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Unfall !!!*heul*


zerin112

Empfohlene Beiträge

Sowas ist ärgerlich....

Melde den Schaden auf jeden Fall "unverzüglich" (wie es vermutlich auch in deinen Bedingungen steht) deiner Versicherung. Insbesondere, falls sich noch irgendwo ein verstecker weiterer Schaden herausstellen sollte, oder wenn es aus anderen Gründen (Nutzungsausfall, bzw. Mietwagen, ... ) teurer als die jetzt veranschlagten 800€ werden sollte (wer hat diese Summe eigentlich genannt?) bekommst du sonst ein dickes Problem.

So wird deine Versicherung erstmal den Schaden begleichen; du hast aber innerhalb einer gewissen Frist die Möglichkeit, deiner Versicherung das Geld zurückzuzahlen. Dann wirst du vom Schadenfreiheitsrabatt her weiter so behandelt, als ob kein Schaden eingetreten wäre.

Bitte deine Versicherung einfach um weitere Informationen (u.a. die Frist, in der du den Schaden selbst übernehmen könntest) dazu, wenn du den Schaden meldest.

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also ich weiß nicht ob man das machen darf, aber wenn du die 800,-€ zahlst und der versicherung nichts sagst, dann wirst doch auch nicht raufgestuft oder?

Moin Kollegas !

Natürlich geht das (warum auch nicht ??)...

Das kommt (meißtens...sollte aber bei 800€ so sein...) sogar "billiger", wenn man mal auf lange Sicht rechnet, was man an Versicherung mehr bezahlen muß !

Alternativ hast du natürlich auch die Möglichkeit, das erstmal deine Versicherung zahlt und du den Schaden dann widerum an die Versicherung zahlst, um deine alte Schadensfreiheitsklasse "zurückzukaufen" (so heißt det glaub ick :D ).

Also -> entweder gleich privat regeln, oder erstma Versicherung ran lassen...

Bezahlen kannst du es dann immer noch !

Zur Stufenerhöhung:

Bin auch jemandem auf die Anhängerkupplung draufgerummst und bin dann glatt 2 Stufen höhergestuft worden. Hatte vorher aber noch nie nen Unfall...könnte durchaus sein, das es auch darauf ankommt um wieviel Stufen man höhergruppiert wird !?

(-> aber das weiß ich nicht ! Ist nur ne Vermutung !) :floet:

Aber rechne mal mindestens mit 2 Stufen !

Greetz,

S.E.

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Ich hab auch vor ein paar Monaten ein Auto leicht geschrammt. Eigentlich war das nur an der Stoßstange vorne, aber der Besitzer (selbst KFZ-Mechaniker ;) ) hat einen schönen Voranschlag für gut 300 EUR gemacht.

Ich hab gesagt, kein Problem, soll er mir die Reparaturrechnung reinreichen und dann bezahle ich ihm das.

Da war er dann gar nicht mit einverstanden und meinte, dass er das erst im Frühjahr reparieren lassen will.

Dann hab ich gesagt, dass ich ihm das auch im Frühjahr noch bezahle :hells:

Naja, darauf wollte er sich aber nicht einlassen und wollte sofort das Geld. Ich hab gesagt, dass ich die Summe dann kürze, weil das (und jetzt kommt das vielleicht interessante für dich) die Versicherung (zumindest meine) auch so macht. Darauf wollte er sich dann auch nicht einlassen und hat gesagt, das würde nicht stimmen, dass die das kürzen.

Da hab ich dann genug gehabt und hab den Fall dann doch meiner Versicherung gemeldet. Und siehe da, die haben ihm nicht den kompletten Betrag erstattet, sondern nur den Netto-Betrag ohne Mehrwertsteuer, weil er keinen Reparaturbeleg vorweisen kann, wenn ers nicht offiziell repariert...

Ich weiss ja nicht, ob das Dein "Gegner" in dem Fall auch nicht reparieren lassen will, aber wenn Du Glück hast, kannst Du so vielleicht ein bisschen was sparen.

Ach ja, und bei meiner Versicherung hab ich ein halbes Jahr Zeit das Geld nachzureichen. Ich weiss nicht, ob das bei Deiner auch so lang ist, aber erkundige dich mal. Und dann wird man auch nicht hochgestuft.

Viel Erfolg,

Feli :)

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Bei uns wars egal, ob das Auto repariert wurde oder nicht. Uns ist einer draufgefahren, wir haben ein Gutachten machen lassen, 818€ plus 150€ Gutachterkosten, die musste der andere bezahlen, egal ob von Versicherung oder privat. Hätte er privat nicht gezahlt, hätte der Gutachter über das Kennzeichen der Versicherung des Unfallverursachers den Schaden gemeldet. Für die Reparatur bezahlt haben wir 18€.

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also ich weiß nicht ob man das machen darf, aber wenn du die 800,-€ zahlst und der versicherung nichts sagst, dann wirst doch auch nicht raufgestuft oder?

Natürlich könntest du das machen. Solange der entstandene Schaden beglichen wird, wird da auch keiner etwas gegen haben. Ich würde dir aber trotzdem davon abraten:

  • Falls du den Schaden doch von der Versicherung bezahlen lassen willst, musst du laut deren Bedingungen den Schaden "unverzüglich" gemeldet haben. Späteres Melden kann bedeuten, dass die Versicherung aufgrund der Verletzung ihrer Bedingungen nicht zahlt, bzw. dich in Regress nimmt.
  • Du kannst wegen der Schadenssumme (vermutlich) noch nicht sicher sein. Die Angabe scheint mir momentan noch eher grob geschätzt. (Vielleicht hast du auch schon genauere Angaben, wie sich das zusammensetzt.) Möglicherweise erhöht sich die Schadenssumme durch versteckte Schäden.
  • Möglicherweise kommen neben der Reparatur weitere Kosten auf dich zu, z.B. für Nutzungsausfall oder Mietwagen, ggf. Gutachter, ...
  • Einen unerfahrenen Privatmann kann man viel einfacher über den Tisch ziehen als eine Versicherung. Das heißt, es könnte möglicherweise mehr repariert oder berechnet werden, als eigentlich nötig wäre.

Nutze also lieber die Möglichkeit, zunächst die Versicherung zahlen zu lassen, und dich in Ruhe zwischen Hochstufung und Zurückerstattung zu entscheiden.

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Sowas ist ärgerlich....

800€ werden sollte (wer hat diese Summe eigentlich genannt?) bekommst du sonst ein dickes Problem.

Das war son nen Wert den ich wir (meine Kumpels und ich) uns denken bei einer Stoßstange eines Ford Mondeos oder was kostet so was (eine Delle und nen Nummernschild abdruck)

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Also normalerweise wirst du nur eins höher gestuft pro Schadensfall. Ich würde dir folgende Vorgehensweise vorschlagen (und glaub mir, ich hab da schon meine Erfahrungen gesammelt *seufz*):

Melde den Schaden deiner Versicherung, der andere soll's reparieren lassen und wenn du dann mit x00€ selber bezahlen billiger als mit der Hochstufung kommst, kannst du der Versicherung das Geld erstatten und hast deine 50% wieder. Dein Versicherungsvertreter kann dir das übrigens ausrechnen, was für dich günstiger ist. Melden würde ich es aber auf jeden Fall, denn manchmal lauern versteckte Schäden.

Als ich 2000 von der A9 geräumt wurde hat der Gutachter knappe 10.000 DM Schaden geschätzt. In der Werkstatt hat man dann festgestellt, dass durch den Aufprall auf die B-Säule das ganze Auto verzogen ist und dann kamen noch mal 3000 Tacken drauf, womit die Karre ein Totalschaden war. Es braucht nur mal dumm laufen, dann kostet das keine x00 sondern xx00 Euro und du guckst in die Röhre... ;)

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Das war son nen Wert den ich wir (meine Kumpels und ich) uns denken bei einer Stoßstange eines Ford Mondeos oder was kostet so was (eine Delle und nen Nummernschild abdruck)
Puh - was das kostet, weiß ich auch nicht so genau. Vielleicht lässt sich sowas einfacher (und damit günstiger) machen, aber vermutlich wird eine "ordentliche" Reparatur so aussehen, dass die Stoßstange gegen eine neue (frisch lackierte) ausgetauscht wird.

Wenn ihr wen in einer Autowerkstatt (idealerweise natürlich Ford) kennt, dann fragt da mal nach, wie sowas gehandhabt wird, und was das alles zusammen kostet.

Fragt auch nach, wie lange das Auto dafür in der Werkstatt bleiben muss, und wie teuer ein Tag Mietwagen wird.

Mir hat letzten Sommer jemand beim Ausparken den Kotflügel eingedellt. Alles in allem (Ersatzteil, Lackierung, Montage, zwei Tage Mietwagen, ... ) hat diese kleine Unaufmerksamkeit seine Versicherung gut 1400 Euro gekostet.

Auch insofern würde ich dir raten, deine Versicherung einzuschalten. Zurückzahlen, wenn es billiger wird, kannst du immer noch.

Vielleicht rechnet dein Unfallgegner den Schaden fiktiv ab (lässt also nicht, bzw. nur im kleinen Rahmen reparieren) - auch in diesem Fall fährst du wahrscheinlich besser, wenn deine Versicherung darauf achtet, was er abrechnen darf und was nicht.

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Also normalerweise wirst du nur eins höher gestuft pro Schadensfall. Ich würde dir folgende Vorgehensweise vorschlagen (und glaub mir, ich hab da schon meine Erfahrungen gesammelt *seufz*):

Melde den Schaden deiner Versicherung, der andere soll's reparieren lassen und wenn du dann mit x00€ selber bezahlen billiger als mit der Hochstufung kommst, kannst du der Versicherung das Geld erstatten und hast deine 50% wieder. Dein Versicherungsvertreter kann dir das übrigens ausrechnen, was für dich günstiger ist. Melden würde ich es aber auf jeden Fall, denn manchmal lauern versteckte Schäden.

Als ich 2000 von der A9 geräumt wurde hat der Gutachter knappe 10.000 DM Schaden geschätzt. In der Werkstatt hat man dann festgestellt, dass durch den Aufprall auf die B-Säule das ganze Auto verzogen ist und dann kamen noch mal 3000 Tacken drauf, womit die Karre ein Totalschaden war. Es braucht nur mal dumm laufen, dann kostet das keine x00 sondern xx00 Euro und du guckst in die Röhre... ;)

und genau aus diesem Grunde sollte man nie auf solche privaten Absprachen eingehen.

Als Verursacher nicht und als Opfer schon mal gar nicht.

Bei mir war es mal so:

es hat tierisch geregnet und einer nahm mir die Vorfahrt weg, ich voll in die Eisen, Aquaplaning und *RUMS* ... kleine Beule an meiner Stossstange, bei ihm ne Delle. Nichts wildes.

Er meinte zu mir, lass uns das so regeln, ich gebe dir 500DM bar und dann ist alles klar. Ich war zu diesem Zeitpunkt noch in der Probephase und hab mich nicht auf dieses Arangement eingelassen. Hab die Polizei gerufen, die habe alles protokolliert, dann bin ich zur Werkstatt. Gutachter-Kostenvoranschlag lag bei 1780DM, dann ging das an seine Versicherung. Kohle überwiesen auf mein Konto, zur Werkstatt, Reperatur gemacht, 1200DM bezahlt, 520 in der Tasche ;)

Als verursacher sollte man wohl oder übel in den saueren Apfel beissen und die erhöhten Beiträge zahlen. Damit ist man immer auf der sicheren Seite

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Hi,

ALSO

bevor hier nochmehr Halbwissen herrumgeister:

www.HUK.de hiflt dir ganz sicher weiter:

Ihre Verträge -> Versicherungsbedingungen -> Fahrzeuge -> Deinen Vertragsbeginn.

Punkt 18:

18 Rückstufung im Schadenfall

(1) Gilt ein Versicherungsvertrag nach diesen Tarifbestimmungen

nicht als schadenfrei, so wird er für das auf die Schadenmeldung

oder im Fall der Nr. 14 Abs. 4 für das auf die erstmalige Entschädigungsleistung

oder Rückstellung folgende Kalenderjahr gemäß

nachstehenden Tabellen zurückgestuft:

1. In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

Bei 1 Schaden (je Kalenderjahr)

aus SF 8 / 9 nach SF 4

also von 50% auf 60%

Und wielange du es selber bezahlen kannst steht da auch drin :D nur du darfst gern auch mal selber suchen?

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