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Geschrieben

Hallo *!

Da am Dienstag, den 3. Mai 2005 die schriftlichen Prüfungen sind, gehen mein Azubikollege und ich alte Prüfungen und Aufgaben aus dem Unterricht durch. Wir sind auf eine Aufgabe mit einer Lohnsteuerabrechnung gestoßen:

Susanne Müller arbeitet in der Personalabteilung der Behrend-Werke. Sie verdient monatlich Brutto 2930 Euro. Sie ist alleinerziehende Mutter mit einem Kind (entsprechende Eintragung auf der Lohnsteuerkarte) und gehört keiner Religionsgemeinschaft an. (Lohsteuertabelle gegeben)

Die Berechnung ist klar, nur wie kann man die Lohnsteuerklasse ermitteln? Aus dem Unterricht kennen wir 1 und 3 (alleinstehend / verheiratet) und die Aufteilung in Lohnsteuerklasse 3 und 5 bei einem Ehepaar; nur bei dieser Aufgabe solle die Frau Lohnsteuerklasse 2 haben.

Kann jemand kurz und knapp erklären, wann man welche Lohnsteuerklasse anwendet?

Vielen Dank im voraus

Geschrieben

Thema google:

ja... dieser Text steht auf vielen Seiten... das Problem löst er allerdings nicht. Wie kann ich von der Aufgabenstellung her einen Bezug auf diesen Text bilden?

Geschrieben
Thema google:

ja... dieser Text steht auf vielen Seiten... das Problem löst er allerdings nicht. Wie kann ich von der Aufgabenstellung her einen Bezug auf diesen Text bilden?

Indem man liesst?

Alleinstehend, dann die 1.

Alleinstehend mit Kind. dann die 2.

Verheiratet und besser verdienend als der Partner, die 3. (muss aber beim Finanzamt gemeldet sein) - entsprechend der Partner die 5.

Verheiratet und beide gleich verdienend (oder nicht geändert lassen haben) dann die 4.

Zweitjob, bzw. kein Nachweis über den Familienstand - dann die 6.

PS: Hoffe, keinn Fehler gemacht zu haben.

Geschrieben
Normal ist da eine Tabelle dabei... die alles auflistet, man kann ja nicht verlangen das hier jeder Fachinformatiker die Klassen auswendig kennt.

jop, sehe ich genauso. normalerweise/immer sind alle wichtigen angaben in der aufgabe gegeben oder müssen aus ner steuer-tabelle rausgelesen werden.

Geschrieben

Am besten die Lösung noch dazuschreiben... tststs.

Um es zu präzisieren. Es geht darum, ob das Kind im Haushalt wohnt. Dann gibts nämlich einen extra Freibetrag. Auch mit Lohnsteuerklasse I kann man nämlich Kinder haben. (guggst du auf Steuertabellen LSK I, siehst du 0,5; 1;... Kinderfreibeträge; gilt aber nur noch für Soli und KiSt.)

Gruß

Menzemer

Geschrieben

yepp so isses und man sollte nicht in der Aufregung die Kirchensteuer mitrechnen bzw. genau lesen, so wie ich Depp es damals nicht gemacht habe :rolleyes:

Dabei fragte ich noch nen Aufseher was der Unterschied bei 8 und 9 % ist.

Und ne vernünftige Antwort kam leider ned. Warum auch, war ja im Prinzip auch ned von Interesse. Also liest es euch wirklich genau durch

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