Welenreiter Geschrieben 22. April 2005 Teilen Geschrieben 22. April 2005 Hat jemand gestern zufällig Frontal gesehen? Hier nun die Geschichte - der absolute Hammer! Sowas kann nur in Deutschland passieren. Ein Rentner hat im vergangenen Jahr ordnungsgemäß mit seiner Schreibmaschine seine Steuerklärung gefertigt. In dieser hat er Zinseinkünfte von 11.000 Euro angegeben. Tatsächlich hatte er jedoch 18.000 Euro an Zinseinkünften. Als ihm sein Fehler auffiel, informierte er prompt die Sachbearbeiterin beim Finanzamt. Im Steuerbescheid traute der Rentner seinen Augen nicht ... die Sachbearbeiterin hatte die Zinseinkünfte hintereinander weg geschrieben und auf 1100018000 > EUR> (1,1 Mrd. Euro) beziffert. Seine Steuerschuld errechnete das Finanzamt auf mehr als 200 Mio. Euro. Daraufhin rief der Rentner beim Finanzamt an und wies die Sachbearbeiterin auf Ihren "Flüchtigkeitsfehler" hin. Umgehende Änderung wurde ihm zugesagt. Einige Wochen später wurde dem Rentner seine EC-Karte vom Bankautomaten eingezogen. Seine Bank wies den Rentner darauf hin, dass das Finanzamt eine Steuerrate von 13 Mio. Euro eingezogen habe. Daraufhin maschierte der Rentner zu seinem Rechtsanwalt. Der Rechtsanwalt fertigte ein Schreiben an das Finanzamt an und innerhalb weniger Tage wurde der Beschwerde abgeholfen. Der Rentner bekam natürlich sein Geld vollständig zurück. Jetzt aber der Hammer: Der Rechtsantwalt bezifferte gegenüber dem Finanzamt seine Kosten, die er abhängig vom Streitwert errechnete. Der Streitwert (mehr als 200 Mio. Euro) hatte einen Kostenersatz von 2,5 Mio. Euro zur Folge. Das Finanzamt weigerte sich, den Betrag auszuzahlen. Der Rechtsanwalt klagte seinen Anspruch ein und gewann vor Gericht. Ein Schreiben ans Finanzamt gefertigt und 2,5 Mio. Euro reicher! Der Mann hat alles richtig gemacht! Die Kosten für das Verfahren trägt übrigens der Steuerzahler. Die Beamtin wurde auf einen besser bezahlten Posten wegbefördert. Der Anwalt und der Rentner sind seit dem gute Freunde. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Krain Geschrieben 22. April 2005 Teilen Geschrieben 22. April 2005 Die Geschichte ist zwar schon älter, aber die Sache war damals wirklich sehr interessant. Habe ich auch nur so mit halbem Ohr mitverfolgt. Ich wußte allerdings nicht, dass der Anwalt tatsächlich das Geld bekam. Muss schon sagen, war schlau gemacht von ihm. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 22. April 2005 Teilen Geschrieben 22. April 2005 Das habe ich schon ein paar mal im Fernsehen gesehen. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 22. April 2005 Teilen Geschrieben 22. April 2005 Das ist eben die BRAGO (Bundes Rechtsanwalts Gebühren Ordnung). Dem Anwalt steht für alles ein Prozentsatz des Streitwertes zu und sei es nur ein simpler Brief. Mein Tip: Wenn euch ma sowas passiert (müssen ja nicht gleich 200Mio sein), geht zu einem Anwalt, aber gebt ihm den Auftrag nur wenn er bereit ist mit euch zu teilen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 22. April 2005 Teilen Geschrieben 22. April 2005 Die Brago wurde letztes Jahr durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgelöst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tiro Geschrieben 22. April 2005 Teilen Geschrieben 22. April 2005 Mit neuen höheren Gebührensätze ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
azett Geschrieben 22. April 2005 Teilen Geschrieben 22. April 2005 Der Anwalt und der Rentner sind seit dem gute Freunde. Krasse Sache, das...man sieht's mal wieder: Wer's richtig zu was bringen will, muß Rechtsverdreher werden... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 22. April 2005 Teilen Geschrieben 22. April 2005 und ich dachte immer Jura wär nur ne Kaffeemaschine gewesen ich kannte die Geschichte noch ned, aber da sieht man mal wieder, wie es meist so läuft Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 25. April 2005 Teilen Geschrieben 25. April 2005 Die Brago wurde letztes Jahr durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgelöst. Wann denn das? Also auf meiner Rechnung (am so Mitte August) stand noch BRAGO . Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 25. April 2005 Teilen Geschrieben 25. April 2005 Gültig ab 1. Juli 2004. RVG § 61 Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes (1) Die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 368-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 6 des Gesetzes vom 12. März 2004 (BGBl. I S. 390), und Verweisungen hierauf sind weiter anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit im Sinne des § 15 vor dem 1. Juli 2004 erteilt oder der Rechtsanwalt vor diesem Zeitpunkt gerichtlich bestellt oder beigeordnet worden ist. Ist der Rechtsanwalt am 1. Juli 2004 in derselben Angelegenheit und, wenn ein gerichtliches Verfahren anhängig ist, in demselben Rechtszug bereits tätig, gilt für das Verfahren über ein Rechtsmittel, das nach diesem Zeitpunkt eingelegt worden ist, dieses Gesetz. § 60 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden. (2) Auf die Vereinbarung der Vergütung sind die Vorschriften dieses Gesetzes auch dann anzuwenden, wenn nach Absatz 1 die Vorschriften der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte weiterhin anzuwenden und die Willenserklärungen beider Parteien nach dem 1. Juli 2004 abgegeben worden sind. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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