maho Geschrieben 2. Mai 2005 Teilen Geschrieben 2. Mai 2005 Hallo, ein Lehrer möchte nun nach der schriftlichen Prüfung noch ein paar Themen durchnehmen. Wie weit kann sich da der Betrieb querstellen, d.h. Gleitzeit zu der Schulzeit verlangen usw. ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maulwurf_der_Schlaue Geschrieben 2. Mai 2005 Teilen Geschrieben 2. Mai 2005 ich versteh nicht was du meinst. Gleitzeit zur schulzeit verlangen :confused: :confused: :confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
maho Geschrieben 2. Mai 2005 Autor Teilen Geschrieben 2. Mai 2005 ich versteh nicht was du meinst. Gleitzeit zur schulzeit verlangen :confused: :confused: :confused: Das die Schulzeit sozusagen als Freizeit gillt. Und in dieser Zeit Urlaub/Gleitzeit nehmen muss - war aber nur ein Beispiel... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 2. Mai 2005 Teilen Geschrieben 2. Mai 2005 Wie weit kann sich da der Betrieb querstellen, d.h. Gleitzeit zu der Schulzeit verlangen usw. ? Lt. Gesetz hat Dich der Arbeitgeber für den Besuch der Berufsschule freizustellen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lynyrd Geschrieben 2. Mai 2005 Teilen Geschrieben 2. Mai 2005 bist du dir da sicher bmei? ich glaube mich zu erinnern das man nicht immer bfs-pflichtig ist. der betrieb kann einen auch freistellen imho Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maulwurf_der_Schlaue Geschrieben 2. Mai 2005 Teilen Geschrieben 2. Mai 2005 wir hamm ne duale ausbildung das heisst wenn du in die schule gehst ist das wie wenn du in die arbeit gehst, nur das du nicht die freiheiten hast wie in der arbeit, wie gleitzeit, arbeitszeit abbau/auffbau. mal ne frage neben bei: was bedeutet IMHO Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sissy66 Geschrieben 2. Mai 2005 Teilen Geschrieben 2. Mai 2005 Hallo, ein Lehrer möchte nun nach der schriftlichen Prüfung noch ein paar Themen durchnehmen. Wie weit kann sich da der Betrieb querstellen, d.h. Gleitzeit zu der Schulzeit verlangen usw. ? Aehm, wenn der Betrieb moechte, dass Du arbeiten gehst, dann musst Du. (Bei uns gabs Leute, die staendig arbeiten sollten, weil ein Auftrag da war, der fuer das Fortbestehen der Firma wichtig war. Da muss dann nur rechtzeitig das Fax bei der Schulsekretaerin angekommen sein, weil die ja den Betrieb ueber die unentschuldigten Fehltage informieren muessenn.) Ansonsten, wenn Du viel Unterrichtsausfall hast musst Du doch normaler Weise auch im Betrieb erscheinen. Wenn der Lehrer moechte, dass Du nur 2h kommst, musst Du nachher definitiv noch auf Arbeit, dann aber nur fuer 6h. (Dein Lehrer unterschreibt ja fuer die Zeit des Unterrichts und das rechnet Dir dann auch der Betrieb an.) Oder Du laesst Dich vom Betrieb freistellen, wie Du das an dem Tag der schriftlichen Pruefung machst, damit Du nach den ~4h Pruefung auch nach Hause gehen darfst und nicht noch in den Betrieb musst. Ansonsten darfst Du im Betrieb schon darauf bestehen, dass Du noch in die Schule gehst, weil Du Dein Ausbildungsziel erreichen moechtest, denn Dein Ausbildungsverhaeltnis ist mit dem letzten Tag der Pruefung beendet und das ist der Tag der muendlichen Pruefung. Liebe Gruesse, sissy66. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
maho Geschrieben 2. Mai 2005 Autor Teilen Geschrieben 2. Mai 2005 wir hamm ne duale ausbildung das heisst wenn du in die schule gehst ist das wie wenn du in die arbeit gehst, nur das du nicht die freiheiten hast wie in der arbeit, wie gleitzeit, arbeitszeit abbau/auffbau. mal ne frage neben bei: was bedeutet IMHO Als ändert sich da auch nix nach dem ablegen der schriftlichen Prüfung? IMHO = in my honest opinion Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maulwurf_der_Schlaue Geschrieben 2. Mai 2005 Teilen Geschrieben 2. Mai 2005 ich glaub nicht das sich was ändert, du bist immernoch auszubildender im Betrieb, die möglichkeit durchzufallen ist ja noch gegeben und in deinem arbeitsvertrag steht ja auch drin wie lang der geht. solang du kein anderen hast bist azubi, und mit den pflichten des azubis verbunden Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
maho Geschrieben 2. Mai 2005 Autor Teilen Geschrieben 2. Mai 2005 ok, dann danke für die vielen Infos ! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Menzemer Geschrieben 2. Mai 2005 Teilen Geschrieben 2. Mai 2005 1) der Betrieb muss dich für die Berufsschule freistellen. 2) die Berufsschule kann ein Fernbleiben akzeptieren, muss es aber nicht. Einfach eine Entschuldigung an das Sekretariat schreiben, wird zwar in der Regel akzeptiert, muss aber nicht. 3) die Ausbildung (und damit m.E. die Pflicht zum Besuch der Berufsschule) endet mit der bestandenen Abschlussprüfung 4) Die Frage, ob überhaupt eine gesetzliche Berufsschulpflicht besteht erübrigt sich m.E., da im Zweifelsfall, die Berufsschule zwar freiwillig, aber wenn, dann mit allen Rechten und Pflichten eines Berufsschülers besucht wird. (d.h. auch Anwesenheitspflicht) Gruß Menzemer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
InfoJunkie Geschrieben 2. Mai 2005 Teilen Geschrieben 2. Mai 2005 @maho: Dem Threadtitel nach würde ich sagen, dass Du noch weiter zur Berufschule gehen musst (sofern Du berufschulpflichtig bist). Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem Bestehen der Abschlussprüfung - zumindest solange haben beide Vertragsparteien ihren Pflichten nachzukommen. Aber wieso stellt sich dein Arbeitgeber auf einmal quer? Bis jetzt konnte er doch anscheinend auch 1,5 Tage in der Woche auf dich verzichten, oder? Wieso will er dich jetzt auf einmal für 3 Monate stressen? Unsere Lehrer haben sich übrigens auch noch einiges vorgenommen bis Juli - Klausuren schreiben und mit neuen Unterrichtsinhalten beginnen - ich fürchte da komme ich nicht drum herum ;-). Unser AE-Lehrer meinte im letzten Jahr, dass die Schule uns keine Fehlstunden mehr aufschreiben darf, wenn wir ausgelernt sind - warum auch? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 2. Mai 2005 Teilen Geschrieben 2. Mai 2005 Aber wieso stellt sich dein Arbeitgeber auf einmal quer? Bis jetzt konnte er doch anscheinend auch 1,5 Tage in der Woche auf dich verzichten, oder? Wieso will er dich jetzt auf einmal für 3 Monate stressen? Das steht doch im Posting von maho gar nicht. ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sissy66 Geschrieben 2. Mai 2005 Teilen Geschrieben 2. Mai 2005 Unsere Lehrer haben sich übrigens auch noch einiges vorgenommen bis Juli Was?! Ihr habt nach der schriftlichen Pruefung noch regulaer 36h pro Woche Schule? ... das fiehl bei uns immer irgendwie aus ... nach dem 4. Mai war nichts mehr ... (vielleicht, weil Einige ne Woche nach der schriftl. sofort die Projektarbeit vorstellen sollten und dann insg. auch nicht mehr 30? untentschuldigte Fehltage zusammen kommen koennen, um das Facharbeiterzeugnis nicht zu erhalten) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ingh Geschrieben 2. Mai 2005 Teilen Geschrieben 2. Mai 2005 Es kann durchaus noch Sinn machen, auch nach der schriftlichen Prüfung noch die BS zu besuchen; insbesondere dann,wenn in dieser Zeit überwiegend Präsentation geübt, und auch sonst auf Projektpräsentation und Fachgespräch vorbereitet wird. Allerdings wird das nicht an jeder BS so gehandhabt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
InfoJunkie Geschrieben 2. Mai 2005 Teilen Geschrieben 2. Mai 2005 Naja, wir haben schon in der Mittelstufe den gesamten Ablauf des Projektes einmal in Gruppenarbeit durchgespielt (unser Projekt was das Kucheninformationssystem ). Ich glaube nicht, dass wir das jetzt in Teilen nochmal machen. Wir bekommen auf Nachfrage wohl Tipps ala "Habt höchstens eine Hand in der Hosentasche" oder "Passt auf wie ihr eure Antworten formuliert". Na danke auch! Allerdings war in den letzten Wochen von Prüfungsvorbereitung allgemein eher wenig zu sehen. Wie gesagt, in AE fangen wir jetzt mit dem Themengebiet Navision komplett neu an. Da hab ich mich auch gleich mal krank gemeldet und zu Hause für die Prüfung gebüffelt :hells:. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DarkSun Geschrieben 2. Mai 2005 Teilen Geschrieben 2. Mai 2005 Nabend... Bei uns war es in den letzten Jahren immer so das sich die Betriebe aufgeregt haben, dass die Azubis weiter zur BS mussten. Nun wird es so gehandhabt, dass der Betrieb nen schreiben aufsetzen kann und siene Azubis freistellt... War bei uns auch der Fall. Wir wurden auch noch nicht mal gefragt, ob wir weiter zur BS wollen, oder ob wir in den Betrieb kommen wollen.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mackdriver Geschrieben 4. Mai 2005 Teilen Geschrieben 4. Mai 2005 Also mit dem Freistellen ging das bei uns nicht so ohne weiteres. Maximal 3 Tage im Jahr konnte man sich vom Berufschulunterricht befreien lassen. Aber bei uns war BS auch nie so ein Thema. Es gibt sie, also geht man hin. War irgendwie auch angenehmer als arbeiten. Nebenbei, IMHO = in my humble opinion (meiner bescheidenen Meinung nach). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
J:org Geschrieben 12. Mai 2005 Teilen Geschrieben 12. Mai 2005 nach der schriftl. prüfung ist schule geschichte, vorerst zumindest. bis die ergebnisse daliegen.... muss noch 2 mal in die schule. 1 mal um die bücher abzugeben und 1 mal ums zeugnis zu holen. das wars...und so wars bei allen die ich bisher kenn auch Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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