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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

Weiß jemand, wie lange die in Bayern bzw allgmein zum Korrigieren der Prüfungen brauchen, und ob dann die Firma bescheid bekommt oder man einen Brief nach Hause bekommt??

Gruß

pacman

Geschrieben

Hi,

also ich war heute morgen bei der IHK (Nürnberg) und hab genau das gefragt! Die haben geantwortet, dass die Korrektur etwa 6 bis 8 Wochen dauert und man dann die Ergebniss zusammen mit der Einladung zur mündlichen Prüfung nach Hause geschickt bekommt! Man muss die Ergebnisse und die Einladung aber natürlich wieder vom Betrieb unterschreiben lassen!

Hoff ich konnte dir damit weiterhelfen! ;)

Gruß Thomas

Geschrieben

Zu mir hat mein Berufsschullehrer gesagt, dass es ca 2 Wochen dauert bis die Prüfungen korregiert sind! Naja dann lassen wir uns mal überraschen!!!

Geschrieben

Regel: Mit der Einladung geht das Ergebnis GH1 und GH2 raus, WISO fehlt oft. Bei den ganz frühen Eingeladenen kann es sein, dass auch GH1 und GH2 fehlen.

Am Prüfungstag haben wir als Prüfer alle Ergebnisse - verraten diese aber nicht ;)

Geschrieben
Am Prüfungstag haben wir als Prüfer alle Ergebnisse - verraten diese aber nicht ;)

wie gemein ;)

aber danke für die Antwort

Geschrieben
Regel: Mit der Einladung geht das Ergebnis GH1 und GH2 raus, WISO fehlt oft. Bei den ganz frühen Eingeladenen kann es sein, dass auch GH1 und GH2 fehlen.

;)

was ist denn das für ein schmarrn...? warum fehlt dann die hälfte, woher wissen die, dann ob ich bestanden hab oder nicht??

Geschrieben
was ist denn das für ein schmarrn...? warum fehlt dann die hälfte, woher wissen die, dann ob ich bestanden hab oder nicht??

Es hat für die Projektprüfung überhaupt keine Auswirkung, ob du den schriftlichen Teil bestanden hast?! Prüfungsteil A und B kann man unabhängig voneinander bestehen.

Das andere Thema: Wir haben

a) in München mit die meisten Prüflinge

B) wird WISO elektronisch ausgewertet, das dauert ;)

c) geben wir die Regeln vor :D

Michael

Geschrieben

B) wird WISO elektronisch ausgewertet

Ich würde ehrlich gesagt gerne mal wissen, wieviele "Fehlinterpretationen" so ein Computer bei der Schrifterkennung verursacht und somit die Note beeinflusst.

Geschrieben
Ich würde ehrlich gesagt gerne mal wissen, wieviele "Fehlinterpretationen" so ein Computer bei der Schrifterkennung verursacht und somit die Note beeinflusst.

Weniger als der Prüfer bei so mancher Schrift in Zeitnot. Bei jeder dritten Prüfung wünschte ich mir einen Kryptologen an meiner Seite - meistens raten wir dann zu zweit oder dritt.

Bei den Multiple-Choice gibt es "Kreuz da" oder "nicht da". Das kann auch der Computer :P

Geschrieben
Es hat für die Projektprüfung überhaupt keine Auswirkung, ob du den schriftlichen Teil bestanden hast?! Prüfungsteil A und B kann man unabhängig voneinander bestehen...

dachte man wird überhaupt nicht zum teil A eingeladen, wenn man den schriftlichen versaut hat? (unter 30%) Oder gibts da wieder Ihk-Unterschiede? (->IHK Passau)

mfg.marco

Geschrieben

Hallo,

hätte auch ne Frage (zuständig: IHK Nürnberg).

Wie kann den der WISO teil elektronisch ausgelesen werden.

Man hatte ja diesen Lösungsbogen.

nur hab ich sehr viel im nachhinhein korrigiert.

sprich z.b. antwort 4

dann durchgestrichen und laut ihk angaben antwort 5 druntergeschrieben.

also halt die jeweilige zahl 4 (durchgestrichen)

darunter die zahl 5 geschrieben.

schafft das der pc elektronisch zum auswerten?

nicht das der dafür zu blöde ist, weil man hat ja keinen einblick im nachhinhein auf seine prüfung, wär ärgerlich wenn der das nicht erkennen würde.

und gleich noch ne frage: wie lange dauerts in nürnberg bis wir die prüfungsergebnisse bekommen.

schon mal vielen dank für die antworten :)

Geschrieben
dachte man wird überhaupt nicht zum teil A eingeladen, wenn man den schriftlichen versaut hat? (unter 30%) Oder gibts da wieder Ihk-Unterschiede? (->IHK Passau)

mfg.marco

Teil A und Teil B werden völlig unabhängig voneinander abgelegt und bewertet, sie gehen zusammen lediglich jeweils mit 50 % in die Endnote ein.

Daher macht es keinen Sinn, jemanden die Chance zu verwehren, einen Prüfungsteil zu bestehen, nur weil der andere nicht bestanden ist.

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