehten mag.

Man haelt dann die Augen und Ohren ganz anders offen, als jeder Andere, der seine Arbeit hat und dann findet man einen fuer sich akzeptablen Weg.

Bei mir war es damals meine Freundin, die mich zu einer sehr netten und lieben Sozialarbeiterin geschickt hat, mit der ich mich richtig gut darueber unterhalten konnte, sodass ich die Zeit beim Sozialamt (mein damaliger Betrieb war nach 8 Monaten Lehre insolvent gegangen) relativ gut ueberstanden habe, meine Lehre in einem ganz anderen Betrieb weiter fuehren konnte und dann auch uebernommen wurde. Durch die Sozialarbeiterin, die mit mir die Zettel durchgegangen ist und mit mir zusammen alles nachgerechnet hat, hab ich meinen Ruecken vor dem Sozialamt frei gehabt und meinen Kopf frei bekommen, konnte mir allein eine neue Arbeit suchen, was ich dann ja auch sehr gut geschafft habe. Mir gefaellt jetzt meine Arbeit und ich bin froh, dass es so gekommen ist. Ich mache mir da nicht so die fetten Gedanken, was ich jetzt im Detail bekommen wuerde, wenn ich jetzt wieder arbeitslos werden wuerde. Ich weiss im Groben, womit ich zu rechnen habe und werde einfach mein Bestes tun. Alles Andere kann ich sowieso nicht aendern.

Liebe Gruesse,

sissy66.

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... wuerde ich auch gerne mal schriftlich irgendwo haben. [...]

Vielleicht steht ja was bei [...]

[...]wo auch was ueber Hartz drin stehen soll, [...]

Zusammengefasst, Du weisst nicht, wo es steht/geregelt ist.

Ausserdem, wenn hier irgendwer arbeitslos werden sollte, was man niemandem wuenscht, und man sich kuemmern will, dann weiss man, wo man hingehen muss. Dann geht man auch ganz anders an die Sache heran, [...]

Richtig, z. B. fragt dann auch mal jemand hier im Forum. Nur nützen solche Antworten, wie Du sie gibst, nichts. Sie verunsichern eher oder, schlimmer, darin sind Behauptungen enthalten, die nicht den Tatschen entsprechen, nicht nachvollziehbar und belegt sind bis hin zu Falschaussagen. Bedenke das bitte nächstes Mal, bevor Du antwortest, denn das ist das Gegenteil von hilfreich.

Übrigens, um darauf zurückzukommen wo das steht, es ist gesetzlich geregelt, im SGB III und SGB II, u.a. auch der Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Ausbildungsende.

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hmmm...

ohne hier jemanden angreifen zu wollen, aber irgendwie scheint hier keiner wirklich Ahnung zu haben. Alles seeeehr schwammig.

Ich habe heute Abend ein Gespräch mit nem Steuerberater. Vielleicht kennt der sich damit aus - werde die Frage auf jeden Fall einmal mit aufbringen. Wenn ich dann genaueres wissen sollte, werdet ihr natürlich alle davon erfahren ;)

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Soviel ich weiss erhält man die ersten maximal 12 Monate ALG1 (60% des durchschnittlichen Nettogehalts des letzten Jahres) und anschließens ALG2. Regelsatz für Alleinstehende in den alten Bundesländern ist 345€/Monat. Dazu kommt halt "angemessene" Miet- und Heizkosten, wenn du keine anderen Einkünfte oder über die Freibeträge hinausgehendes Vermögen hast.

Frage ist nur ob man direkt ALG2 beantragen kann, denn bei mir ist ALG1 nur rund 260€.

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hmmm...

ohne hier jemanden angreifen zu wollen, aber irgendwie scheint hier keiner wirklich Ahnung zu haben. Alles seeeehr schwammig.

Ich habe heute Abend ein Gespräch mit nem Steuerberater. Vielleicht kennt der sich damit aus - werde die Frage auf jeden Fall einmal mit aufbringen. Wenn ich dann genaueres wissen sollte, werdet ihr natürlich alle davon erfahren ;)

:rolleyes:

Ohne hier jemanden angreifen zu wollen, fragt doch bei der jeweiligen Außenstelle (in eurer Nähe) der Agentur für Arbeit nach. Man müsste annehmen, dass ein Mitarbeiter dort die Fragen beantworten könnte. Oder ist dieser Vorschlag so abwegig, dass hier keiner drauf kommt.

Die meisten Aussagen hier, beruhen nur auf eigene Erfahrungen, die wie schon erwähnt, wenig nützen, da jeder andere Faktoren zur Berechnung des Geldes erfüllt. :rolleyes:

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muss mich da carstenj anschließen.

Liebe diana, du kannst doch nicht erwarten, dass wir einfach bei der nächsten logischen Stelle nachfragen und am besten auch noch gleich eine konkrete richtige antwort bekommen... wo bleibt denn da der Spaß??? *lol* :D;)

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Seit diesem Jahr wurden Arbeitslosengeld und Sozialhilfe zusammen gefuehrt.

Wer eher arbeitslos geworden ist bekommt noch ALG x, wer ab diesem Jahr arbeitslos wird bekommt Hartz.

Und das Hartz ist fuer alle gleich, ob ehemaliger Azubi oder jahrelanger treuer Mitarbeiter.

...

Froehliches Eiersuchen & gute Erholung,

sissy66.

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Wo zauberst du nur dein Halbwissen her?

Seit diesem Jahr wurden Arbeitslosengeld und Sozialhilfe zusammen gefuehrt.

So ist das nicht richtig. Es wurden alle die Arbeitslosenhilfe bekommen und alle arbeitsfähigen Sozialhilfeempfänger zu einer Gruppe zusammen gefasst. Die Sozialhilfe gibt es weiter genauso gibts weiterhin das Arbeitslosengeld.

Wer eher arbeitslos geworden ist bekommt noch ALG x, wer ab diesem Jahr arbeitslos wird bekommt Hartz.

Wieder nicht ganz richtig. Arbeitlosengeld bekommt jeder der die Ansprücher erfüllt. (Da ist mein Wissen ein wenig schwamig, aber ich mein in den letzten 36 Monaten mindest 12 Monate beschäftigt)

Und das Hartz ist fuer alle gleich, ob ehemaliger Azubi oder jahrelanger treuer Mitarbeiter.

Jein, denn es gibt kein Hartz.

Der Basisbetrag beim Arbeitlosengeld 2 ist gleich, aber Mietzuschuß oder Kostenübernahmen bei Weiterbildungen/Umschulungen sind schon wieder Fallentscheidungen. Auch bekommt nicht jeder etwas, z.B. wenn der Ehepartner zu viel verdiehnt.

Was du eigentlich wer Hartz bzw. was Hartz4 ist?

Pönk

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ohne hier jemanden angreifen zu wollen, aber irgendwie scheint hier keiner wirklich Ahnung zu haben.

Das wirkt nur so, Postings wie die von sissy tragen natürlich dazu bei.

Aufklärung nach Gesetzeslage:

Die Grundvoraussetzungen:

§ 25 SGB III Beschäftigte

(1) Versicherungspflichtig sind Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt (versicherungspflichtige Beschäftigung) sind. Auszubildende, die im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrages nach dem Berufsbildungsgesetz in einer außerbetrieblichen Einrichtung ausgebildet werden, stehen den Beschäftigten zur Berufsausbildung im Sinne des Satzes 1 gleich.

[...]

§ 117 SGB III Anspruch auf Arbeitslosengeld

(1) Arbeitnehmer haben Anspruch auf Arbeitslosengeld

1. bei Arbeitslosigkeit oder

[...]

§ 118 SGB III Anspruchsvoraussetzungen bei Arbeitslosigkeit

(1) Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit haben Arbeitnehmer, die

1. arbeitslos sind,

2. sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und

3. die Anwartschaftszeit erfüllt haben.

[...]

§ 123 SGB III Anwartschaftszeit

Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer in der Rahmenfrist mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat. Zeiten, die vor dem Tag liegen, an dem der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen des Eintritts einer Sperrzeit erloschen ist, dienen nicht zur Erfüllung der Anwartschaftszeit.

§ 124 SGB III Rahmenfrist

(1) Die Rahmenfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Tag vor der Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld.

(2) Die Rahmenfrist reicht nicht in eine vorangegangene Rahmenfrist hinein, in der der Arbeitslose eine Anwartschaftszeit erfüllt hatte.

(3) [...]

Höhe des Arbeitslosengeldes:

§ 129 SGB III Grundsatz

Das Arbeitslosengeld beträgt

1 für Arbeitslose, die mindestens ein Kind im Sinne des § 32 Abs. 1, 3 bis 5 des Einkommensteuergesetzes haben, sowie für Arbeitslose, deren Ehegatte oder Lebenspartner mindestens ein Kind im Sinne des § 32 Abs. 1, 3 bis 5 des Einkommensteuergesetzes hat, wenn beide Ehegatten oder Lebenspartner unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, 67 Prozent (erhöhter Leistungssatz),

2. für die übrigen Arbeitslosen 60 Prozent (allgemeiner Leistungssatz) des pauschalierten Nettoentgelts (Leistungsentgelt), das sich aus dem Bruttoentgelt ergibt, das der Arbeitslose im Bemessungszeitraum erzielt hat (Bemessungsentgelt).

§ 130 SGB III Bemessungszeitraum und Bemessungsrahmen

(1) Der Bemessungszeitraum umfasst die beim Ausscheiden des Arbeitslosen aus dem jeweiligen Beschäftigungsverhältnis abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträume der versicherungspflichtigen Beschäftigungen im Bemessungsrahmen. Der Bemessungsrahmen umfasst ein Jahr; er endet mit dem letzten Tag des letzten Versicherungspflichtverhältnisses vor der Entstehung des Anspruchs.

(2) Bei der Ermittlung des Bemessungszeitraumes bleiben außer Betracht

1. [...]

[...]

4. ]...]

(3) Der Bemessungsrahmen wird auf zwei Jahre erweitert, wenn

1. der Bemessungszeitraum weniger als 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt enthält oder

2. es mit Rücksicht auf das Bemessungsentgelt im erweiterten Bemessungsrahmen unbillig hart wäre, von dem Bemessungsentgelt im Bemessungszeitraum auszugehen.

Satz 1 Nr. 2 ist nur anzuwenden, wenn der Arbeitslose dies verlangt und die zur Bemessung erforderlichen Unterlagen vorlegt.

§ 132 SGB III Fiktive Bemessung

(1) Kann ein Bemessungszeitraum von mindestens 150 Tagen mit Anspruch auf Arbeitsentgelt innerhalb des auf zwei Jahre erweiterten Bemessungsrahmens nicht festgestellt werden, ist als Bemessungsentgelt ein fiktives Arbeitsentgelt zugrunde zu legen.

(2) Für die Festsetzung des fiktiven Arbeitsentgelts ist der Arbeitslose der Qualifikationsgruppe zuzuordnen, die der beruflichen Qualifikation entspricht, die für die Beschäftigung erforderlich ist, auf die die Agentur für Arbeit die Vermittlungsbemühungen für den Arbeitslosen in erster Linie zu erstrecken hat. Dabei ist zugrunde zu legen für Beschäftigungen, die

1. eine Hochschul- oder Fachhochschulausbildung erfordern (Qualifikationsgruppe 1), ein Arbeitsentgelt in Höhe von einem Dreihundertstel der Bezugsgröße (2005: 96,60 Eur)

2. einen Fachschulabschluss, den Nachweis über eine abgeschlossene Qualifikation als Meister oder einen Abschluss in einer vergleichbaren Einrichtung erfordern (Qualifikationsgruppe 2), ein Arbeitsentgelt in Höhe von einem Dreihundertsechzigstel der Bezugsgröße (2005: 80,50 Eur),

3. eine abgeschlossene Ausbildung in einem Ausbildungsberuf erfordern (Qualifikationsgruppe 3), ein Arbeitsentgelt in Höhe von einem Vierhundertfünfzigstel der Bezugsgröße (2005: 64,40 Eur),

4. keine Ausbildung erfordern (Qualifikationsgruppe 4), ein Arbeitsentgelt in Höhe von einem Sechshundertstel der Bezugsgröße (2005: 48,30 Eur).

[Quelle: Sozialgesetzbuch III vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. März 2005 (BGBl. I S. 721),

Rechtsstand 19. März 2005]

Siehe auch http://www.arbeitsagentur.de unter Informationen für Arbeitnehmer --> Geldleistungen

Selbstberechnung unter http://www.pub.arbeitsamt.de/selbst.php

Werden die oben angegebenen Voraussetungen nicht erfüllt siehe http://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur.de/index2.php unter Geldleistungen.

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Seit diesem Jahr wurden Arbeitslosengeld und Sozialhilfe zusammen gefuehrt.

Wer eher arbeitslos geworden ist bekommt noch ALG x, wer ab diesem Jahr arbeitslos wird bekommt Hartz.

Und das Hartz ist fuer alle gleich, ob ehemaliger Azubi oder jahrelanger treuer Mitarbeiter.

Unterlass bitte ab sofort das Posten von Halbwahrheiten und Unsinn!

Zum Inhaltlichen, siehe Posting von Pönk.

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Hallo,

war nach meiner Ausbildung (IT-Systemkaufmann) für einen Monat arbeitslos, und habe ca. 450,- € bekommen, wobei ich aber zu der Zeit noch zu Hause gewohnt habe. Außerdem greift Hartz4 erst nach einem Jahr!

Ein Freund hat bis März diesen Jahres noch Arbeitslosengeld bekommen und wäre im April in Hartz4 gerutscht, da er dann ein Jahr Arbeitslos gewesen wäre. Jetzt arbeitet er bei McDonald's. Und hat so gerade noch die Kurve bekommen.

Gruß dudy :)

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Na dann bist Du letztes Jahr arbeitslos geworden?

Das mit dem Auslaufen vom Arbeitslosengeld (korrekter Weise ALGI) hab ich auch gehoert. Dann ist Dein Freund sicherlich Maerz arbeitslos geworden.

Ich krieg die Krise, wie ich es mir merke ist es eh falsch. Meine Freunde sagen immer Hartzgeld (Beamtendeutsch ALGII, wobei es einfach ist die II immer zu ueberhoeren) und Arbeitslosengeld (ALGI).

Und die SGDingsbums sind irgendwelche Gesetz, im Gegensatz zu den Reformen, wie Hartz, auf die man sich aber im Widersprueche schreiben beziehen kann ... Wirrwarrr.

Und die Regeln find ich auch nicht einfacher je mehr ich lese ... (http://www.dgb.de/themen/hartz/hartz4.htm)

Zum Glueck ist diese Zeit erst mal bei mir vorbei und ich muss 'bloss' irgendwelche standard-pdfs lesen ....

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Oder,

man findet einen "netten" Berater beim Arbeitsamt, der einem mal was erklärt! :D Zum Glück hat es mich nur einen Monat erwischt, weil so einen Berater habe ich da nicht getroffen.

Im Gegenteil, nachdem ich dann meinen Studienplatz hatte, wollte man mich noch für die letzten drei Tage vermitteln?! :confused:

Habe dann dankend abgelehnt, worauf mir die letzten drei Tage das Geld geschrichen wurde. :beagolisc

Aber die paar Euro waren mir dann auch egal! :P

Hauptsache weg von dem Verein!

Wünsch Euch trotzdem Glück, es gibt bestimmt auch nette Leute!

Gruß Mathias

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Das mit dem Auslaufen vom Arbeitslosengeld hab ich auch gehoert.

Das ist noch nie anders gewesen! Auch das ist gesetzlich geregelt:

§ 127 SGB III Grundsatz

(1) Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich

1. nach der Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse innerhalb der um ein Jahr erweiterten Rahmenfrist und

2. dem Lebensalter, das der Arbeitslose bei der Entstehung des Anspruchs vollendet hat.

Die Vorschriften des Ersten Titels zum Ausschluss von Zeiten bei der Erfüllung der Anwartschaftszeit und zur Begrenzung der Rahmenfrist durch eine vorangegangene Rahmenfrist gelten entsprechend.

(2) Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld beträgt

nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt

nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt

mindestens ...

12 Monaten ---> 6 Monate

16 Monaten ---> 8 Monate

20 Monaten ---> 10 Monate

24 Monaten ---> 12 Monate

30 Monaten ---> 12 Monate

36 Monaten ---> 12 Monate

nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt

mindestens 30 Monaten und nach Vollendung des 55. Lebensjahres ---> 15 Monate

und

nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt

mindestens 36 Monaten und nach Vollendung des 55. Lebensjahres ---> 18 Monate.

Heraufgesetzt wurde lediglich die Altersgrenze zu einem über 12 Monate liegenden Anspruch, die war bis 31.12.2003 nach Vollendung des 48. Lebensjahres gestaffelt zwischen 14 und 32 Monaten. (Auch das findest Du im SGB III, in den Übergangsvorschriften, genau § 434l SGB III.

Ich krieg die Krise, wie ich es mir merke ist es eh falsch. Meine Freunde sagen immer Hartzgeld (Beamtendeutsch ALGII, [...]

Es heisst immer Arbeitslosengeld II (Gesetz), spar Dir deshalb Worte wie Beamtendeutsch und Hartzgeld.

Und die SGDingsbums sind irgendwelche Gesetz, im Gegensatz zu den Reformen, wie Hartz...

Auch letzteres steht in Gesetzen, das schrieb ich Dir bereits an anderer Stelle!

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