Merlin_Level_E Geschrieben 10. Mai 2005 Teilen Geschrieben 10. Mai 2005 Aloha Leser/in ! Mir schwirrt da so ein Sachverhalt und einige Fragen im Kopf herrum, über welche ich auch schon mit Freunden philosophiert habe, aber wo halt keine einheitliche Meinung bei raus kam Folgendes: Ich bin im 3. Ausbildungsjahr FIAE, habe schriftliche Prüfung am 3. Mai abgelegt (Ergebnis noch unbekannt) und werde in etwa einem Monat vom Ausschuss in der mündlichen gelöchert werden (Termin steht schon). Nehmen wir doch einfach den glücklichen Fall an, dass ich durch alles gut durchgekommen bin, so gibt es am Tag der mündlichen ja nur 2 Wege die ich gehen kann : 1. Firma zwecks Vertrag, 2. Arbeitsamt. So weit, so gut. Jetzt aber: Ich hab noch fast den kompletten (halb)Jahresurlaub und unabgebaute Überstunden die ich hier ... mal lieber nicht beziffern will. Wenn ich jetzt schon Urlaub für direkt nach der Prüfung einreiche und mir der Wisch gedankenlos unterschieben/genehmigt wird, in welchem Arbeitsverhältniss stehe ich dann bei Antritt des Urlaubs? Heisst das, dass ich für nen halbes Jahr dann in der Firma in einem neuen Arbeitsverhältniss stehe da das "Enddatum" auf dem Ausbildungsvertrag ja nur symbolisch bis 31.07. geht? Notiz: Auf eine Auszahlung des Urlaubs und der Überstunden bin ich net so scharf, da dies nur zu Sätzen geschehen wird, dass ich mir davon nen lecker Eischen von kaufen kann ... gut würde nen größeres Eis sein, aber halt sinngemäß. Das alles is zwar hinfällig wenn ich nur einen Teil der dualen Prüfung verhaue, wär aber halt doch mal interessant ... Dank und Gruß, Merlin_Level_E Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Scorpion2410 Geschrieben 10. Mai 2005 Teilen Geschrieben 10. Mai 2005 Soweit ich weiß, endet doch das Ausbildungsverhältnis mit Bestehen der Prüfung, und gesetzt dem Fall du bestehst, erübrigt sich die Frage wegen dem Urlaub. Ergo, nimm das Geld, auch wenns nur Kleckerchen sind, ist immerhin besser als nix. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Merlin_Level_E Geschrieben 10. Mai 2005 Autor Teilen Geschrieben 10. Mai 2005 @Scorpion2410 jo, ich weiss. Stelle mir auch immer vor dass ich mir von dem Geld nen neuen Mac kaufen könnte, aber ich brauch echt mal ne (bezahlte *g*) Auszeit. Dass ich aufm Zahnfleisch lauf is noch nett formuliert. Interessant wäre nur (Info aus "hör und sagen"), falls die sich darauf einlassen, dies wie der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses wäre bzw. ein neues ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hmaas Geschrieben 10. Mai 2005 Teilen Geschrieben 10. Mai 2005 Aloha Leser/in ! Wenn ich jetzt schon Urlaub für direkt nach der Prüfung einreiche und mir der Wisch gedankenlos unterschieben/genehmigt wird, in welchem Arbeitsverhältniss stehe ich dann bei Antritt des Urlaubs? STOP. Wenn du die Prüfung bestehst ist deine Ausbildung beendet. Evtl. noch bestehender Urlaub bzw. Überstunden werden ausgezahlt. Aloha Leser/in ! Heisst das, dass ich für nen halbes Jahr dann in der Firma in einem neuen Arbeitsverhältniss stehe da das "Enddatum" auf dem Ausbildungsvertrag ja nur symbolisch bis 31.07. geht? s.o.. Wenn du bestehst ist das Arbeitsverhältnis beendet. Resturlaub wird ausgezahlt. Gruß Pönk Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Scorpion2410 Geschrieben 10. Mai 2005 Teilen Geschrieben 10. Mai 2005 Dann nimm vorher Urlaub! *G* Die Frage ist ob du übernommen wirst, falls nicht, hast du ja eh erstmal eine Zangspause, ausser du hast das wahnsinnige Glück und findest sofort eine andere Stelle Wenn du übernommen wirst, ist die Frage wie die Firma das handhabt, normalerweise steht dir nur anteilig dann was zu, die "alten" Urlaubstage und die Überstunden würden verfallen, bzw. du lässt sie dir vorher auszahlen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Honkytonk Geschrieben 10. Mai 2005 Teilen Geschrieben 10. Mai 2005 Eine Frage, die sich mir aufdrängt ist: - Wie steht denn dein Betrieb zu einer "normalen" Übernahme? - Wie würdest du dir denn die Zukunft in deinem Betrieb vor, wenn du über das Hintertürchen doch weiterbeschäftigt wirst? Das Bundesurlaubsgesetz sieht nur die Abgeltung vor (§7 Abs.4). Rechtlich ist das meiner Meinung nach verdammt dünnes Eis durch Urlaub auf befristete Übernahme zu setzen. siehe Urlaubsgesetz kurz & bündig als PDF Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Merlin_Level_E Geschrieben 10. Mai 2005 Autor Teilen Geschrieben 10. Mai 2005 servus, also vorher Urlaub in dem Maße nehmen geht leider nicht (sonst bin ich ab heute das letzte mal hier bevor ich in einem Monat mit dem Wisch vom Prüfungsausschuss und der Forderung der 'Rest-Auszahlung' wiederkümm). Man hat mir schon in einem inoffiziellem Gespräch zwischen Tür und Angel gesagt dass ich nicht übernommen werden (anders formuliert, aber egal), habe aber noch keine offizielle Info, sprich Brief mit "gez Hans Lumpi" drunter erhalten. Mein Weg führt mich ab Oktober eh zur FH Aachen, nur wär interessant ob ich da mit dem Urlaub in nen Arbeitsverhältniss mit Verpflichtungen stolpere... ... zumal bei dem einmaligen "Monatsverdienst" auch bestimmt der Staat was davon haben will. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mixki Geschrieben 10. Mai 2005 Teilen Geschrieben 10. Mai 2005 sonst bin ich ab heute das letzte mal hier bevor ich in einem Monat mit dem Wisch vom Prüfungsausschuss und der Forderung der 'Rest-Auszahlung' wiederkümm Ist doch schön! Dann erhol dich mal gut für deine mündliche Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Merlin_Level_E Geschrieben 10. Mai 2005 Autor Teilen Geschrieben 10. Mai 2005 Ist doch schön! Dann erhol dich mal gut für deine mündliche *g* Gern, nur müsste ich da ja noch meine Präsi machen und da muss ich (weil das Ding nur auf Firmenservern läuft) noch nen paar Tage hier bleiben Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 10. Mai 2005 Teilen Geschrieben 10. Mai 2005 *g* Gern, nur müsste ich da ja noch meine Präsi machen und da muss ich (weil das Ding nur auf Firmenservern läuft) noch nen paar Tage hier bleiben Und die Firmenserver schleppst Du dann auch mit zur Präsentation? Ein paar Tage sind nicht "ca. ein Monat". Was Du Dir und uns versuchst einzureden, wird nicht funktionieren. ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Merlin_Level_E Geschrieben 11. Mai 2005 Autor Teilen Geschrieben 11. Mai 2005 ja, mittels Hubkarre Naja, war nen Versuch wert. Hab noch 1,2 andere Quellen angezapft mal schaun was von dort noch kommt. Danke an alle für die Infos. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Weamer Geschrieben 12. Mai 2005 Teilen Geschrieben 12. Mai 2005 Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgend jemand den Urlaubsantrag unterschreibt! Höchstens wenn feststeht, du bist durch die mündl. oder schriftl. Prüfung gefallen. Ansonsten ist deine Ausbildung beendet, sobald dir der PA mitteilt du hast bestanden. Der Urlaub, den du dann ab dem nächsten Tag beantragt hast, ist dann hinfällig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 18. Mai 2005 Teilen Geschrieben 18. Mai 2005 kleine Rechenaufgabe: 10. Mai + 15 Tage Urlaub = 2. Juni (bei 30 Urlaubstagen im Jahr 6/12 davon = 15) Rein rechtlich darf ein Azubi keine offiziellen Überstunden haben (oder bin ich da falsch informiert?) Bei uns (IHK München) beginnen die praktischen Prüfungen am 14. Juni. Das ist noch mal 8 Arbeitstage später. Gesetzt den Fall, dass du eine 35-Std-Woche hast, müsstest du folglich 46 Überstunden haben. Und bei dieser Berechnung hattest du dieses Kalenderjahr noch nicht einen Tag Urlaub. Gibt das nicht Anlass zum Denken? Edit: und das sind noch gute Bedinungen, 35Std-Woche & 30 Urlaubstage Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Merlin_Level_E Geschrieben 18. Mai 2005 Autor Teilen Geschrieben 18. Mai 2005 Rein rechtlich darf ein Azubi keine offiziellen Überstunden haben (oder bin ich da falsch informiert?) Hab ich auch mal ... "gehört" Die Loyalität gegenüber dem ausbildenden Unternehmen wird heute leider recht oft missbraucht Bei uns (IHK München) beginnen die praktischen Prüfungen am 14. Juni. Das ist noch mal 8 Arbeitstage später. FISI ? Oder meinst du generell mündliche Prüfungen ? Gesetzt den Fall, dass du eine 35-Std-Woche hast, Nope, leider 40h Woche. Sind zu "klein" um an Tarifvertäge anzudocken. müsstest du folglich 46 Überstunden haben. ... ähm, nein. Multipliziere diese mal mit ner Zahl und dann kommste meinen näher. Da sind dann aber noch net die Zeiten eingerechnet die ich hier abends für mein Abschlussprojekt gesessen habe. (Die Zeiten sind keine Überstunden im herkömmlichen Sinne, sondern Lehrzeit. Man ist zu diesen Zeiten zwar noch über die Firma (Berufsgenossenschaft) versichert, macht aber keine geltenden Überstunden) Gibt das nicht Anlass zum Denken? Aber frag nicht nach Sonnenschein ... Im Moment warte ich noch auf die Ergebnisse der Prüfungen, ob sich ein Zwergenaufstand überhaupt schon lohnt Dank und Gruß, Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 18. Mai 2005 Teilen Geschrieben 18. Mai 2005 FISI ? Oder meinst du generell mündliche Prüfungen ? Uli's Prüfungspage - FAQ - 4.1 Du meinst den Prüfungsteil A - Praktische Prüfung - die "mündliche Prüfung" wäre die Ergänzungsprüfung nach 4.4 der FAQs Ich bin FI/AE - IHK München. Wie das bei anderen Berufen / IHKen aussieht, keine Ahnung Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Merlin_Level_E Geschrieben 18. Mai 2005 Autor Teilen Geschrieben 18. Mai 2005 ach so war das gemeint Mein Gesellenstück aka Abschlussprojekt/Projektdokumentation habe ich am 22. April bereits abgeschlossen. Die nun folgende Präsentation wird am 14. Juni durchmoppediert. (Danach wollte ich halt Urlaub nehmen *ggg*) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Spik3 Geschrieben 26. Mai 2005 Teilen Geschrieben 26. Mai 2005 Oft ist es aber so das die Prüfungen Wochen vor dem Vertragsgeregelten Ausbildungszeitraum liegen und du erst am letzten Tag deiner Ausbildungs erfährst ob du bestanden hast, selbst wenn es schon vorher feststeht. So hat das bei uns die Berufsschule gemacht, da mussten alle bis Ende Februar 2004 noch als Lehrling machen, obwohl die Prüfungen mitte Februar zuende gingen und Ergebnisse paar Tage danach feststanden. Und wenn du nicht weißt das du bestanden hast, sprich deinen Gesellenbrief hast, ist auch nichts mit Übernahme und nach Geselle bezahlt werden. Hast du aber Widerholungsprüfung in nem halben Jahr solltest du durchfallen ist das anders, da wird es dir gleich vor Ort gesagt, damit dir nicht nochmehr Zeit durch die lappen geht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IJK Geschrieben 27. Mai 2005 Teilen Geschrieben 27. Mai 2005 Falsche Aussage: Die Ausbildung endet mit dem Tag des Bestehens der Prüfung, und dies bestätigt dir bei den IT-Berufen die jeweilige IHK (dein PA) bei Präsentation/Fachgespräch. Ausnahmen wie Einsprüche mag es geben, aber so ist die Regel. Und genau ab diesem Tag (plus 1) hast du Anrecht auf ein Angestellten-/Arbeitergehalt und bist definitiv kein Azubi mehr. Oft ist es aber so das die Prüfungen Wochen vor dem Vertragsgeregelten Ausbildungszeitraum liegen und du erst am letzten Tag deiner Ausbildungs erfährst ob du bestanden hast, selbst wenn es schon vorher feststeht. So hat das bei uns die Berufsschule gemacht, da mussten alle bis Ende Februar 2004 noch als Lehrling machen, obwohl die Prüfungen mitte Februar zuende gingen und Ergebnisse paar Tage danach feststanden. Und wenn du nicht weißt das du bestanden hast, sprich deinen Gesellenbrief hast, ist auch nichts mit Übernahme und nach Geselle bezahlt werden. Hast du aber Widerholungsprüfung in nem halben Jahr solltest du durchfallen ist das anders, da wird es dir gleich vor Ort gesagt, damit dir nicht nochmehr Zeit durch die lappen geht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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