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Geschrieben

Hab gerade was sehr interessantes erfahren und mich würde eure Meinung dazu interessieren.

Ein "Computerhändler" aus meiner Umgebung der alles mögliche Rund um den PC anbietet hat sich mehrere Domains gesichert, die zu Unternehmen aus der Umgebung perfekt passen würden und bietet diese jetzt zu einem horenden Preis in seinem Webshop an.

Kann man gegen so etwas rechtlich vorgehen? Es ist offensichtlich dass er sich diese Domains gekauft hat um danach vom jeweiligen Unternehmen zu kassieren.

Geschrieben

Der Kauf und Verkauf von Domains ist aus juristischer Sicht grundsätzlich zulässig, solange dabei nicht Namens- oder Kennzeichnungsrechte Dritter oder sonstige Rechte verletzt werden.

Die Rechtsprechung räumt hier im Regelfall dem (bekannten) Unternehmen ein vorrangiges Recht an dem Domain-Namen ein.

Also wenn sie klagen würden, hätten sie gute Chancen.

Geschrieben

Normalerweise müsste doch dann auch ein anderer Provider gegen diese Wettbewerb rechtlich vorgehen können? Weil er ja auch wettbewerbstechnische Nachteile von sich zieht.

Geschrieben

Das hat er ja eben, z.b. eine Firma heißt Muster und vertreibt holz: www.muster-holz.de

Naja dachte ein Provider könnte genauso Klage einreichen, weil er dadurch ja anderen Providern einen Nachteil verschafft. Weil ja die Firman dazu gezwungen sind, die Domain bei ihm zu nehmen.

Geschrieben

nein du verwechselst da was. Eine Domain ist immer providerunabhängig. Es ist ja nur der Name. Wo der Webspace liegt ist wieder ne andere Sache. Ich brauch zu ner Domain ja nicht unbedingt einen Webspace.

Und bei deinem Beispiel glaub ich nicht, das die Firma recht viele Chancen hätte, diese Domain einklagen zu können.

Geschrieben
Aber der jeweilige Domaininhaber kann doch klagen, es ist ja eindeutig dass es dem Domainhändler nur darum geht die Geschäfte in der Umgebung abzuzocken...

Du meinst vermutlich das richtige, drückst es aber falsch aus.

Der Inhaber der Namensrechte kann gegen den Domainhändler (denn der ist zu diesem Zeitpunkt ja Domaininhaber) auf Herausgabe der Domain klagen.

Je nach "Gewicht" des Namensanspruchs (und damit den Chancen auf ein positives Urteil) kann es aber auch deutlich günstiger für ihn sein, stattdessen eine andere einprägsame Domain (hier zB www.holz-muster-xdorf.de) zu wählen. Diese wäre zudem auch sofort verfügbar, und nicht erst nach einem (womöglich jahrelangen) Rechtsstreit.

Geschrieben

Die Firmen müssten es auf einen Prozess ankommen lassen, solange aber nicht Firmennamen, ein Markenzeichen oder ähnliches gesichert wurde sehe ich da schlechte Chancen.

Gruß

S8

Geschrieben

Die Chance der Unternehmen stehen bei 100% und eine Klage ist nicht notwendig, es reicht eine Abmahnung durch einen Anwalt. Wem es näher interessiert kann sich in das Thema bei www.consultdomain.de einlesen. Der Domaininhaber verstösst eindeutig gegen Rechte Dritter und dieses ist klar geregelt.

Geschrieben

Da wette ich gegen!

Wenn es kein eingetragener oder schützenswerter Name ist und er den Nutzen bzw. die Nutzung der Domain nachweisen kann, dürften die Chancen nicht so gut stehen.

Geschrieben
Da wette ich gegen!

Wenn es kein eingetragener oder schützenswerter Name ist und er den Nutzen bzw. die Nutzung der Domain nachweisen kann, dürften die Chancen nicht so gut stehen.

selbst dann wäre es noch fraglich. solange man den namen nicht missbraucht oder schädigt sehe ich da schwarz.

www.ich-trage-nike-schuhe.de wäre meiner meinung nach nicht einklagbar

Geschrieben

www.ich-trage-nike-schuhe.de wäre meiner meinung nach nicht einklagbar

In einem Land, in dem man mit der Farbe Magenta vorsichtig sein muß und in dem Domains abgemahnt und aufgekauft werden, nur weil sie mit "t-" anfangen, könnte ich mir schon vorstellen, daß Nike sich gegen die Nutzung dieses Domainnamens wehren würde.

Geschrieben

Vielleicht nutzt Ihr mal den Link oder lest im Markenrecht nach bevor Ihr dagegen wettet. Es besteht keine Notwendigkeit einer Markenanmeldung, wenn eine Firma unter Ihren Namen im Markt auftritt hat Sie Kennzeichnngsrechte erlangt. Sollte nun Jemand den Namen der Firma als Domain anmelden dann ist das mit Inhalt oder Umleitung z.B. auf die eigene Homepage Rufausbeutung. Zu dem Beispiel mit der Domain die "Nike" beinhaltet, natürlich wär diese einklagbar und wurde in Tausenden Fällen schon getan. Beispiele von Firmen die stark Ihre Rechte verfolgen sind Lotto, Allianz, Telekom AG. So klagt die Telekom generell jede Domain ein die mit T- anfängt. Lustigstes Beispielder jüngeren Vergngenheit war T-Wurst.de .

Bisher dachte ich das in der Ausbildung als Fachinformatiker die rechtlichen Aspekte angeschnitten werden, bin daher etwas erschrocken wieso grundlegende Informationen zu Namensrechnten hier nicht existieren.

Einige Urteile mit Begründungen findet ihr z.B. auch hier:

http://www.domain-recht.de/

Wer dann trotzdem noch Wetten möche, nehme jede Wette an. Wetteinsatz ist Arbeitszeit :eat:

Hab übrigens in der Sache Erfahrung da ich schon 1998 Streitigkeiten hatte, die bei über 2000 Domains nicht ausbleiben. Bin kein Domainhändler aber brauche für meine Projekte und Suchmschinenoptimierung immer einige.

Geschrieben

"Ruhig Ruhig Brauner" ;-D

Also, ganz unrecht haste ja nicht. Ich habe ja auch geschrieben das sobald ein Nutzen der Domain nachgewiesen wird bessere Chancen für Dich sind als wenn Du sie einfach mal so sicherst.

Natürlich ist ein Link mit einem Markennamen im Namen rechtlich anfechtbar und es auch eine schwammige Sache, sobald aber ein "gewöhnlicher Name" hinzu kommt sieht das ganze wieder anders aus.

Mal angenommen ich habe eine Firma die "Mobel - Nagel" heißt und Herrn Nagel gehört, so gehört die Domain www.nagel.de doch nicht automatisch diesen Herrn?

Sofern es Begriffe sind die allgemein gehalten sind oder alleine schon moebel.de gehören sie dem, der sie zu erst registreiert hat.

Du bist nicht der einzigste der sich mit Domains auskennt... ;-)

Gruß

S8

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