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Geschrieben
Ich moecht diesen Thread nochmal beleben, weil ich gerade ein Problem dieser Art habe.

Mein Chef hat mir letztens gesagt, ich solle doch die Berichtshefte ausserhalb der Arbeitszeit fuehren.

http://bundesrecht.juris.de/itktausbv/__13.html

§ 13.

Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das Berichtsheft regelmäßig durchzusehen.

Hattest du wirklich keine Gelegenheit, das Berichtsheft zu führen? Ich denk mal, die Zeit war gegeben, nur hast du sie nicht genutzt.

Lass es mich mal so ausdrücken: "jaja ich weiss, klingt wie Ausrede, aber ist nunmal so": vielleicht hättest du die Zeit mit sinnvollem verbringen sollen, statt z.B. ausführlich Filmtitel zu raten.

Beiss die Zähne zusammen, arbeite die vier Monate Berichtsheft zu Hause nach.

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