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Geschrieben

Hallo,

hatte heute einen weniger schönen kontakt mit dem Arbeitsamt. Dort wurde mir gesagt ich hätte mich zu spät Arbeitssuchend gemeldet. Diese Regelung tifft bei befristeten Arbeitsverträgen zu.

==> Handelt es sich bei einem Ausbildugnsvertrag um einen befristeten Arbeitsvertrag?

Gruß

Philip

Geschrieben

@ bimei vielen Dank für den Link auf das Gesetzt.

So wie ich den Paragrafen verstanden habe, muss man sich sobald man vom Arbeitgeber gesagt bekommt das man nicht übernommen wird, arbeitslos melden.

Die 3 Monats Pflicht besteht nicht bei Auszubildenden. Es handelt sich also offensichtlich um eine falsche Aussage.

Gruß

Philip

Geschrieben

nachdem ich mir den Artikel 37b noch einmal durchgelesen habe kommt es mir sogar so vor als wäre der Azubi überhaupt nicht in der Pflicht sich Arbeitssuchend zu melden. Die Arbeitslos Meldung müsste demnach genügen.

Was meint ihr dazu?

Geschrieben
nachdem ich mir den Artikel 37b noch einmal durchgelesen habe kommt es mir sogar so vor als wäre der Azubi überhaupt nicht in der Pflicht sich Arbeitssuchend zu melden. Die Arbeitslos Meldung müsste demnach genügen.

Was meint ihr dazu?

Laut diesem Thread musst du dich nicht im Voraus arbeitssuchend melden; die Arbeitslosmeldung reicht.

Falls du den Eindruck hast, dass du mit den Leuten auf dem Arbeitsamt noch länger zu tun haben könntest (sprich: vorerst noch keine Stelle in Aussicht), bringe es ihnen aber nicht unbedingt mit dem Holzhammer bei ;)

Geschrieben

ok also vielen Dank für die Infos.

heute wollten sie mir weiß machen ich würde wegen meiner verspäteten Meldung (2 Monate vor der Mündlichen) einbusen im Arbeitslosengeld oder anderes mehr hinnehmen. Genauer wollten sie sich dazu nicht äußern.

Was dieses ganze Spiel nun sollte ist mir nicht so klar. Ich gehe ab mitte September wieder auf die Schule vielleicht wollten sie mich einfach ein wenig einschüchtern und mich dazu bewegen nun nicht mehr für zwei Monate Arbeitslosengeld zu beantragen. Ist aber nur eine Vermutung.

Deshalb ist auch Vorsicht mit der "Agentur" geboten.

Gruß

Philip

Geschrieben
heute wollten sie mir weiß machen ich würde wegen meiner verspäteten Meldung (2 Monate vor der Mündlichen) einbusen im Arbeitslosengeld oder anderes mehr hinnehmen. Genauer wollten sie sich dazu nicht äußern.

Vielleicht auch nur ein Missverständnis oder Unwissenheit. Dass nicht jeder das Sozialgesetzbuch und die noch nicht so alten Änderungen auswendig kennt, kann schonmal passieren. Du weisst ja jetzt, wo es steht und kannst im Ernstfall mit Hinweis darauf Widerspruch einlegen. Antragsformulare auf ALG werden sie Dir deshalb nicht verweigern, und selbst ein ablehnender Bescheid muss schriftlich auf einen schriftlichen Antrag erfolgen. ;-)

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