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Geschrieben
In Bonn ist das anders. Da bekommt man direkt im Anschluss an Präsentation und Fachgespräch das IHK-Zeugnis (wurde uns bisher zumindest so erzählt).

Das ist unterschiedlich. Wann und in welchem Rahmen die Zeugnisse übergeben werden, das richtet sich nach mehreren Faktoren: Wieviele Prüflinge sind es? Gibt es einen geeigneten Raum für eine kleine Feierstunde? Passt eine Übergabe-Feier terminlich überhaupt?

Ich habe hier in Bonn schon beide Varianten erlebt: Feierstunde mit offizieller Zeugnis-Übergabe und Übergabe direkt nach dem Fachgespräch. Und ich weiss selbst noch nicht, wie wir es im Juni machen werden.

gruss, timmi

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

ok, da steht jetzt "kann". aber macht das die ihk nach gutdünken? bei der ihk-bonn

heisst es, dass die eintragung erst ab der nächsten winterprüfung möglich ist :(

Fred

Geschrieben
ok, da steht jetzt "kann". aber macht das die ihk nach gutdünken? bei der ihk-bonn

heisst es, dass die eintragung erst ab der nächsten winterprüfung möglich ist :(

Fred

Wenn ich das BBiG richtig interpretiere, dann ist einzig und allein der Antrag des Azubi entscheidend - die IHK hat, laut meiner Interpretation, darauf keinen Einfluss.

Im BBiG ist nichts davon zu lesen, das dieses Gesetz erst ab November (Winterprüfung) gilt ....

Gruss

BadDog

Geschrieben
ok, da steht jetzt "kann". aber macht das die ihk nach gutdünken? bei der ihk-bonn heisst es, dass die eintragung erst ab der nächsten winterprüfung möglich ist

Stelle doch einfach mal einen entsprechenden Antrag dort und berufe Dich explizit auf das neue BBiG. Und dann warte ab, mit welcher Begründung das abgelehnt wird.

Ich weiss nur, dass momentan neue Abschluss-Zeugnisse gedruckt werden. Vielleicht sind die noch nicht fertig?

gruss, timmi

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

bei uns hat die schule die abschlussnote als berufsschulische leistung genommen und an die ihk übermittelt. finde das nicht so toll, da hier die ersten 2 lehrjahre garnicht berücksichtigt werden und die abschlussprüfung sehr stark zählt. eine einheitlich regelung gibt es hier aber nicht? kann jede berufsschule auslegen wie sie will? oder liege ich da falsch?

Geschrieben

Also ich habe mit der IHK Nordwestfalen gesprochen.

Das BBiG gilt zwar ab 1.4 jedoch nur für Verträge die NACH dem 1.4 abgeschlossen wurden.

Heißt:

Alle die ihre Ausbildung vor dem 1.4.05 begonnen haben bekommen das Zeugnis wie bisher.

Ob man das rückwirkend ändern kann wird noch diskutiert!

Ich soll mich in 2 Monaten noch mal melden.

Bezüglich der Übersetzung in ENG und F habe ich ebenfalls gefragt.

Das wird von der Über-IHK gemacht. Der DIHK.

Nur ob.. das steht in den Sternen

Bitte um Stellungnahme der hier aktiven IHKler.

Danke

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