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Geschrieben
(((

im Pruefungsantrag und bei der Pruefung auf Anforderung des Berichtsheftes

... aber das war und gehoert irgendwie gar nicht mehr zum ersten thread

)))

Im Prüfungsantrag, tatsächlich? War bei mir nicht drauf. Ok, ich hab Prüfung in BaWü gemacht, da ist eh vieles anders.

Aber wen sollte das Berichtsheft bei nem externen Prüfling interessieren? So jemand legt ganz einfach die Prüfung ab....incl. aller Prüfungsteile, d.h. schriftlich(GH1, GH2, WISO), Projektdokumentation und Projektpräsentation/Fachgespräch(nennst du AFAIK "Verteidigung").

Wenn man das besteht, hat man auch den "Titel" FIAE (ist btw. die geläufige Abkürzung, nicht FIAN) bzw.FISI.

Die Regelung gibts nicht nur im IT-Bereich, die gibts auch in anderen Berufszweigen AFAIK.

Geschrieben

Anders gesagt: Es ist eine Vollzeitbeschäftigung mit den Tätigkeiten in einem Beruf, in dem man nach einer vorgeschriebenen Mindestausübungszeit (siehe Link weiter oben von Chief, und lies das vor allem auch mal!) eine Prüfung als Externer ablegen kann, wenn die zuständige Stelle die Zulassung erteilt.

Richtig.

Und in Sachsen kann man schon nach 5 Jahren die Externenpruefung machen. Genau so, wie man in Sachsen schon nach 2,5 Jahren den Fachinformatiker machen kann und manche Leute den hier auch schon mit 2 Jahren machen koennen.

Schulpolitik ist Landespolitik und nicht Bundespolitik.

(Genau so wie man Abitur in 12 Jahren machen kann und in anderen Bundeslaendern eben 13 Jahre.)

Aber mein Konto wird ja eh geloescht ... was streite ich hier also rum?!

Geschrieben
Na in der Berufsschule musste ich dieses Nachweisheft fuehren, moeglichst mit den entsprechenden Punkten aus der Ausbildungsordnung.

schulische Umschüler (blödes Wort :D ) führen z.B. auch ned unbedingt ein Nachweisheft

Geschrieben

Eigetnlcih hatte ich ja den thread eröffnet um ein wenig dampf ablassen zu können über die tolle taktik der IHK..

Aber um jetzt mal einiges klarzustellen:

Ich arbeite seit 1994 im IT Umfeld, genauer gesagt als Systemadministrator + zusätzlich als Leiter des Nutzersupports (hier dann auch als PC-Techniker)

Die Zeit von 1994 bis 2005 = 11 Jahre habe ich der IHK nachgewiesen durch:

Arbeitszeugnisse, Tätigkeitsbeschreibungen meiner Arbeitgeber, sowie Zertifizierungszeugnisse (A+, MCP, CLS) die IHK hat das anerkannt und mir die Zeiten voll angerechnet, also 11 Jahre.

Also habe ich den Antrag gestellt als Externer zur Prüfung zugelassen zu werden. Da ich auch beim Antrag über Ausbildungsnachweisheft, Ausbildungsbetrieb etc. gesolpert bin, wurde mir gesagt das trifft für mich nicht zu da ich ja als Externer zur Prüfung zugelassen bin.

Das Projekt ist auch kein Problem, in einer Firma mit ca. 450 internen Arbeitsplätzen sowie 1000 Arbeitsplätzen in D verteilt, fällt immer viel an,

ich habe hier Mailserver die noch migriert werden müssen, Aufbau einen SUS, Update des Antivirenservers, Für einige Filialen einrichten eines eigenen Mailservers, sowie öfters mal Konzepte zur Nutzerverwaltung für einzelne Bereiche die umgesetzt werden müssen.

Weiter stehe ich voll im Berufsleben von um 7 - 18 Uhr, sowie am Wochenende auf Abruf

In meiner Freizeit oder aber bei "leerlauf" auf Arbeit (wenn alles läuft dann läuft es) lerne ich dann für die Prüfung. Ich bin da aber auch der Meinung das ich bei einigen Sachen einigen nachholfbedarf habe (z.Bsp. Dokumentiere ich nix (alte angewohnheit), srukturgramme oder pap hab ich noch nie gemacht, ich progge einfach drauf los und wenns funktioniert dann funktionierts :D , und auch die wirtschaftlichen Aspekte...mein letztes BWL und Rechnungswesen war anno 1994).

Für die Prüfung und für das Verfassen meiner Projektarbeit etc nehme ich als ganz normaler Arbeitnehmer Urlaub

Eigentlich kaum zu glauben das man sich als IT-Fraggle auch noch rechtfertigen muss, weil man an der Prüfung teilnimmt.

Geschrieben
... Genau so, wie man in Sachsen schon nach 2,5 Jahren den Fachinformatiker machen kann und manche Leute den hier auch schon mit 2 Jahren machen koennen.

Schulpolitik ist Landespolitik und nicht Bundespolitik.

Um mal wieder falsche Informationen gerade zu rücken: Das BBiG (Berufsbildungsgesetz) ist ein Bundesgesetz.

Im BBiG ist im §29, Abs. 2 ist die Verkürzung der Ausbildungszeit geregelt.

Da du anscheinend Probleme damit hast, Links anzuklicken, stelle ich hier mal das Zitat ein:

(2) Die zuständige Stelle hat auf Antrag die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, daß der Auszubildende das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbig/__29.html

Sissy, hör endlich auf, Stammtischparolen nachzuplappern und aus Unwissenheit (hoffentlich, allerdings befürchte ich schlimmeres) falsche Informationen zu verbreiten.

Geschrieben

Es wird ja immer besser:

Die Prüfkommision (im übrigen auch nicht gut auf die IHK zu sprechen) meiner Gruppe ist kurzfristig von der IHK einberufen wurden, und die Herren wussten bis dato noch nix von Ihrem Glück.

Bei der IHK sindse mittlerweile auch etwas genervt weil nun doch noch paar andere anrufen und nachfragen.

Ich werd wohl doch die Prüfung nun absagen und im Winter einen neuen Versuch starten....

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