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Geschrieben

Hallo an alle!!

Ich hätte da mal ne Frage!

Wie sieht das aus wenn ich meine Prüfung nicht bestanden habe??? Muss mich mein Betrieb weiterbehalten?? Wenn ja wie lange??

Oder nur bis mein Vertrag ausläuft??

Ich bitte um Antwort!!

Vielen Dank

Geschrieben

Zitat:

§ 14 BBiG

(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit.

(2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlußprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlußprüfung.

(3) Besteht der Auszubildende die Abschlußprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

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