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Anfertigung der Projektdokumentation


zerwas

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Ich mache eine Ausbildung zum FISI und habe diesen Sommer meine Abschlussprüfung.

Mein Projekt sollte Anfang März durchgeführt werden, jedoch hatte sich das aufgrund eines Stromausfalles um eine Woche verzögert, daraufhin war ich auch noch eine Woche Krank.

Jetzt stehe ich vor dem Problem das mein Projekt an sich noch nicht fertig ist und die Dokumentation erst recht nicht, der Abgabetermin ist ende des Monats.

Alle Azubis die vor mir ihre Abschlussprüfung in unsrem Betrieb gemacht haben hatten die Möglichkeit die Dokumentation im Betrieb anzufertigen. Jetzt bekomme ich heute gesagt das auf grund des Personalmangels im IT-Service, in den ich während meines Krankenscheines versetzt wurde, das Projekt an sich beenden soll und darauf hin dort eingesetzt meiner normalen Tätigkeit nachgehen soll. Die Dokumentation soll ich Zuhause anfertigen, obwohl bis jetzt klar war das ich sie im Betrieb anfertigen werde.

Ich hatte vor nach Beendigung des Projektes und Fertigstellung der Dokumentation Urlaub bis zur Abschlussprüfung zu nehmen, d.h. fall ich nicht krank gewesen wäre würde ich momentan Urlaub haben und zuhause lernen ...

Meine frage dazu ist, ob ich von der IHK aus das recht habe die Dokumentation im Betrieb anzufertigen, und falls nicht ob ich dann direkt nach dem Beenden des Projektes das recht habe meinen Urlaub zu nehmen ?

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schwierig schwierig...

also du hast definitiv nicht das recht darauf zu bestehen die doku auf arbeit anzufertigen und auch nich das recht urlaub ohne erlaubnis des chefs zu nehmen...

so weit so gut, versuch einfach mit ihm zu reden oder ruf den zuständigen bei der ihk (stand in der genehmigung usw.) anzurufen und ihm das zu schildern, hab schon von fällen gehört, die ein oder zwei wochen aufschub bekommen haben.

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danke, das werde ich im notfall machen.

momentan ist die situation so das der stellvertretende chef (mein projektbetreuer), das mit dem leiter des it-service klären wollte... bis jetzt habe ich mal immernoch nichts vom ihm gehört und arbeite seit dem an der dokumentation...

ich werde morgen mit meinem direkten chef sprechen und versuchen mit sachlichen argumenten weiter zu kommen.

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also du hast definitiv nicht das recht darauf zu bestehen die doku auf arbeit anzufertigen...

Wo steht das denn? Das sehe ich anders.

§6 BBiG Berufsausbildung

(1) Der Ausbildende hat

1. dafür zu sorgen, daß dem Auszubildenden die Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind, und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, daß das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann,

2. [...]

[...]

§ 25 BBiG Ausbildungsordnung

(1) Als Grundlage für eine geordnete und einheitliche Berufsausbildung sowie [...] kann das Bundesministerium für Wirtschaft oder das sonst zuständige Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie durch Rechtsverordnung, [...], Ausbildungsberufe staatlich anerkennen, die Anerkennung aufheben und für die Ausbildungsberufe Ausbildungsordnungen erlassen.

(2) Die Ausbildungsordnung hat mindestens festzulegen

1. [...]

2. [...]

3. [...]

4. [...]

5. die Prüfungsanforderungen.

[...]

Die Ausbildungsordnung dürfte bekannt sein. Darin sind u. a. die Prüfungsanforderungen enthalten, darin wiederum u.a. die Durchführung einer Projektarbeit einschl. Erstellung einer Dokumentation.

Über die Anfertigung der Präsentation während der Arbeitszeit liesse sich vielleicht eher streiten, da sie nicht in den zeitlichen Rahmen des Durchführungszeitraums gehört, das ist bei der Dokumentation aber anders.

Kittyluka, wenn Du das "defenitiv nicht das Recht" Deiner Aussage belegen kannst, hol das doch bitte nach.

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du musst das kleingedruckte im Ausbildungsvertrag lesen:

[...] darüber hinaus entscheidet der zuständige Ausbilder nach unten aufgeführten Kriterien, ob das Abschlussprojekt innerhalb der betrieblichen Arbeitszeit angefertigt werden kann. Dies gilt ebenfalls für Aufgaben der Berufsschule [...]

[...]8. Auftragslage im Zusammenhang mit vorhandener Arbeitskraft[...]

und da zerwas versetzt wurde aufgrund mangelnder arbeitskraft (so hab ich es jedenfalls verstanden) und der Ausbilder nicht damit einverstanden ist (was ja noch nicht feststeht) ist dies wohl "defenitiv nicht sein recht".

In jedem Ausbildungsvertrag steht das anders, aber dass zu dem thema was drinsteht solange es vom gesetz abweicht is logisch...

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