-Steffi- Geschrieben 19. Mai 2005 Geschrieben 19. Mai 2005 Hallo erstmal, ich wollte mich im November als außerordentlicher Teilnehmer (d.h. ohne Berufschule, nur durch Praxis) für die IHK-Prüfung im Winter anmelden! Ich wollte mal fragen, was ich alles machen muss, um mich anmelden zu können! Was brauchen die von der IHK? Bis wann hab ich Zeit (Anmeldeschluss)? usw. Kann mir da jemand weiterhelfen? Gruss
-Steffi- Geschrieben 19. Mai 2005 Autor Geschrieben 19. Mai 2005 Nürnberg...gibts da wohl große Unterschiede?
Gast Geschrieben 19. Mai 2005 Geschrieben 19. Mai 2005 Ruf deine zuständige IHK an, die haben Ausbildungsberater. Lass dich mit dem entsprechenden Menschen verbinden, der spricht dann mit dir ab, was du vorlegen sollst. In Frage können kommen: Zertifikate über Fortbildungen, Ausbildungen, Lehrgänge. Ein ausführliches Zwischenzeugnis deines Arbeitgebers, aus dem hervorgeht, was du genau machst, Nachweis der Tätigkeitszeiten (doppelte Regelausbildungsdauer, sprich 6 Jahre).
-Steffi- Geschrieben 19. Mai 2005 Autor Geschrieben 19. Mai 2005 gut danke...ich dachte vielleicht kann mir hier einer helfen, bevor ich anrufe (was ich noch machen werde) Wisst ihr wann Anmeldeschluss ist für ausserordentliche Teilnehmer?
bimei Geschrieben 19. Mai 2005 Geschrieben 19. Mai 2005 (doppelte Regelausbildungsdauer, sprich 6 Jahre). Nach neuem BBiG die eineinhalbfache Regelausbildungsdauer. § 45 BBiG (BerBiRefG) Zulassung in besonderen Fällen (1) […] (2) Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind dabei zu berücksichtigen.
Gast Geschrieben 19. Mai 2005 Geschrieben 19. Mai 2005 Nach neuem BBiG die eineinhalbfache Regelausbildungsdauer.Danke. Da war wohl der Gesetzgeber zu schnell für mich, das hatte ich noch nicht mitbekommen.
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