EimitSchinken Geschrieben 12. April 2005 Teilen Geschrieben 12. April 2005 Hallo zusammen, ich bin momentan noch arbeitslos. Dies kann sich aber in den nächsten Tagen oder Wochen ändern. Ich habe die Möglichkeit für eine Firma eine Webseite zu erstellen. Ich denke dass der Preis auf ca. 800 Euro hinauslaufen wird. Ich habe mir gedacht, dass ich die Webseite auf 2 Monate verteilt mache und pro Monat 400 Euro nehme. So spare ich mir die Abzüge und falls ich eine neue Stelle bekomme hätte dies doch keine Auswirkungen auf den Minijob, oder?! Vor dem Arbeitsverhältnis informiere ich meinen neuen Arbeitgeber natürlich davon. Hat jemand von Euch ähnliche Erfahrungen gemacht? Was haltet ihr davon? Mfg EimitSchinken Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 12. April 2005 Teilen Geschrieben 12. April 2005 Wenn du Arbeitslos bist, und ALG bekommst, darfst du keinen 400€ Job haben. Je nach Lage darfst du zwar was dazuverdienen. Das kann aber sehr unterschieldich sein. Ich konnte z.B. nachweisen, das ich beim DRK in den letzten 12 Monaten durchschnittlich ca. 350€ bekommen habe. Die durfte ich dann auch dazuverdienen. Die genaue Lage bei dir kann dir aber nur der Berater vom AAmt sagen. Und er kanns dir rausrechnen was du genau dazuverdienen darfst, ohne das dir was vom ALG abgezogen wird. Wenn du allerdings kein ALG bekommst dann muss dich die Firma auf 400€ Basis anstellen. Denn als Selbstständiger geht die 400€ Aktion ja nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
EimitSchinken Geschrieben 12. April 2005 Autor Teilen Geschrieben 12. April 2005 Erstmal vielen Dank. Na ganz toll. Wie es aussieht darf ich echt nur 165 Euro pro Monat dazuverdienen (max. 15 Stunden pro Woche). Wie sieht es denn aus, wenn ich auf mein Arbeitslosengeld verzichte und einen 400 Euro Job annehme? Sollte ich in der Zeit meines 400 Euro Jobs eine neue Stelle bekommen, wäre dies doch ohne weiteres möglich, wenn es mit dem neuen Arbeitgeber abgesprochen ist, oder!?! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jake Bot Geschrieben 14. April 2005 Teilen Geschrieben 14. April 2005 Ich glaub nicht, dass die Jungs von Amt sehr traurig sind, wenn du kein Geld willst. Das ist deine Entscheidung. Solange du keine Leistung vom Amt beziehst, ist es denen egal, was du machst! Und sicher hat auch dein zukünftiger Chef nichts dagegen, wenn du es (wie du ja sagst) ihm vorher sagst. :cool: Gruß Jake Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 14. April 2005 Teilen Geschrieben 14. April 2005 Na ganz toll. Wie es aussieht darf ich echt nur 165 Euro pro Monat dazuverdienen (max. 15 Stunden pro Woche). genauer eigentlich gesagt 14,99 Std. Oder sagen wirs besser 14 h und 59 min. Mit 15 h hast die Grenze nämlich überschritten. Hab das erst vor kurzem erlebt, das da das ALG verweigert wurde. Im Grunde eigentlich eine Frechheit. Es heißt bis zu 15 h. Meiner Ansicht wären dann eigentlich 15 h 1 Min drüber. Der Staat siehts aber anders. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 15. April 2005 Teilen Geschrieben 15. April 2005 Im Grunde eigentlich eine Frechheit. Es heißt bis zu 15 h. Sorry Manitu, kleine Korrektur, es heisst nicht bis zu 15 Std.. § 141 SGB III Anrechnung von Nebeneinkommen (1) Übt der Arbeitslose während einer Zeit, für die ihm Arbeitslosengeld zusteht, eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung aus, [...] Nimmst Du die Frechheit zurück? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 15. April 2005 Teilen Geschrieben 15. April 2005 in dem Fall würde ichs zurücknehmen meine liebe allerdings steht der Satz leider nicht so auf dem Antrag. Als ich das bei nem Bekannten sah, habe ich mich ja deswegen so aufgeregt. Der mußte doch glatt deswegen dann 3 Wochen auf sein AGL verzichten. Ob die ihm allerdings hinten wieder drangerechnet wurden, kann ich aber leider ned sagen. Auf alle Fälle wurde der Antrag soweit ich weiß von 2 Leuten der Arbeitsagentur begutachtet. Es wurde mit denen beiden auch durchgesprochen wegen der 15 Stunden und keiner hatte einen Einwand. 3 Wochen später kam die Verweigerung auf ALG, worauf natürlich dann der Widerspruch kam und das ganze auf 14,99 von ihm gekürzt wurde. Der dauerte dann nochmal knapp 2 Monate und wurde abgelehnt. ALG gabs aber dann ausgezahlt. Rückwirkend ab dem Widerspruch. Nur halt die 3 Wochen nicht. Wochen später mußte er mal zu nem üblichen Beratergespräch. Dem fiel das sofort auf mit den 15 Stunden. Denen anderen wars anscheinend egal, bzw schiebt man so ein wenig Geld auf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sissy66 Geschrieben 19. April 2005 Teilen Geschrieben 19. April 2005 ... irgendwie wird doch grad diskutiert , dass man noch "mehr" dazu verdienen darf ... und wenn ich mir ueberlege, was ich bisher bei 165E mehr im Monat haette?! (hab mal ne Tabelle gegoogelt, wieviel ich vom Zuverdienst behalten darf, stand auf der IG-medddalll-seeeeite) ... irgendwie hat man dann im Monat nur 15E mehr und eben nicht 165E+330E?, sondern 330E?+15E, wenn ich mir mal die Zahlen so ansehe und richtig interpretiere. Und fuer 15E mehr im Monat wuerde ich keine 14,99h*4 arbeiten gehen, dann doch lieber nen Tomatenpfluecker in Holland mit Rueckernschmerzen und abwandernden polnischen Mitarbeitern fuer 200E? (ohne Beamtenkramspapierdepri !!!) 'mehr' im Monat ... Liebe Gruesse, sissy66. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 19. April 2005 Teilen Geschrieben 19. April 2005 ... irgendwie wird doch grad diskutiert , dass man noch "mehr" dazu verdienen darf Das bezieht sich ausschliesslich auf ALG II. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sissy66 Geschrieben 19. April 2005 Teilen Geschrieben 19. April 2005 googel nach hartz suchen lassen link mit dgb im Namen oeffnen ALG2 anklicken und pdf runterladen ... so hab ich etwas halbwegs Verwertbares gefunden, bevor ich bemerkt habe, dass auch schlaue Seiten von Moderatoren mitunter verstaendlichere Antworten geben Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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