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Geschrieben

Hi,

ich habe gerade herausgefunden, dass man seit 1. April seine Berufsschulnoten in das Endzeugnis der IHK mit einbringen kann.

Das ganze läuft so ab, dass aus allen Berufsschulzeugnissen eine Durchschnittsnote gebildet wird und diese dann in die IHK Note mit einfließt (zu wieviel Prozent habe ich leider nicht erfahren).

Ich bin IHK Bereich Darmstadt, weiss also nicht wie das in anderen Bereichen geregelt ist - aber nachfragen lohnt sich.

Gruß

Multani :bimei

Geschrieben
Hi,

ich habe gerade herausgefunden, dass man seit 1. April seine Berufsschulnoten in das Endzeugnis der IHK mit einbringen kann.

Das ganze läuft so ab, dass aus allen Berufsschulzeugnissen eine Durchschnittsnote gebildet wird und diese dann in die IHK Note mit einfließt (zu wieviel Prozent habe ich leider nicht erfahren).

Tolle Meldungen aus der Gerüchteküche, die so ohne validierte Quelle sicher für den IT - Bereich nicht zutreffend sind.
Geschrieben
Die Nennung der Noten und die Einberechnung in die Abschlußnote sind IMO aber zwei paar Schuhe.

Richtig! Nach dem neuen Berufsbildungsgesetz kann der Prüfling auf Antrag seine gemittelte Berufschulnote in das IHK-Zeugnis mit eindrucken lassen. Es gibt weder ein "Verrechnen" mit den IHK-Noten noch ein explizites Ausweisen aller Schulnoten im IHK-Zeugnis.

Das neue BBiG gilt bereits. Die IHK Bonn hat gerade eben alle alten Formulare einstampfen lassen und neue gedruckt.

gruss, timmi

Geschrieben

Hallo,

das klingt ja sehr interessant. Würd sich bei mir sicher lohnen. Ich hab eigentlich sehr gute Noten, aber die Abschlussprüfung hab ich nach meinen Gefühl versemmelt... Dann würd sich sowas sicher lohnen (Wie bei vielen anderen hier auch der Fall, schätz ich mal..) :cool:

Und wie stellt man jetzt so einen Antrag genau?

Und wie ist es mit Noten, die aus Vorjahren übertragen werden? Sind die in diesem Schnitt miteinberechnet?

Gruß,

Genesis

Geschrieben
[...], und es heisst incl. BBiG Berufsbildungsreformgesetz (BerBiRefG). :floet:

Oh, danke, das wusste ich nicht. Bei meinen beiden Ausgaben steht lediglich die Jahreszahl (1969 oder 2005) zur Unterscheidung drüber.

gruss, timmi

Geschrieben

Ich habe bei meiner IHK angerufen: die Tante hat geimeint es ist noch nicht endgültig beschlossen worden und wird erst ab der nächsten Winterprüfung überhaupt möglich sein, falls von oben zugestimmt wird.

Geschrieben
Ich habe bei meiner IHK angerufen: die Tante hat geimeint es ist noch nicht endgültig beschlossen worden und wird erst ab der nächsten Winterprüfung überhaupt möglich sein, falls von oben zugestimmt wird.

Ich vermute mal, du meinst mit "Tante" die zuständige Sachbearbeiterin? Wenn die sich da mal nicht irrt! Die Bonner Juristen der Kammer sind sich einig, dass diese Regelung bereits rechtswirksam ist.

gruss, timmi

Geschrieben
Ich vermute mal, du meinst mit "Tante" die zuständige Sachbearbeiterin? Wenn die sich da mal nicht irrt! Die Bonner Juristen der Kammer sind sich einig, dass diese Regelung bereits rechtswirksam ist.

gruss, timmi

Sie hat mir die Info nicht direkt gesagt, weil sie es selber nicht wusste (ein Wunder), sie hat erst bei jemanden nachgefragt, aber darauf lege ich auch nicht viel Wert. Mir fällt immer öfter auf, dass die Tanten in der IHK nicht wirklich auf dem neuesten Stand sind, was mich ziemlich frustriert, denn es ist meine einzige Anlaufstelle und auf die kann ich mich nicht verlassen.

Geschrieben

*Nackenhaare runterdrück*

Manche Leute haben eine Ausdrucksweise, da graust es mir.

Bei der IHK für München und Oberbayern wurde mir im Rückruf (ja, die Sachbearbeiterin war auch noch nicht auf dem aktuellsten Stand, hat dies aber binnen 5 Minuten nachgeholt) gesagt, ich möge es formlos beantragen, da noch keine neuen Formulare vorhanden seien.

Geschrieben

Mir fällt immer öfter auf, dass die Tanten in der IHK nicht wirklich auf dem neuesten Stand sind, ...

Bei so einer abwertenden Betitelung würdest Du von mir auch keine tiefgehende Auskunft bekommen. Gewöhn Dir zumindest für das Forum hier eine andere Ausdrucksweise an!

Geschrieben

Für diejenigen die im letzten Jahr schon ausgelernt haben gibt es aber keine Möglichkeiten das nochmals nachträglich zu machen, oder? Wäre schön, wenn die Berufsschulnote (immerhin 1,6) bei mir auch aufn IHK Zeugnis stehen würde.

Geschrieben
Für diejenigen die im letzten Jahr schon ausgelernt haben gibt es aber keine Möglichkeiten das nochmals nachträglich zu machen, oder? Wäre schön, wenn die Berufsschulnote (immerhin 1,6) bei mir auch aufn IHK Zeugnis stehen würde.

Warum? In einer Bewerbung sendest du einfach beide Dokumente mit.

Geschrieben

back to topic:

wie läuft das denn, wenn ich die schulzeugnisnote auf das ihk-zeugnis

schreiben lassen will? wenn ich am 21./22. juni die präsentation und das

fachgespräch habe, dann bekommt man ja in der regel das ihk-zeugnis

direkt ausgehändigt. aber dann hat man ja noch keine noten von der

berufsschule. ergo bekommt man das ihk-zeugnis doch sicher auch erst

später, was natürlich schade wäre, weil man es ja haben will, wenn mans

geschafft hat.

Fred

Geschrieben

Hi Fred!

Soweit ich weiß bekommt man nach der Präse und dem Fachgespräch, sofern Du bestanden hast, nur eine "Quittung" über Deine Prüfungsteilnahme und dem Bestehen mit den Ergebnissen.

Das IHK-Zeugnis wird Dir dann per Post zugesandt.

Gruß

k0ph

Geschrieben

In Bonn ist das anders. Da bekommt man direkt im Anschluss an Präsentation und Fachgespräch das IHK-Zeugnis (wurde uns bisher zumindest so erzählt). Aber zurück zur Frage von Fred: Eine Lehrerin der Berufsschule wollte sich mal bei der IHK (Bonn) informieren, wie das Ganze abläuft.

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