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Geschrieben

Hallo,

ich habe mal eine Frage, die mir hier sicher jemand beantworten kann und zwar geht es um das Thema Schwangerschaft // Kündigungsschutz.

Unter welchen Voraussetzungen kann eine Arbeitnehmerin gekündigt werden, wenn dem Arbeitgeber die Schwangerschaft bereits bekannt ist?

Konkret geht es um einen kleinen Betrieb (<= 5 Mitarbeiter). Grund der möglichen Kündigung wäre, daß diese Arbeitnehmerin in wiederholtem Maße den Chef vor Angestellten, aber auch Kunden in ein schlechtes Licht stellt, daß sie durch ihr Verhalten den Kunden gegenüber dazu beiträgt, daß diese abwandern und daß sie durch Worte und Taten (in erster Linie unter vier Augen) den Arbeitgeber und die momentan objektiv schlechte wirtschaftliche Lage lächerlich macht.

Wäre prima, wenn jemand etwas dazu wüßte :-)

Danke und viele Grüße,

-etops-

Geschrieben

MuSchG § 9 Kündigungsverbot:

"(1) Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird; [...]

(3) Die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle kann in besonderen Fällen, die nicht mit dem Zustand einer Frau während der Schwangerschaft oder ihrer Lage bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung in Zusammenhang stehen, ausnahmsweise die Kündigung für zulässig erklären. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form und sie muss den zulässigen Kündigungsgrund angeben. [...]"

Es wäre zu klären (evtl. über einen Anwalt) inwieweit hier Absatz 3 angewendet werden kann, z.B. für eine Kündigung wegen Schädigung des Unternehmens und des Betriebsklimas

Geschrieben

@Angela: das gilt aber nur bei einer ordentlichen Kündigung - ob das auch für außerordentliche / fristlose Kündigung wegen geschäftsschädigendem Verhalten gilt, wage ich zu bezweifeln

Geschrieben

Danke schon einmal für Eure Antworten.

Nein, eine Abmahnung gab es noch nicht, weil der Arbeitgeber versucht hat, alles im Guten zu regeln und die Arbeitnehmerin fachlich unbestritten sehr gute Qualifikationen mitbringt.

Mir ist schon bewußt, daß eine ordentliche Kündigung nahezu unmöglich ist, aber umgekehrt kann es ja eigentlich auch nicht sein, daß sich eine Arbeitnehmerin aufgrund einer Schwangerschaft in der entsprechenden Zeit mit Verweis auf ihren Zustand "alles leisten" kann.

Damit mich keiner falsch versteht: das Thema richtet sich nicht gegen Schwangere oder vielleicht sogar gegen Frauen; es geht einzig um den Einzelfall dieser Person.

Geschrieben
Nein, eine Abmahnung gab es noch nicht,

Tjä, dann hat der Arbeitgeber ja wohl jetzt etwas daraus gelernt, hoffe ich. Denn eine Abmahnung kostet ihn nix; ist aber gerade für solche Fälle eine äusserst wirksame Munition.

gruss, timmi

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Ich hab noch einmal eine Frage zu diesem Thema:

Eine schwangere Mitarbeiterin kündigt per SMS einer Kollegin an, daß sie an einem Montag freinimmt, ohne ausdrücklich zu erwähnen, daß die Kollegin diese Info an den Chef weitergeben möge (Anmerkung am Rande: die schwangere Arbeitnehmerin ist bis zu diesem Tag die einzige Vollzeitkraft im Betrieb, daneben gibt es vier Teilzeitkräfte). Übliche Regel im Betrieb ist dabei, daß sich die Mitarbeiter zwar selbständig untereinander über die Urlaubsverteilung abstimmen können, der Chef hat aber immer das letzte Wort.

An dem genannten freien Montag ruft die schwangere Arbeitnehmerin wiederum eine Kollegin privat an (im Betrieb wäre definitiv jemand erreichbar gewesen) und erwähnt, daß ihre Oma gestorben sei. Daher würde sie auch am Dienstag - wegen der Beerdigung - sowie am Mittwoch fehlen und erst am Donnerstag kommen. Eine Ab- oder Rücksprache mit dem Chef hat zu keiner Zeit stattgefunden. Auch der Tarifvertrag sieht für den Tod eines Großelternteils keinen freien Tag vor.

Es geht jetzt noch nicht einmal um den Tag der Beerdigung, sondern schwerpunktmäßig um den Mittwoch.

Ist dieses Verhalten ausreichend für eine Kündigung trotz Schwangerschaft oder reicht das nicht aus? Irgendwo kann eine Schwangerschaft doch kein Freibrief sein, das so schamlos auszunutzen...?!

Danke für Eure Kommentare,

Gruß

-etops-

Geschrieben

oh man ... das thema hatten wir vor kurzem auch erst in sozialkunde ...

es ist wirklich so: sobald eine frau den mutterschaftspass in der hand hat und dem arbeitgeber vorlegt, ist sie unkündbar ... leider ist es wirklich ein freibrief ... vielleicht auch gut so ...

ich meine der arbeitgeber könnte auch anfangen nach gründen zu suchen um die schwangere frau entlassen zu können damit er nicht für sie zahlen muss ...

woher soll man denn wissen, dass die frau das aunutzt??

Geschrieben

wie regelt ihr denn sonst euren Urlaub? Habt ihr da jemanden im Büro sitzen?

Also von den 4 Teilzeitkräften, oder um was für eine Arbeit handelt es sich überhaupt? Ist das ein kleiner Verkaufsladen etc.

Sicherlich muß man sich mit Kollegen ab und an absprechen, damit jemand als Ersatz einspringen kann, aber in der Regel wenn das geklärt ist, teilt man das natürlich dem zuständigen Leiter mit.

Ich würde auch klären ob es da wirklich eine Beerdigung gegeben hat. Kommt natürlich auf die Umgebung an, wie es rauszufinden ist. Wenn es ein kleinerer Ort ist, sieht man evtl. die Todesanzeige. Oder man kennt Leute im Ort die was darüber wissen. Oder Bekannte der Arbeitnehmerin, die man auch kennt.

Geschrieben

Hallo

...

Mir ist schon bewußt, daß eine ordentliche Kündigung nahezu unmöglich ist, aber umgekehrt kann es ja eigentlich auch nicht sein, daß sich eine Arbeitnehmerin aufgrund einer Schwangerschaft in der entsprechenden Zeit mit Verweis auf ihren Zustand "alles leisten" kann...

doch ist aber so.

Du kannst eine Schwangere nicht kündigen, erstmal völlig egal was sie macht.

Der einzige Weg ist über das Gericht zu gehen, anderst gehts nicht.

cya

alligator

Geschrieben

Es handelt sich um einen Betrieb im medizinischen Bereich mit Kunden bzw. Patienten.

Also nochmal: das richtet sich nicht gegen Schwangere im Allgemeinen sondern um einen wirklichen "Spezialfall". Es ist ja alles ok, daß Schwangere andere bzw. mehr Rechte haben etc. und dagegen sagt auch keiner was. Aber es muß sich zum einen in Grenzen halten und wenn zum anderen dem Arbeitgeber ein wirtschaftlicher Schaden entsteht, weil er z.B. wegen der Abwesenheit dieser Mitarbeiterin am Montag Kunden zu anderen Terminen einbestellen muß (ersatzweise Mittwoch) und die Mitarbeiterin genau an diesem Tag auch nicht da sein "will", dann ist da schon die Frage, ob das alles Zufall ist...

Geschrieben

sicherlich war das nicht in ordnung von der schwangeren mitarbeiterin ...

aber andererseits hätte sie ja auch plötzlich ins krankenhaus kommen können und wäre somit auch ausgefallen ...

ich will sie jetzt nicht in schutz nehmen, aber schwangere werden nunmal bevorzugt ... und sind unkündbar ...

Geschrieben
oh man ... das thema hatten wir vor kurzem auch erst in sozialkunde ...

es ist wirklich so: sobald eine frau den mutterschaftspass in der hand hat und dem arbeitgeber vorlegt, ist sie unkündbar ... leider ist es wirklich ein freibrief ... vielleicht auch gut so ...

Ich glaube das das in diesem Beispiel nicht gut so ist.

Du kannst eine Schwangere nicht kündigen, erstmal völlig egal was sie macht.

Der einzige Weg ist über das Gericht zu gehen, anderst gehts nicht.

Du wiedersprichst Dir.

Ausserdem kann man Sie nach wie vor Kündigen, schwanger oder nicht, unter vorliegen entsprechender Gründe, und nach haarkleinstem Vorgehen nach den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften.

MuSchG § 9 Kündigungsverbot:

"(1) Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird; [...]

(3) Die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle kann in besonderen Fällen, die nicht mit dem Zustand einer Frau während der Schwangerschaft oder ihrer Lage bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung in Zusammenhang stehen, ausnahmsweise die Kündigung für zulässig erklären. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form und sie muss den zulässigen Kündigungsgrund angeben. [...]"

Es wäre zu klären (evtl. über einen Anwalt) inwieweit hier Absatz 3 angewendet werden kann, z.B. für eine Kündigung wegen Schädigung des Unternehmens und des Betriebsklimas

Also, zwar schwer aber nicht unmöglich.

Die Schwangerschaft ist kein Freibrief für schlechtes oder unkollegiales Verhalten.

Geschrieben

Solches geschäftsschädigende Fehlverhalten sollte mindestens mit einer Abmahnung geahndet werden; die gute Frau muss einsehen, dass sie trotz ihrer Schwangerschaft keine Narrenfreiheit hat.

Abmahnungen bleiben auch nach der Mutterschutzzeit bestehen, und bieten spätestens dann Grund zur Kündigung, wenn sie sich noch einen solchen Klops leistet.

Evtl. sollte der Chef auch mit der in §9 (3) genannten Stelle Kontakt aufnehmen und die Lage schildern; auch dort sollte man einsehen, dass diese Frau den Bogen überspannt. Die Gründe für die Kündigung stehen schließlich eindeutig nicht mit der Schwangerschaft in Verbindung.

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