Slayer8 Geschrieben 8. April 2005 Teilen Geschrieben 8. April 2005 Hallo und mal eine Frage. Ein Kunde kontaktierte mich heute wegen eines heiklen Garantiefalls. Und zwar hat er einen defekten DVD-Brenner auf dem noch Garantie ist. Nun hat er diesen Brenner zum seinem Händler, wo er ihn erworben hat, gebracht. Nach 5 Wochen warten und keinerlei Antwort vom Händler fragte er bei diesem an was denn mit dem Brenner sei. Der Händler verwies darauf, das es eine Hersteller Garantie sei und ER (als Händler) den Brenner geöffnet hat und meint da sei etwas verklebt, er habe ihn aber eingeschickt. Nun wurde der Kunde (zurecht) mißtrauisch und rief bei dem Hersteller an, der ihn mit dem Servicecenter verband. Diese teilten ihm mit das nie ein Gerät von dem besagten Händler oder mit der Seriennumemr eingetroffen sei und er bei seinem Händler auf einen Auslieferungsnachweis bestehen solle. Zudem sei die Garantie eh verfallen, sobald das Laufwerk von dem Händler geöffnet wurde. Ich finde das alles schon sehr komisch, vor allem weil der Händler den Brenner öffnet und damit die Garantie seines Kunden verfallen läßt und dann ist das Gerät auf einmal verschwunden. Was meint ihr dazu? Gruß S8 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
2-frozen Geschrieben 8. April 2005 Teilen Geschrieben 8. April 2005 Solange er vom Händler einen schriftlichen Nachweis hat, dass dieser das Gerät zur Garantieabwicklung angenommen hat, ist er auf der sicheren Seite und kann entsprechend ein repariertes Gerät von ihm einfordern, da zum zeitpunkt des Auftrags noch Garantie drauf war. Wenn der Händler dazwischen dran herumschraubt, ist das sein eigenes Problem. Hat er das Laufwerk ohne Nachweis (Reparaturauftrag oder ähnliches) abgegeben könnte der Händler genausogut sagen, er hätte das Gerät nie bekommen... In jedem Fall aber würde ich mir danach einen neuen Händler suchen und keinen Laien! Gruß, 2-frozen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ramses_PyramidenVerleih Geschrieben 10. April 2005 Teilen Geschrieben 10. April 2005 Hat er das Laufwerk ohne Nachweis (Reparaturauftrag oder ähnliches) abgegeben könnte der Händler genausogut sagen, er hätte das Gerät nie bekommen... In jedem Fall aber würde ich mir danach einen neuen Händler suchen und keinen Laien! Gruß, 2-frozen Und wenn man ne gute Rechtschutz hat, die mal prüfen lassen, ob man gegen den Händler dann gerichtlich vorgehen sollte Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 10. April 2005 Teilen Geschrieben 10. April 2005 normalerweise schickt man es als Händler im Garantiefall auch gleich weiter und pfuscht nicht dran selber rum. Habt ihr einen Zeugen oder was hanschriftliches (eher wohl nicht), dass das Gerät beim Händler abgegeben worden ist? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
darkworld Geschrieben 11. April 2005 Teilen Geschrieben 11. April 2005 1. Innerhalb der ersten 2 Jahre ist der Händler der Ansprechpartner für die Garantie. Da helfen keine Ausreden, natürlich schickt der Händler das an den Hersteller, das braucht den Kunden aber nicht zu interessieren, denn für den Kunden hat der Händler gesetzlich genau 3 Wochen Zeit einen Ersatz zustande zu kriegen, auf welche Art kann und sollte dem Kunden egal sein. Da die Abwicklung über den Hersteller in der Regel länger dauert hat der Kunde meist Glück ein neues Gerät vom Händler zu bekommen oder eben Pech dass er an einen unseriösen Händler geraten ist. 2. Nach Ablauf der Gesetzlichen Garantie von 2 Jahren ist jede durch den Hersteller zusätzlich und freiwillig gegebene Garantie eine wirkliche Herstellergarantie. Da braucht der Händler sich nicht mal mehr die Mühe machen das Gerät für den Kunden irgendwohin zu schicken, das kann der Kunde selber direkt beim Hersteller tun. So far, Dein Händler sollte also zusehen dass er nen Ersatz rausrückt, sonst wäre nen Anwalt (meist reicht bei sonem Fall schon ein Brief) den richtigen Ansprechpartner. Und was das aufschrauben angeht: wenn der Händler das macht isset sein Problem. Er verwirkt damit nicht die Garantie des Kunden, denn für diese ist er ja selbst zuständig, er verwirkt damit seine eigene Garantie bei seinem Händler/Hersteller etc. Kann dem Kunden egal sein, dieser braucht nur aufpassen dass es nicht plötzlich heisst der Kunde hats aufgeschraubt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mascha Geschrieben 11. April 2005 Teilen Geschrieben 11. April 2005 1. Innerhalb der ersten 2 Jahre ist der Händler der Ansprechpartner für die Garantie. [...] 2. Nach Ablauf der Gesetzlichen Garantie von 2 Jahren ist jede durch den Hersteller zusätzlich und freiwillig gegebene Garantie eine wirkliche Herstellergarantie. Könnte es sein, daß du Gewährleistung anstatt Garantie meintest? http://www.eastcomp.de/gewaehr.htm Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SNOWMAN Geschrieben 11. April 2005 Teilen Geschrieben 11. April 2005 ey hör mir bitte mit dem thema garantie gewärleistung auf... ich blick da vorn und hinten nich durch... @topic: Also wenn kein Nachweiß für die Entgegennahme des Händlers da is hast du ein Problem. Hast du diesen Nachweiß aber, dann bist du auf der sicheren Seite. Naja, und sowieso würd ich mir nen neuen holen! Also hallo, der hat da was aufgemacht was er garnicht darf... immer diese Pfuscher :[ Hmm... allerdings, wenn du keinen Nachweiß hast, kannst du es ja trozdem mit nem Brief versuchen, in dem du dem Händler mitteilst das du einen Anwalt einschaltest, vllt. bekommt er schiss und gibt nach. Oft hilft es ja schon wenn man den Vorgesetzten sprechen möchte, da is man dann mal nich nur König Kunde, nee, gleich Gott Kunde Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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