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Geschrieben

krass,

ich habe während meiner ganzen ausbildung bis jetzt noch nichts von UML gehört.

wenn ich das hier so alles lese wird mir ganz schwindelig, habe meine prüfung im november und weiss garnich was ich zuerst lernen oder eher nachholen muss :beagolisc

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Geschrieben
krass,

ich habe während meiner ganzen ausbildung bis jetzt noch nichts von UML gehört.

wenn ich das hier so alles lese wird mir ganz schwindelig, habe meine prüfung im november und weiss garnich was ich zuerst lernen oder eher nachholen muss :beagolisc

Ich hoffe doch du bist SI'ler?

Geschrieben

Das sind so Sachen die ich auch nur am Rande meiner Ausbildung mitbekommen habe. In der BS haben wir auch nie UML gemacht.

Aber da hat das Buch ein bissl geholfen und wenn du einfach irgendwas hinkrickelst obwohl du keine Ahnung davon hast bekommst du meist schon ein paar Gummipunkte :D das ist das einzig positive was man bei der Korrektur sagen kann...

Das einzige was man nicht machen darf ist nichts hinzuschreiben...das könnte dann vielleicht ne 6 sein. ;)

Geschrieben

Ich bin auch mal gespant... ich hoffe doch mal, dass ich die schriftliche Prüfung gut abschliesse. Ich hab aber leider bei der GH2 bemerkt, dass ich zwar in GH1 beim letzten Handlungsschritt die Überschrift weggestrichen habe, leider hab ich vergessen das vorne einzutragen...hat da jemand ne Ahnung was die dann machen? Schauen die sich die Prüfung an und sehen, dass ich hinten das letzte gestrichen habe und denken sich "ach der kerl hat's vorne vergessen" oder streichen die mir dann einfach die erste?!?! :confused:

Geschrieben
Schauen die sich die Prüfung an und sehen, dass ich hinten das letzte gestrichen habe und denken sich "ach der kerl hat's vorne vergessen" oder streichen die mir dann einfach die erste?!?! :confused:

I. d. R. wird, wenn kein Handlungschritt gestrichen wurde, der letzte gestrichen.

Zitat div. IHKn:

Die Aufgabensätze der Ganzheitlichen Aufgabe I und II bestehen aus insgesamt 6 gleichbewerteten Handlungsschritten zu je 20 Punkten. In der Prüfung zu bearbeiten sind davon 5 Handlungsschritte, die vom Prüfungsteilnehmer selbst frei gewählt werden können. Der nicht bearbeitete Handlungsschritt ist durch Streichung des Aufgabentextes im Aufgabensatz und den Vermerk "Nicht bearbeiteter Handlungsschritt: Nr. ... " an Stelle einer Lösungsniederschrift deutlich zu kennzeichnen. Erfolgt eine solche Kennzeichnung nicht oder nicht eindeutig, gilt der 6. Handlungsschritt als nicht bearbeitet und wird nicht bewertet.

Geschrieben

Das wär ja perfekt, da ich den eh streichen wollte....ich hätte mir da grad in den A***** beißen können... Naja, jetzt heißt es wohl abwarten und hoffen das man durchkommt :cool:

Geschrieben
Ich hab aber leider bei der GH2 bemerkt, dass ich zwar in GH1 beim letzten Handlungsschritt die Überschrift weggestrichen habe, leider hab ich vergessen das vorne einzutragen...hat da jemand ne Ahnung was die dann machen? Schauen die sich die Prüfung an und sehen, dass ich hinten das letzte gestrichen habe und denken sich "ach der kerl hat's vorne vergessen" oder streichen die mir dann einfach die erste?!?! :confused:

Hängt von Deiner IHK ab...

Also hier in Köln zum Bleistift sind sie mittlerweile nicht mehr so regide beim Wegstreichen der Handlungsschritte.

Die Betriebsanleitung auf dem Deckblatt hatte diesmal einen neuen Zusatz, welcher besagte, dass der sechste HS nicht sofort automatisch gestrichen wird. Sondern die Prüfer sind angehalten, erst einmal zu schauen welcher HS nicht bearbeitet oder durchgestrichen oder sonst wie erkenntlich gemacht wurde etc. Auch wenn vergessen wurde den nicht bearbeiteten HS einzutragen.

gruß

k0ph

Geschrieben
Die Betriebsanleitung auf dem Deckblatt hatte diesmal einen neuen Zusatz, welcher besagte, dass der sechste HS nicht sofort automatisch gestrichen wird. Sondern die Prüfer sind angehalten, erst einmal zu schauen welcher HS nicht bearbeitet oder durchgestrichen oder sonst wie erkenntlich gemacht wurde etc. Auch wenn vergessen wurde den nicht bearbeiteten HS einzutragen.

Nichts anderes sagt das Zitierte oben aus, aber es ermöglicht den Prüfern so einen grösseren Spielraum, der ja nicht unvorteilhaft ist. ;-)

Schwierig wird es aber auch mit der von Dir wiedergegebenen ausformulierteren "Anleitungsart", wenn eben doch alle bearbeitet wurde, wie z.B. in diesem Fall:

http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=37387

Letztendlich muss eben der Prüfungsausschuss entscheiden. Und in RonnZ's Fall dürfte das Problem nicht so schwer sein, da er, wenn ich es richtig interpretiere, bei Handlungsschritt sechs nichts geschrieben hat.

Geschrieben

Hi Leutz,

hab da mal a Frage. und zwar hab ich in der GH1 37 und in der GA2 77 Punkte. Muss man eigentlich in der WISO die 30 Punkte haben???? (wg. 6er)

Also rein rechnerisch würden mir 30 Punkte reichen oder???? :marine

Geschrieben
Hi Leutz,

hab da mal a Frage. und zwar hab ich in der GH1 37 und in der GA2 77 Punkte. Muss man eigentlich in der WISO die 30 Punkte haben???? (wg. 6er)

Also rein rechnerisch würden mir 30 Punkte reichen oder???? :marine

Also ich raff nix mehr. :( Wie ist es denn jetzt mit der Punkteberechnung. Dachte WiSo muss man sowieso 50% haben? Ist man da sonst nicht durchgefallen?

Wie wäre es wenn ich in GH1 40%, GH2 50%, WiSo 70% haben würde? Da wäre ich doch durchgefallen oder?

MfG

Geschrieben
Wie wäre es wenn ich in GH1 40%, GH2 50%, WiSo 70% haben würde? Da wäre ich doch durchgefallen oder?

Einfach mal in den Notenrechner eingeben:

http://www.caesborn.de/pruefungspage/notenrechner.html

Zitat:

Sie haben den Prüfungsteil trotz einer oder zwei mangelhafter Leistungen bestanden. Eine Ergänzungsprüfung dürfen Sie nun nicht mehr ablegen.

Weitere Erklärungungen gibt es, wenn Du es dort selbst mal eingibst und nachliest. ;)

Geschrieben

Sie haben den Prüfungsteil trotz einer oder zwei mangelhafter Leistungen bestanden. Eine Ergänzungsprüfung dürfen Sie nun nicht mehr ablegen. Wie ist das zu erklären?

--------------------------------------------------------------------------------

Die Berufsverordnung sagt dazu:

(6) Innerhalb des Prüfungsteils B haben die Ganzheitlichen Aufgaben I und II gegenüber dem Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde jeweils das doppelte Gewicht.

(7) Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich ist das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.

(8) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Werden die Prüfungsleistungen in der Projektarbeit einschließlich Dokumentation, in der Projektpräsentation einschließlich Fachgespräch oder in einem der drei Prüfungsbereiche mit "ungenügend" bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

------------------------------------------------------------

Das kam bei mir raus. Ich verstehe es nicht so ganz... Mein Lehrer sagte zu mir, dass in GH1 und GH2 mindestens zusammengerechnet 100% ergeben müssen... Also z.B. GH1 40%, dann müsste ich in GH2 60% haben. Aber warum habe ich bestanden, wenn ich GH1 40% und GH2 50% hätte? Wegen WiSo, aber ich dachte WiSo hat doch damit gar nix zu tun. :(

Geschrieben

noch ne frage Jungs,

und zwar wird doch der WISO Teil per Computer kontrolliert oder? ich hab drei Ergebnisse durchgestrichen und daneben hin geschrieben .... Wird das dann nicht gewertet oder wie sieht das aus??? ich mein wenns hart auf hart kommt müssen sie es doch nochmals selber durchschauen oder :beagolisc

Geschrieben

Na nach dem was vorne drauf Stand und auch dem was ich mit der Prüfungseinladung bekomme habe, sollte man es richtig durchstreichen und das neue drunter schreiben.

Geschrieben

Habt ihr eigentlich an der Zwischenprüfung teilgenommen?

Meines erachtens nach war der größte Nutzen den man aus dieser leidigen Zwischenprüfung ziehen konnte doch der, schon einmal das "reale" Prüfungsumfeld kennenzulernen.

Damit einhergehend auch die Vorgehensweise bei Streichungen von Aufgaben jeglicher Art, sei es GA1/2 oder WiSo.

Na nach dem was vorne drauf Stand und auch dem was ich mit der Prüfungseinladung bekomme habe, sollte man es richtig durchstreichen und das neue drunter schreiben.

exaktemong :rolleyes:

gruß

k0ph

Geschrieben
noch ne frage Jungs,

und zwar wird doch der WISO Teil per Computer kontrolliert oder?

Zur Beruhigung: Wir kontrollieren per Hand - auch WISO, denn ich würde meine Frau noch nicht Computer nennen wollen ;).

PS: Wenn deine IHK dastehen würde, könntest du auch gezielte Antworten bekommen.

Geschrieben

Bei der Aufgabe mit dem VPN-Tunnel, wo man die sechs fehler erkennen sollte, hab ich erst versehentlich die korrekten Verbindungen hingeschrieben (hatte die aufgabe zuerst falsch verstanden), danach hab ich die sechs falschen Verbindungen mit Begründung hingeschrieben. Werden die jetzt komplett gewertet oder werden nur die ersten sechs PC's die ich hingepinselt hab, bewertet??? :rolleyes:

Da hätt ich nämlich dadurch punkte verschentk :beagolisc

Mein lehrer meinte nämlich nur mal vor der Prüfung, wenn da steht "Nennen Sie drei Vorteile...." und man schreibt fünf hin, werden nur die ersten drei bewertet... :(

Geschrieben

Mein lehrer meinte nämlich nur mal vor der Prüfung, wenn da steht "Nennen Sie drei Vorteile...." und man schreibt fünf hin, werden nur die ersten drei bewertet... :(

So sieht es in der Regel aus, aber wie Kulant die Prüfer dann tatsächlich sind, ist eine andere Frage. Jedenfalls denke ich, dass der Prüfer dir deine Punkte geben wird, wenn er sieht, dass du die richtigen Lösungen geschrieben hast.

Geschrieben
So sieht es in der Regel aus, aber wie Kulant die Prüfer dann tatsächlich sind, ist eine andere Frage. Jedenfalls denke ich, dass der Prüfer dir deine Punkte geben wird, wenn er sieht, dass du die richtigen Lösungen geschrieben hast.

hey ihk Saarland...willkommen im club :)

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