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Kündigung während Probezeit => Sperre?


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Hallo,

mich würde mal folgendes interessieren:

Wenn man als Azubi kündigt, bekommt man ja eine Sperre und darf den selben Beruf nicht nochmal lernen. Aber wie ist es, wenn man als Azubi während der Prozeit selber kündigt? Darf man dann trotzdem wieder ne Ausbildung in diesem Beruf machen?

mfg

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Ja, aber nur wenn das während der Probezeit geschieht. Ich habs auch so gemacht.

Hatte eine unfähige, ausbeutende Klitsche erwischt, die aber vom ersten Eindruck viel versprach. Die Wahrheit kam dann aber schnell ans Licht.

Als ich die Zusage fürs Folgejahr von meiner jetztigen Firma bekam, habe ich während der Probezeit der anderen Firma gekündigt und dann bei der neuen Firma angefangen. Bin schon fertig mit derAusbildung und wurde 2004 unbefristet übernommen *freu*

Kann vielleicht auch jemand einen Gesetzestext hierzu vorlegen?

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Das steht im BBiG. Man kann aus einem wichtigen Grund kündigen aber nur wenn es innerhalb von zwei Wochen nach Auftreten des wichtigen Grundes gekündigt wird. Sonst könnt ihr zwar auch kündigen aber ihr dürft den Beruf in diesem Leben nicht noch mal lernen. Alles weitere siehe da:

§22 Kündigung

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt

werden

1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,

2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

(3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.

(4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.

Frank

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Hallo,

mich würde mal folgendes interessieren:

Wenn man als Azubi kündigt, bekommt man ja eine Sperre und darf den selben Beruf nicht nochmal lernen.

Wo hast Du das denn gehört?

So etwas gibt es nicht. Du kannst selbstverständlich die Ausbildung in einer anderen Firma weiter führen oder die Ausbildung neu beginnen.

Gruß

Snippy

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Kündigungsgründe laut BBiG 2005, § 22:

1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,

2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die

Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit

ausbilden lassen wollen.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbig_2005/__22.html

Aber genau das wurde bereits gepostet.

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So etwas gibt es nicht.
So was gibt es wirklich. Siehe oben (BBiG)
Du kannst selbstverständlich die Ausbildung in einer anderen Firma weiter führen
Ja, aber nur wenn Du mit der vorherigen Firma einen Aufhebunsvertrag geschlossen hast. Nicht nach einer Kündigung Deinerseits.
oder die Ausbildung neu beginnen.
Auch nur wenn die Ausbildung nicht von Dir gekündigt, sondern ein Aufhebunsvertrag geschlossen wurde.

Grüße, Sabine

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So was gibt es wirklich. Siehe oben (BBiG)Ja, aber nur wenn Du mit der vorherigen Firma einen Aufhebunsvertrag geschlossen hast. Nicht nach einer Kündigung Deinerseits.Auch nur wenn die Ausbildung nicht von Dir gekündigt, sondern ein Aufhebunsvertrag geschlossen wurde.

Grüße, Sabine

Vom meinem Wissenstand her auch nicht richtig. Sollte man kündigen, mit der Bergründung den Ausbildungsberuf aufgeben zu wollen und fängt dann diese Ausbildung erneut bei einer anderen Firma an oder führt sie weiter, so ist man Schadensersatzpflichtig gegebenüber dem alten Betrieb für die gesamten Kosten von der Einstellung bis hin zur Kündigung.

Der Gesetzttext gibt nur die Möglichkeiten der Kündigungsbegründung an, führt aber nicht die Folgen auf, wenn die Kündigungsbegründung augenscheinlich nichtig war.

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Vom meinem Wissenstand her auch nicht richtig. Sollte man kündigen, mit der Bergründung den Ausbildungsberuf aufgeben zu wollen und fängt dann diese Ausbildung erneut bei einer anderen Firma an oder führt sie weiter, so ist man Schadensersatzpflichtig gegebenüber dem alten Betrieb für die gesamten Kosten von der Einstellung bis hin zur Kündigung.

§ 16 BBiG (BerBiRefG) Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung

(1) Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach der Probezeit vorzeitig gelöst, so kann der Ausbildende oder der Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn der andere den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Dies gilt nicht im Falle des § 15 Abs. 2 Nr. 2.

(2) [...]

§ 15 BBiG (BerBiRefG) Kündigung

(1) [...]

(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur

gekündigt werden

1. [...],

2. vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will.

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§ 16 BBiG (BerBiRefG) Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung

(1) Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach der Probezeit vorzeitig gelöst, so kann der Ausbildende oder der Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn der andere den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Dies gilt nicht im Falle des § 15 Abs. 2 Nr. 2.

Wenn aber 15 2 2 als Kündigungsgrund verwendet wird, der aber gar nicht gegeben ist (sprich Täsuchung, Lüge) und man beginnt danach die gleiche Ausbildung nochmal, dann ist eine Kündigung nach 15 2 2 nicht gegeben und man ist Schadensersatzpflichtig.

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Ich weiß, daß meine Frage nicht 100% paßt, aber sie gehört zumindest teilweise schon in diesen Bereich:

Mein Vater hatte neulich eine Ausbildungsstelle (allerdings in einem anderen) Beruf ausgeschrieben. Auf diese Stelle hat sich dann jemand beworben, der vor etwa 15 Jahren diese Ausbildung schon einmal gemacht hat, zwischenzeitlich aber anderweitig beschäftigt war. Ist es überhaupt zulässig, die gleiche Ausbildung noch einmal zu machen oder hat diese Person allein schon deswegen keine Chance auf den Ausbildungsplatz (abgesehen davon, daß sie aus etlichen anderen Gründen nicht in Frage kommt)?

Danke + Gruß

-etops-

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