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Geschrieben

Hallo!

Eine Frage zur Anmeldung zur Abschlussprüfung:

Wenn ich mich für die Winterprüfung 2005 im November anmelde (als vorgezogene AP) und dann aus welchen Gründen auch immer doch lieber erst im Mai 2006 schreiben will, kann ich dann meine Anmeldung zurückziehen (nicht einen Tag vorher, sagen wir so 3-6 Wochen vorher...)?

mfg

yallayalla

Geschrieben

Von dem Zeitpunkt an, wenn Deinem Antrag auf vorgezogene Pruefung stattgegeben wird, ist ein Ruecktritt nicht mehr moeglich. Wenn Du nicht teilnimmst, wird die Pruefung als "nicht bestanden" gewertet. Es muesste aber moeglich sein, den Antrag zurueckzuziehen, bevor er angenommen ist.

Geschrieben

Hallo!

Und wie erkenne ich, wann der "stattgegeben" wird?

Kann ich das in Erfahrung bringen? Ist das vor oder nach dem 15.08.?

Danke für die Antwort.

mfg

yallayalla

Geschrieben

Nicht unbedingt der Ausbilder, aber ganz sicher die zuständige IHK sollte wissen, wann der Prüfungsausschuss zusammenkommt und über diese Anträge entscheidet.

Das dürfte wohl relativ bald nach dem Anmeldeschuss sein. Wann ist der denn?

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