Ignore Me Geschrieben 30. Oktober 2001 Teilen Geschrieben 30. Oktober 2001 Hallo Leute!! ich bin 23 Jahre hab da ein kleines Problem.. und zwar bin ich jetzt im 2 Lehrjahr als FISI ....bin eigentlich ganz glücklich bis jetzt ! Ich hab trotzdem einige Fragen! als Newbie! Wenn ich Berufsschule habe (Blockunttericht 2 Wochen lang) kann mein Betrieb verlangen das ich noch in Die Firma komme! Sie haben gemeint das ich für 2 Stunden pro schul woche in der Woche noch erscheinen muss (..ich weiss das es die totale abzocke ist..aber ich bräuchte mal was handfestes dagegen)????. Könnte ich dan die Anfahrtzeit zur Schule als Arbeitszeit anrechnen..(in meiner Klasse hat man sowas gemunkelt..) Wie wird ein schul tag in Arbeitsstunden umgerrechnet?? Darf man mich alleine zum Kunden schicken... ?? Dnake schon mal! Ignore Me Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Babbels Geschrieben 30. Oktober 2001 Teilen Geschrieben 30. Oktober 2001 [@Babbels Stell bitte Deine provozierenden, unruhestiftenden Beiträge ein! Verwarnung!] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
grabber Geschrieben 30. Oktober 2001 Teilen Geschrieben 30. Oktober 2001 hm... also ich geh nach der schule auch einmal die woche arbeiten.. wie kommt man denn sonst auf sein stunden-soll??? ich hab an einem tag nur bis 13:00 uhr.. darf das die firma echt net verlangen? also das kann ich nicht glauben! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
etreu Geschrieben 30. Oktober 2001 Teilen Geschrieben 30. Oktober 2001 §9 Berufsschule (Jugendarbeitschutzgesetz) (1) Der Arbeitgeber hat den jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Er darf den Jungendlichen nicht beschäftigen 1. vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht; dies gilt auch für Personen, die über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind, 2. an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens 45 Minuten, einmal in der Woche 3. in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von min. 25 Stunden an min. 5 Tagen; zusätzliche betriebliche Ausbildungsveranstaltungen bis zu zwei Stunden wöchentlich sind zulässig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BrotBueXe Geschrieben 30. Oktober 2001 Teilen Geschrieben 30. Oktober 2001 Doch, das darf die Firma. Da Du nicht mehr unter 18 bist gilt fuer Dich eh das normale Arbeitsschutzgesetz. Unter 18 gilt JAbschG (JugendArbeitsschutzgesetz) §9 Absatz 1 Abschnitt 3: § 9 Berufsschule (1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Er darf den Jugendlichen nicht beschäftigen 1. vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht; dies gilt auch für Personen, die über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind, 2. an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche, 3. in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen; zusätzliche betriebliche Ausbildungsveranstaltungen bis zu zwei Stunden wöchentlich sind zulässig. unter http://www.gesetzesweb.de/index.html nachzulesen. Also 2h sind sowieso zulaessig, unter 18. Bei über 18 wuesst ich allerdings nicht ob da irgendwas festgelegt ist. Ich denke da ist das ne Sache zwischen Azubi und Ausbildenden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 30. Oktober 2001 Teilen Geschrieben 30. Oktober 2001 Hallo Ignore, schau doch auch mal hier rein, da gabs schonmal ein ähnliches Problem. Gruss Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ignore Me Geschrieben 30. Oktober 2001 Autor Teilen Geschrieben 30. Oktober 2001 na toll ... also doch ne abzocke!! was für ein schwachsinn..das erste Jahr konnte ich noch machen was ich wolte..und jetzt soll ich noch 2 Stunden extra kommen!!! ist schon scheisse wenn man merkt das der Azubi was kann! und dies nutzen kann! also irgendwo ist das mass voll! gruss ignore-me Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Todo Geschrieben 30. Oktober 2001 Teilen Geschrieben 30. Oktober 2001 @ ignore me! Ich bin erst seit kurzem in der Ausbildung zu FI/AE. Mein Betrieb hat mit mir aber folgende Vereinbarung getroffen: 1. Habe ich min. 6 Unterrichtsstunden am Tag muß ich nicht mehr in den Betrieb. So weit ich weis, gibt es da auch Vorschriften/Gesetze für... 2. Mein Weg zur Schule wird mir angerechnet. Da ich eine Strecke von 70 Km zur Schule habe, bekomme ich dafür ne Stunde angerechnet. Ob das gesetzlich geregelt ist weis ich allerdings nicht! Übrigens werden bei mir nicht die Schulstunden (45 Minuten) berechnet, sondern beginnend mit dem Anfahrtsweg bis hin zum Schulschluss. Außerdem habe ich nur 2 Tage die Woche Schule und keinen Blockunterricht. Für den Fall ich hätte Blockunterricht bekommen (was vor Ausbildungsbeginn noch nicht fest stand!) wäre mir jeder Schultag als ganzer Arbeitstag (8 Std.) angerechnet worden. Was das Thema "alleine zum Kunden" betrifft: Ich bin, wie gesagt, erst seit kurzem in der Ausbildung und darf übernächste Woche auch ganz alleine zum Kunden. Ob das OK ist weis ich allerdings auch nicht. Nur schlecht finde ich es nicht, zumal ich dabei nur lernen kann und es ja irgendwo auch mit zur Ausbildung gehört. Einzigste Einschränkung: Es sollte sich dann aber auch um Tätigkeiten handeln, die man selbst auch ausführen kann...! Ich würde an deiner Stelle (für alle Fälle) bei der IHK nachfragen, da das meiste hier "innerbetriebliche" Vereinbarungen sind. Ich hoffe, dass ich dir trotzdem ein wenig weiterhelfen konnte. Ciao Todo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
grabber Geschrieben 30. Oktober 2001 Teilen Geschrieben 30. Oktober 2001 igonre-me... was ist so schlimm an den 2 stunden? meine güte, deine ausbildungszeit ist bald zuende und du wirst dann vielleicht noch viel merh arbeiten müssen... man kann sich auch anstellen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ignore Me Geschrieben 30. Oktober 2001 Autor Teilen Geschrieben 30. Oktober 2001 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von grabber: <STRONG>igonre-me... was ist so schlimm an den 2 stunden? meine güte, deine ausbildungszeit ist bald zuende und du wirst dann vielleicht noch viel merh arbeiten müssen... man kann sich auch anstellen</STRONG> Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
grabber Geschrieben 30. Oktober 2001 Teilen Geschrieben 30. Oktober 2001 T_T naja, ich hab auch gerne frei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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