KundeX Geschrieben 26. April 2005 Teilen Geschrieben 26. April 2005 Servus, ich habe mich nun endgültig dazu entschieden, meine Ausbildung abzubrechen. Auf die Gründe möchte ich jetzt nicht weiter eingehen, dazu gibts schon einen anderen Thread von mir... Mein einziges Problem ist jetzt noch die Kündigung, deshalb auch ein paar Fragen dazu. 1. Ich hatte mal gelesen das eine fristlose Kündigung möglich ist, sofern man den Beruf für immer aufgibt - Stimmt das? 2. Ich habe noch 27 Tage Resturlaub - Könnte ich diese jetzt einfach so geltend machen und sagen, ich kündige zum xx.xx.xxxx, bis dahin nehme ich meinen Resturlaub oder muss dieser anteilsmäßig aufs Jahr verteilt werden? 3. Was muss alles in die Kündigung rein (Ausbildungsvertrag, etc.) und wie muss diese erfolgen (per Einschreiben!?)? Ich hoffe ihr könnt mir helfen und ich kann mit dem leidigen Kapitel Telekom endlich abschließen, meine Nerven und mein allgemeines Wohlbefinden würden es mir sicher danken! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 26. April 2005 Teilen Geschrieben 26. April 2005 1. Ich hatte mal gelesen das eine fristlose Kündigung möglich ist, sofern man den Beruf für immer aufgibt - Stimmt das? AFAIK musst du den Beruf für immer aufgeben, wenn du eine Ausbildung aufgibst. Also du kannst dich in dem Beruf dann nicht nochmal später bewerben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Saga Geschrieben 26. April 2005 Teilen Geschrieben 26. April 2005 Zu Nummer 1 und 3: BBiG § 15 Kündigung (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. (2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden 1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, 2. vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will. (3) Die Kündigung muß schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen. http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbig/__15.html Das heisst also, ergänzend für Nummer 3, dass du bei Berufsaufgabe 4 Wochen Kündigungsfrist hast. Die Berufsaufgabe musst du als Kündigungsgrund anführen und das ganze schriftlich einreichen. Frag deine Personalabteilung, wie es denen am liebsten ist (Einschreiben etc.), gut möglich, dass es ausreichend ist wenn du die Kündigung persönlich abgibst. Wenn du also erst in 4 Wochen kündigen kannst, dann könntest du deinen Resturlaub noch nehmen, sofern der Chef sein OK gibt. Ich konnte damals nicht allen Resturlaub verbrauchen und bekam den Rest ausgezahlt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 26. April 2005 Teilen Geschrieben 26. April 2005 1. Ich hatte mal gelesen das eine fristlose Kündigung möglich ist, sofern man den Beruf für immer aufgibt - Stimmt das? 2. Ich habe noch 27 Tage Resturlaub - Könnte ich diese jetzt einfach so geltend machen und sagen, ich kündige zum xx.xx.xxxx, bis dahin nehme ich meinen Resturlaub oder muss dieser anteilsmäßig aufs Jahr verteilt werden? 3. Was muss alles in die Kündigung rein (Ausbildungsvertrag, etc.) und wie muss diese erfolgen (per Einschreiben!?)? Zu 1. Nein, siehe Gesetzestext unten. Zu 2. Dir steht gesetzlich nur der anteilige Urluab bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zu. Zu 3. Auch das sollte der folgende Gesetzestext beantworten. BBiG § 15 Kündigung (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. (2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden 1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, 2. vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will. (3) Die Kündigung muß schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen. (4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
KundeX Geschrieben 26. April 2005 Autor Teilen Geschrieben 26. April 2005 Ähm, ist die Aufgabe des Ausbildungsverhältnisses bzw. meine seelische Belastung, die ich zur Zeit habe, nicht ein wichtiger Grund? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 26. April 2005 Teilen Geschrieben 26. April 2005 Ähm, ist die Aufgabe des Ausbildungsverhältnisses bzw. meine seelische Belastung, die ich zur Zeit habe, nicht ein wichtiger Grund? Hast Du eine ärztliche Bestätigung für die Belastung? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
KundeX Geschrieben 26. April 2005 Autor Teilen Geschrieben 26. April 2005 Ne, aber die ist jetzt auch gar nicht mehr nötig: Wir haben just in diesem Moment ne Mail erhalten, dass wir dieses Jahr noch 15 Tage Sonderurlaub bekommen, weil wir letztes Jahr angeblich zu viel gearbeitet haben!? Und 20 Tage Urlaub reichen bei ner Kündigungsfrist von 4 Wochen ja aus, oder? Die Frage ist jetzt nur noch, was noch in meine Kündigung mit rein muss: Ausbildungsvertrag, Personalausweis... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Saga Geschrieben 26. April 2005 Teilen Geschrieben 26. April 2005 Das kann dir am ehesten bimei beantworten. Allerdings seh ich das Problem nicht... du hast 27 Tage Resturlaub, das heisst du kannst während der gesamten Kündigungsfrist Urlaub nehmen und bekommst trotzdem noch ein paar Tage ausgezahlt. Wenn sie dir alle auszahlen machst du wegen der Steuer nur Miese dabei. Hast du eigentlich schon was Neues? Ich weiss ja nicht, wie lange du schon dabei bist, aber wenn man selbst kündigt gibt es erstmal 3 Monate Sperrfrist für's AlG... und ich kann dir jetzt schon versichern, dass das für die AA kein triftiger Grund zur Aufhebung der Sperre ist. Edit: Ah, hat sich erledigt. Was willst du mit Perso und Ausbildungsvertrag? Einfach reinschreiben "Hiermit kündige ich mein Ausbildungsverh. fristgerecht zum ***, weil ***. MfG KundeX" Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
KundeX Geschrieben 26. April 2005 Autor Teilen Geschrieben 26. April 2005 Ok, wenn das so ist, ist ja alles in Butter! Mach dir wegen dem ALG mal keine Sorgen. Bin grade 17 geworden und demzufolge auch noch im 1. Lehrjahr. Was neues hab ich noch nicht 100%-tig, aber nach meinem Empfinden so gut wie. Und wenn alles Stränge reißen, mach ich mein Abi. Achja, die Zeit bis ich was neues hab, würde ich nebenbei bisschen jobben gehen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chickie Geschrieben 26. April 2005 Teilen Geschrieben 26. April 2005 Ne, aber die ist jetzt auch gar nicht mehr nötig: Wir haben just in diesem Moment ne Mail erhalten, dass wir dieses Jahr noch 15 Tage Sonderurlaub bekommen, weil wir letztes Jahr angeblich zu viel gearbeitet haben!? Und 20 Tage Urlaub reichen bei ner Kündigungsfrist von 4 Wochen ja aus, oder? Die Frage ist jetzt nur noch, was noch in meine Kündigung mit rein muss: Ausbildungsvertrag, Personalausweis... Wie Bimei schon schrieb, gibt es den Urlaub dann nur Anteilig. Also bis z.B. März, wenn du ende März gehst. Urlaub durch 12 * Anzahl der Monate sollte ca. hinkommen. Denke auch deine 15 Tage Sonderurlaub wirst du nur noch anteilig bekommen. Also nichts mit 20 Tagen frei In eine Kündigung muss rein, dass du Kündigst und zu welchen Zeitpunkt etc....was willst du mit den Ausbildungsvertrag und den Perso? Die wissen hoffentlich wer du bist und dass du bei ihnen arbeitest Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
KundeX Geschrieben 26. April 2005 Autor Teilen Geschrieben 26. April 2005 Denke auch deine 15 Tage Sonderurlaub wirst du nur noch anteilig bekommen. Glaub ich nicht, weil ich die letztes Jahr ja auch zuviel arbeiten gegangen bin und ich demzufolge auch ein Anrecht drauf hab. was willst du mit den Ausbildungsvertrag und den Perso? Hätte gedacht das der Ausbildungsvertrag zurück muss, zwecks IHK und so... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chickie Geschrieben 26. April 2005 Teilen Geschrieben 26. April 2005 Ja du hast anrecht auf 15 Tage Sonderurlaub im Jahr, aber nicht in einen Monat Aber das kläre einfach mit deiner Personalabteilung, die wissen das am besten wie sie das machen und wieviel sie dir geben. Vielleicht kannst du die ja überzeugen, dass du in den letzten Jahr so viel gearbeitet hast, dass du ihn voll bekommst Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Saga Geschrieben 26. April 2005 Teilen Geschrieben 26. April 2005 Hätte gedacht das der Ausbildungsvertrag zurück muss, zwecks IHK und so... So was regelt die Personalabteilung, die haben ja auch eine Ausfertigung vom Vertrag und melden dich dann bei deiner IHK ab. Die können dir übrigens auch sagen, wie viel Urlaub du hast und wie du den am besten noch nimmst. Ist ja nicht so, dass die sauer sind weil du kündigst und dir deshalb die Auskunft verweigern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Autor bekannt Geschrieben 26. April 2005 Teilen Geschrieben 26. April 2005 AFAIK musst du den Beruf für immer aufgeben, wenn du eine Ausbildung aufgibst. Also du kannst dich in dem Beruf dann nicht nochmal später bewerben. DAS STIMMT ABSOLUT NICHT!!! Ich habe selten so einen großen Unsinn gelesen. Gruß Snippy Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
KundeX Geschrieben 26. April 2005 Autor Teilen Geschrieben 26. April 2005 Hätte ich eh nicht vor, von daher wärs mir egal... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 26. April 2005 Teilen Geschrieben 26. April 2005 DAS STIMMT ABSOLUT NICHT!!! Ich habe selten so einen großen Unsinn gelesen. Sei bitte das nächste Mal so gut und schreib, wo sich nachlesen/belegen lässt, dass es so ist wie Du hier andeutest. Leise, ohne zu schreien, darf das Posting dann auch ruhig sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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