DolbyS Geschrieben 9. Mai 2005 Teilen Geschrieben 9. Mai 2005 Hallo, hatte heute einen weniger schönen kontakt mit dem Arbeitsamt. Dort wurde mir gesagt ich hätte mich zu spät Arbeitssuchend gemeldet. Diese Regelung tifft bei befristeten Arbeitsverträgen zu. ==> Handelt es sich bei einem Ausbildugnsvertrag um einen befristeten Arbeitsvertrag? Gruß Philip Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maulwurf_der_Schlaue Geschrieben 9. Mai 2005 Teilen Geschrieben 9. Mai 2005 hi, nach meiner Meinung schon, du bist ja nur für 3 jahr oder so (also befristet) angestellt. unbefristet wäre wenn das ende des arbeitsverhältnises nicht vorher ersichtlich ist Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Menzemer Geschrieben 9. Mai 2005 Teilen Geschrieben 9. Mai 2005 juristisch gesehen, ist ein Ausbildungsvertrag kein Arbeitsvertrag. Aber wie das ARbeitsamt das definiert, weiß ich nicht. Gruß Menzemer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 9. Mai 2005 Teilen Geschrieben 9. Mai 2005 hatte heute einen weniger schönen kontakt mit dem Arbeitsamt. Dort wurde mir gesagt ich hätte mich zu spät Arbeitssuchend gemeldet. Mit welcher Konsequenz wurde Dir das mitgeteilt? Und siehe: http://forum.fachinformatiker.de/showpost.php?p=716482&postcount=3 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DolbyS Geschrieben 9. Mai 2005 Autor Teilen Geschrieben 9. Mai 2005 @ bimei vielen Dank für den Link auf das Gesetzt. So wie ich den Paragrafen verstanden habe, muss man sich sobald man vom Arbeitgeber gesagt bekommt das man nicht übernommen wird, arbeitslos melden. Die 3 Monats Pflicht besteht nicht bei Auszubildenden. Es handelt sich also offensichtlich um eine falsche Aussage. Gruß Philip Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DolbyS Geschrieben 9. Mai 2005 Autor Teilen Geschrieben 9. Mai 2005 nachdem ich mir den Artikel 37b noch einmal durchgelesen habe kommt es mir sogar so vor als wäre der Azubi überhaupt nicht in der Pflicht sich Arbeitssuchend zu melden. Die Arbeitslos Meldung müsste demnach genügen. Was meint ihr dazu? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ingh Geschrieben 9. Mai 2005 Teilen Geschrieben 9. Mai 2005 nachdem ich mir den Artikel 37b noch einmal durchgelesen habe kommt es mir sogar so vor als wäre der Azubi überhaupt nicht in der Pflicht sich Arbeitssuchend zu melden. Die Arbeitslos Meldung müsste demnach genügen. Was meint ihr dazu?Laut diesem Thread musst du dich nicht im Voraus arbeitssuchend melden; die Arbeitslosmeldung reicht. Falls du den Eindruck hast, dass du mit den Leuten auf dem Arbeitsamt noch länger zu tun haben könntest (sprich: vorerst noch keine Stelle in Aussicht), bringe es ihnen aber nicht unbedingt mit dem Holzhammer bei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DolbyS Geschrieben 9. Mai 2005 Autor Teilen Geschrieben 9. Mai 2005 ok also vielen Dank für die Infos. heute wollten sie mir weiß machen ich würde wegen meiner verspäteten Meldung (2 Monate vor der Mündlichen) einbusen im Arbeitslosengeld oder anderes mehr hinnehmen. Genauer wollten sie sich dazu nicht äußern. Was dieses ganze Spiel nun sollte ist mir nicht so klar. Ich gehe ab mitte September wieder auf die Schule vielleicht wollten sie mich einfach ein wenig einschüchtern und mich dazu bewegen nun nicht mehr für zwei Monate Arbeitslosengeld zu beantragen. Ist aber nur eine Vermutung. Deshalb ist auch Vorsicht mit der "Agentur" geboten. Gruß Philip Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 9. Mai 2005 Teilen Geschrieben 9. Mai 2005 Du hast nichts falsch gemacht. Du weist ja noch gar nicht ab wann Du wirklich arbeitslos bist. Klar nach der mündlichen Prüfung aber Du kannst ja theoretisch auch durchfallen. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 9. Mai 2005 Teilen Geschrieben 9. Mai 2005 heute wollten sie mir weiß machen ich würde wegen meiner verspäteten Meldung (2 Monate vor der Mündlichen) einbusen im Arbeitslosengeld oder anderes mehr hinnehmen. Genauer wollten sie sich dazu nicht äußern. Vielleicht auch nur ein Missverständnis oder Unwissenheit. Dass nicht jeder das Sozialgesetzbuch und die noch nicht so alten Änderungen auswendig kennt, kann schonmal passieren. Du weisst ja jetzt, wo es steht und kannst im Ernstfall mit Hinweis darauf Widerspruch einlegen. Antragsformulare auf ALG werden sie Dir deshalb nicht verweigern, und selbst ein ablehnender Bescheid muss schriftlich auf einen schriftlichen Antrag erfolgen. ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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