1henni Geschrieben 2. Mai 2005 Teilen Geschrieben 2. Mai 2005 hi das Berichtsheft muss man doch nur zur mündlichen Prüfung mitnehmen oder ? Was ist wenn man es nicht bei hat ? Dank an alle Henryk Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lynyrd Geschrieben 2. Mai 2005 Teilen Geschrieben 2. Mai 2005 huhu 1henny na dann wirste nicht zur prüfung zugelassen glaub ich .... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-ausbilden Geschrieben 2. Mai 2005 Teilen Geschrieben 2. Mai 2005 Ja, Du mußt das Berichtsheft dabei haben (vollständig und unterschrieben) § 39 BBIG : [...] 2. wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene Berichtshefte geführt hat und [...] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
1henni Geschrieben 2. Mai 2005 Autor Teilen Geschrieben 2. Mai 2005 in der Einladung steht: > ... und zur mündlichen Prüfungen/Praktische Übung zusätzlich das Berichtsheft ... Praktiche Übung ist doch die Mündliche ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lynyrd Geschrieben 2. Mai 2005 Teilen Geschrieben 2. Mai 2005 @fi-ausbilden aber nicht zur schriftlichen prüfung .... sondern nur zur mündlichen / praktischen prüfung. steht bei uns auf der rückseite der einladung unte rpunkt 1: "... und zur mündlichen Prüfung/Praktischen Übung zusätzlich das berichtsheft ... mitzubringen" Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 2. Mai 2005 Teilen Geschrieben 2. Mai 2005 [...] das Berichtsheft dabei haben (vollständig und unterschrieben) Weitergehende Regelungen der einzelnen IHKn können das zwar verlangen, aber im von Dir zitierten Gesetz steht weder etwas von "unterschrieben", noch von "dabeihaben". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 2. Mai 2005 Teilen Geschrieben 2. Mai 2005 @fi-ausbilden aber nicht zur schriftlichen prüfung .... sondern nur zur mündlichen / praktischen prüfung. steht bei uns auf der rückseite der einladung unte rpunkt 1: "... und zur mündlichen Prüfung/Praktischen Übung zusätzlich das berichtsheft ... mitzubringen" Es gibt IHKn, die lassen die Berichtshefte bei der schriftlichen Prüfung einsammeln. Aber dann steht es auch auf der Einladung, so wie bei Dir steht, dass Du es zur mündl. Prüfung mitbringen sollst. Also nicht verrückt machen lassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
puescho Geschrieben 2. Mai 2005 Teilen Geschrieben 2. Mai 2005 also in meiner einladung, weder schriftlich noch muendliche pruefung steht was von berichtsheft mitbringen... ist das gut oder schlecht? :mod: :bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jkasten Geschrieben 2. Mai 2005 Teilen Geschrieben 2. Mai 2005 Also bei uns in Kiel muss man das zur Präsentation bzw mündlichen Prüfung mitbringen. Hab extra noch mal meinen PA gefragt. MFG Jan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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