Ragdalfius Geschrieben 6. April 2005 Geschrieben 6. April 2005 Moin, wie lange muss man seine Bänder Aufbewahren? Gibt es da eine gesetzliche Vorschrift? Wäre cool wenn das jemand weiß und mich aufklären könnte. Thx Zitieren
robotto7831a Geschrieben 6. April 2005 Geschrieben 6. April 2005 In welcher Branche arbeitest Du? Frank Zitieren
Maulwurf_der_Schlaue Geschrieben 6. April 2005 Geschrieben 6. April 2005 Welche Daten sind auf den Bänder gesichert? Zitieren
Ragdalfius Geschrieben 6. April 2005 Autor Geschrieben 6. April 2005 In welcher Branche arbeitest Du? Frank Ich arbeite im öffentlichen Dienst Und auf den Bändern sind die Datenbanken und die User-Verzeichnisse gesichert. Zitieren
Maulwurf_der_Schlaue Geschrieben 6. April 2005 Geschrieben 6. April 2005 sind die Datenbanken und die User-Verzeichnisse auf einem Medium oder sind sie getrennt - einige Bänder für Datenbanken und weitere für die User-Verz.? Was steht in den Datenbanken? Was speichern User in ihren Verzeichnissen? öffentlicher Dienst? -> Finanzamt, Arbeitsamt ... welches amt?? oder Gemeinde oder so was? Zitieren
Amstelchen Geschrieben 6. April 2005 Geschrieben 6. April 2005 habt ihr keinen datenschutzbeauftragten oder it-verantwortlichen, der rechtlich bindende vorgaben aufstellt? Zitieren
sissy66 Geschrieben 6. April 2005 Geschrieben 6. April 2005 bitte, weil ich bei google auch nicht so schnell was finde (hab nicht die richtigen Stichworte) ... die IHK betreut aber Betriebe, und die muessten Dir die DIN?Norm ja eh sagen koennen ... man zahlt ja nicht umsonst den Beitrag ... anlesen kannst Du es Dir ja dann selbst und ne kurze Anfrage stellen ist nich verboten wenn ihr nicht in der IHK seid ... schreibst Du einfach den Datenschutzbeauftragten vom Landtag im Name der Firma an, oder suchst auf deren Seite mal ... halt ein bisschen Recherchieren Zitieren
Doham Geschrieben 6. April 2005 Geschrieben 6. April 2005 Wir haben u.a. Daten (auf optischen Disks) die 50 Jahre aufgehoben werden müssen. Reine Userdaten wie Backup vom Profil oder Sicherung der Abteilungslaufwerke wird max 1 Jahr aufgehoben (Großvater, Vater, Sohn - Sicherungskonzept + 1 Jahresband bei Jahreswechsel). Näheres gibts u.a. hier: http://www.muenchen.ihk.de/internet/mike/start/index.html Ach ja: Die Aufbewahrungspflicht (<- Google Suchwort ?) ergibt sich aus diversen Gesetzen u.a. HGB, BGB usw... Zitieren
Der Kleine Geschrieben 6. April 2005 Geschrieben 6. April 2005 ... die IHK betreut aber Betriebe, und die muessten Dir die DIN?Norm ja eh sagen koennen ... man zahlt ja nicht umsonst den Beitrag ... anlesen kannst Du es Dir ja dann selbst und ne kurze Anfrage stellen ist nich verbotenAch echt, die machen unsere Hausaufgaben? Irgendwie ist es gesetzlich geregelt (und nicht genormt vom Deutschen Institut für Normung). ... schreibst Du einfach den Datenschutzbeauftragten vom Landtag im Name der Firma an, oder suchst auf deren Seite mal Auch der hat (hoffentlich) andere Aufgaben zu machen, als juristische Recherche. ... halt ein bisschen Recherchieren Sprich bei Fi.de nachfragen. Doham dürfte schon richtig liegen, Regelungen aus HGB und BGB. Im BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) finde ich keinerlei Fristen geregelt (ausser den Hinweis auf gesetzliche, satzungsmässige oder vertragliche Vereinbahrungen). PS: @Doham: Kann es sein, daß dein Link klemmt??? Zitieren
cane Geschrieben 6. April 2005 Geschrieben 6. April 2005 Wir haben u.a. Daten (auf optischen Disks) die 50 Jahre aufgehoben werden müssen. Das ist dann aber eine betriebsinterne Regelung - das Gesetz gibt meines Wissens zwischen sechs - zehn Jahre vor. mfg cane Zitieren
SNOWMAN Geschrieben 7. April 2005 Geschrieben 7. April 2005 also eigentlich sollten sich solche fragen erst garnicht auftun dürfen, wenn man einen ordentlichen Backupplan hat. (in einem Bankasten befinden sich die ganzen Bänder zum sichern) Wir haben ein JAHRESbandkasten, das jährlich überschrieben wird. 4 QUARTALSbandkästen die jeweils zu ihrem Quartal überschreiben werden und A-F WOCHENbändkästen die der reihe nach durch überschrieben werden. also kürzeste Aufhebedauer: 5 Wochen längste Aufhebedauer: 1 Jahr Zitieren
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