karl4ever Geschrieben 2. Mai 2005 Teilen Geschrieben 2. Mai 2005 Hi@ALL Kann mir einer auf die schnelle erklären wie der lösungsweg zu FiSi Winter 04-05 Wiso Aufgabe 10 geht :confused: Hab leider keinen schimmer von dem Kram, aber sowas kommt ja morgen bestimmt dran, vielen dank für die hilfe im letzten augenblick :floet: ---------------------------------------------------------------- Hier nochmal die Aufgabe :mod: Sie erhalten nun doch einen schriftlichen Arbeitsvertrag mit der Müller & Heinicke GmbH, in dem ein monatliches Bruttogehalt von 1.920,00 € vereinbart wird. Berechnen Sie unter Berücksichtigung der folgenden Angaben und dem Auszug aus der Lohnsteuertabelle (siehe Belegsatz) ... [a] die Summe der an das Finanzamt abzuführenden Abgaben. die Abzüge für die Sozialversicherung. [c] das Nettogehalt. Angaben zur Berechnung des Nettolohns: Steuerklasse: 1,0 Solidaritätszuschlag: 5,5 % Kirchensteuer: 9,0 % Krankenversicherung: 14,0 % Rentenversicherung: 19,5 % Arbeitslosenversicherung: 6,5 % Pflegeversicherung: 1,7 % Auszug aus der Lohnsteuertabelle / Belegsatz: Lst: 244,58 SoIZ: 13,45 8%: 19,56 9%: 22,01 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
shepart Geschrieben 2. Mai 2005 Teilen Geschrieben 2. Mai 2005 steht alles im Buch unter Endgeldabrechnung Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Menzemer Geschrieben 2. Mai 2005 Teilen Geschrieben 2. Mai 2005 Sie erhalten nun doch einen schriftlichen Arbeitsvertrag mit der Müller & Heinicke GmbH, in dem ein monatliches Bruttogehalt von 1.920,00 ? vereinbart wird. Berechnen Sie unter Berücksichtigung der folgenden Angaben und dem Auszug aus der Lohnsteuertabelle (siehe Belegsatz) ... [a] die Summe der an das Finanzamt abzuführenden Abgaben. die Abzüge für die Sozialversicherung. [c] das Nettogehalt. Angaben zur Berechnung des Nettolohns: Steuerklasse: 1,0 Solidaritätszuschlag: 5,5 % Kirchensteuer: 9,0 % Krankenversicherung: 14,0 % Rentenversicherung: 19,5 % Arbeitslosenversicherung: 6,5 % Pflegeversicherung: 1,7 % Auszug aus der Lohnsteuertabelle / Belegsatz: Lst: 244,58 SoIZ: 13,45 8%: 19,56 9%: 22,01 a) Finanzamt will Steuern: Lohnsteuer: 244,58 + Soli: 13,45 (5,5 % von 244,58) + Kirchensteuer: 19,56 (8 % von 244,58, abhängig vom Bundesland, musst du selbst wissen. In BW sind es 8 %) = 277,59 Abzüge Sozialversicherung Wenn dort Abzüge steht, sind mit Sicherheit nur die Arbeitnehmeranteile gemeint. Sozialversicherung wird i.d.R. je zur Hälfte vom AG und AN getragen. Nur die betriebliche Unfallversicherung zahlt der AG alleine. Bei Pflegeversicherung käme seit Neuestem ein Zuschlag für Kinderlose obendrauf (+0,25 %). Davon gehe ich mal nicht aus. Von Kindern ist ja nichts erwähnt und die Aufgabe dürfte ein bissel älter sein. Ich fasse alle Sozialversicherungen zusammen: 41,7 % von 1.920 Euro/2 (Arbeitnehmeranteil) = 400,32 c) Netto = Brutto - Steuern - Sozialversicherungen = 1.920 -277,59 - 400,32 =1.242,09 Eine Bemerkung kann ich dir aber nicht ersparen: Nach 3 Jahren Ausbildung, sollte man doch die eigene Gehaltsabrechnung lesen können. "Habe keinen Schimmer von dem Kram" heißt wohl eher "habe keinen Bock..." nix für ungut Gruß Menzemer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FreddyGN Geschrieben 2. Mai 2005 Teilen Geschrieben 2. Mai 2005 mir stellt sich jetzt nur die Frage zu A und B ob hier jetzt Arbeitgeber und Arbeitnehmer Anteil gefragt ist oder nur Arbeitnehmer ... Netto ist klar Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
GulDukat Geschrieben 2. Mai 2005 Teilen Geschrieben 2. Mai 2005 Hallöle, zu a: das ist die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und der Soli-Zuschlag. KiSt und Sol.Z errechnen sich aus der Lohnsteuer, also 9% von 244.58 € und 5,5% von 244.58 €. zu b: vom zu versteuernden Einkommen errechnen sich die Sozialabgaben und davon immer der halbe Satz, die andere Hälfte zahlt ja der Arbeitgeber. z.B. Krankenvers.: KV = 1920 x 0,14 / 2 Dann zählst Du KV, RV, AV, PV zusammen und hast das Ergebnis b. zu c: c = 1920 - a - b dann kkommt der Nettolohn raus. Hiervon werden dann noch eventuelle Vermögenswirksame Leistungen abgezogen, weil die der Arbeitgeber von Deinem Nettolohn an das zuständige Institut abführt. Grüße und viel Glück für morgen .. GulDukat Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lynyrd Geschrieben 2. Mai 2005 Teilen Geschrieben 2. Mai 2005 achja kleiner tipp auch noch von mir: wenn ein auszug einer tabelle dabei ist nimm immer die werte bei soli und lst die in der tabelle angegeben sind. die ihk schreibt teilweise eigene prozentangaben rein um uns ein bisserle hinters licht zu führen ... aber richtig sind immer die angaben aus der tabelle! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 2. Mai 2005 Teilen Geschrieben 2. Mai 2005 + Kirchensteuer: 19,56 (8 % von 244,58, abhängig vom Bundesland, musst du selbst wissen. In BW sind es 8 %) = 277,59 ich war immer der Meinung, das nur in Bayern 8% sind und in den restlichen Bundesländern 9%. Sollte ich mich da irren? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 3. Mai 2005 Teilen Geschrieben 3. Mai 2005 ich war immer der Meinung, das nur in Bayern 8% sind und in den restlichen Bundesländern 9%. Sollte ich mich da irren? Bayern und BaWü 8% (Stand 01.01.2005 und gilt nicht bei pauschalisierter Kirchensteuer). ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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