timmi-bonn Geschrieben 25. Mai 2005 Geschrieben 25. Mai 2005 In Bonn ist das anders. Da bekommt man direkt im Anschluss an Präsentation und Fachgespräch das IHK-Zeugnis (wurde uns bisher zumindest so erzählt). Das ist unterschiedlich. Wann und in welchem Rahmen die Zeugnisse übergeben werden, das richtet sich nach mehreren Faktoren: Wieviele Prüflinge sind es? Gibt es einen geeigneten Raum für eine kleine Feierstunde? Passt eine Übergabe-Feier terminlich überhaupt? Ich habe hier in Bonn schon beide Varianten erlebt: Feierstunde mit offizieller Zeugnis-Übergabe und Übergabe direkt nach dem Fachgespräch. Und ich weiss selbst noch nicht, wie wir es im Juni machen werden. gruss, timmi
crashi Geschrieben 7. Juni 2005 Geschrieben 7. Juni 2005 MUSS die IHK die Noten (wenn man das möchte) auf dem Zeugnis eintragen oder KANN sie das tun?
robotto7831a Geschrieben 7. Juni 2005 Geschrieben 7. Juni 2005 BBiG § 37 Abs. 2 ...Auf Antrag der Auszubildenden kann das Ergebnis berufsschulischer Leistungsfeststellungen auf dem Zeugnis ausgewiesen werden. http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbig_2005/__37.html Frank
New_Fred Geschrieben 9. Juni 2005 Geschrieben 9. Juni 2005 ok, da steht jetzt "kann". aber macht das die ihk nach gutdünken? bei der ihk-bonn heisst es, dass die eintragung erst ab der nächsten winterprüfung möglich ist Fred
BadDog Geschrieben 9. Juni 2005 Geschrieben 9. Juni 2005 ok, da steht jetzt "kann". aber macht das die ihk nach gutdünken? bei der ihk-bonn heisst es, dass die eintragung erst ab der nächsten winterprüfung möglich ist Fred Wenn ich das BBiG richtig interpretiere, dann ist einzig und allein der Antrag des Azubi entscheidend - die IHK hat, laut meiner Interpretation, darauf keinen Einfluss. Im BBiG ist nichts davon zu lesen, das dieses Gesetz erst ab November (Winterprüfung) gilt .... Gruss BadDog
timmi-bonn Geschrieben 9. Juni 2005 Geschrieben 9. Juni 2005 ok, da steht jetzt "kann". aber macht das die ihk nach gutdünken? bei der ihk-bonn heisst es, dass die eintragung erst ab der nächsten winterprüfung möglich ist Stelle doch einfach mal einen entsprechenden Antrag dort und berufe Dich explizit auf das neue BBiG. Und dann warte ab, mit welcher Begründung das abgelehnt wird. Ich weiss nur, dass momentan neue Abschluss-Zeugnisse gedruckt werden. Vielleicht sind die noch nicht fertig? gruss, timmi
Lokiy Geschrieben 29. Juni 2005 Geschrieben 29. Juni 2005 bei uns hat die schule die abschlussnote als berufsschulische leistung genommen und an die ihk übermittelt. finde das nicht so toll, da hier die ersten 2 lehrjahre garnicht berücksichtigt werden und die abschlussprüfung sehr stark zählt. eine einheitlich regelung gibt es hier aber nicht? kann jede berufsschule auslegen wie sie will? oder liege ich da falsch?
darkman2001 Geschrieben 30. Juni 2005 Geschrieben 30. Juni 2005 Also ich habe mit der IHK Nordwestfalen gesprochen. Das BBiG gilt zwar ab 1.4 jedoch nur für Verträge die NACH dem 1.4 abgeschlossen wurden. Heißt: Alle die ihre Ausbildung vor dem 1.4.05 begonnen haben bekommen das Zeugnis wie bisher. Ob man das rückwirkend ändern kann wird noch diskutiert! Ich soll mich in 2 Monaten noch mal melden. Bezüglich der Übersetzung in ENG und F habe ich ebenfalls gefragt. Das wird von der Über-IHK gemacht. Der DIHK. Nur ob.. das steht in den Sternen Bitte um Stellungnahme der hier aktiven IHKler. Danke
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