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Geschrieben

hallo leute.

Also habe ne frage. Was bedeutet eigentlich genau "Vorläufiges Ergbnis " ?

habe bescheid bekommen

GHA 1 = 30 Punkte

GHA 2 = 60 Punkte

Wiso = 80 Punkte

Was bedeutet das nun ? habe ich bestanden ? oder wird es nochmal durchgeschaut und wenn ja von wem ?

Gruß

Daywalker

Geschrieben

oder aber auch, weil dein schriftliches ergebnis zu gunsten eines besseren gesamtdurchschnitts vom prüfungsausschuss nach oben "korrigiert" werden könnte. so bei mir geschehen, weil meine prüfer von meinem abschlussprojekt wohl irgendwie beeindruckt waren... :)

Geschrieben

Hallo!

Wie "fest" ist das vorläufige Ergebniss? Ich meine wie oft kommt es vor das das endgültige nach oben oder unten abweicht? Würde eine Abweichung nach oben sehr begrüssen... :P

Geschrieben

Das vorläufige Ergebnis kann nur die PA/IHK, einen Bundesentscheid oder Einspruch verändert werden.

Die Präsentation hat aber auch schon überhaupt nichts damit zu tun.

Michael (auch Prüfer)

PS @TimoC: Du hast timmi ziemlich falsch verstanden ;)

Geschrieben

Oh... Das heißt wenn ich gh1 28 Punkte habe hab ich nicht bestanden egal was kommt bei der Präsentation? Und es wird nicht geändert werden? Denn rest konnte ich ja ... :/

Geschrieben

mit 28 punkten ist man auf jeden fall durchgefallen. man muss mindestens

eine 5 haben, um einen teil ausgleichen zu können. im endergebnis braucht man

mind. 50%. da gh1 und gh2 doppelt gewertet werden, braucht man also mind.

250 punkte, damit man mit ner knappen 4 durch ist. im extremfall kann man sogar

zwei 5en haben und kommt durch.

Fred

Geschrieben

theoretisch ist das sicher möglich. wenn z.b. der erstprüfer etwas übersehen hat

oder man beschliesst, andere ergebnisse auch zuzulassen. aber ich denke nicht,

dass das geht, wenn du deine vorläufigen ergebnisse offiziell bekommen hast.

meine aussage bezieht sich darauf, dass man vom erstprüfer inoffiziell was

gehört hat.

Fred

Geschrieben

Hm, ich habs nichts öffentliches... halt nur das von dem ders korrigiert hat und der das denn weiter sendet oder so ka wie das abläuft.

Ich hab schon von paar gehört das es so gelaufen sein soll so wie hier auch einer gepostet hatt.

Geschrieben
Ich hab schon von paar gehört das es so gelaufen sein soll so wie hier auch einer gepostet hatt.

Ich kann natürlich nicht ausschliessen, dass es PAs gibt, die so handeln. Wir machen das hier in Bonn nicht! Denn es wäre mehr als unfair allen anderen Prüflingen gegenüber, deren Vorzensuren nicht abschliessend noch einmal daraufhin untersucht würden, ob da nicht doch vielleicht noch etwas zu verbessern sei. Natürlich stellen auch wir ab und zu fest, dass einem Prüfling ein einziges winzigkleines Pünktileinchen an einer besseren Endnote fehlt. Und natürlich geraten auch wir dann in Versuchung. Aber bislang konnten wir uns immer noch zurückhalten, in diesen Fällen "korrigierend" einzugreifen.

Denn oberster Grundsatz bei Prüfungen ist stets, ALLE Prüflinge nachvollziehbar gleich zu behandeln. Und das wäre dann nicht mehr gegeben.

Natürlich kann es passieren, dass bei Einsicht in die Prüfungsunterlagen (auf Antrag) jemand wirklich einen Flüchtigkeitsfehler entdeckt, der zu einer anderen Benotung führt. Aber das passiert auch nur sehr selten. Dennoch sehe ich darin - zumindest hier bei uns - den einzigen Ansatz dazu.

gruss, timmi

Geschrieben
ach verdammt, mir fehlen genau 2 Punkte um zubestehen :|.

Mit einer stichhaltigen Begründung kannst Du doch Einsicht verlangen. Vielleicht findest Du ja wirklich noch irgendwo den einen oder anderen Punkt. Es ist zumindest eine Chance.

gruss, timmi

Geschrieben

Der PA hat bei der Präsentation meine Kompellte Schriftliche Prüfung dabei die ich auch auch einsehen darf? Weil eigntlich hat ich schon son bisle Ahnung von IPsec und dachte ich komm mindestens über 30 Punkte. Ist das möglich oder muss ich das beantragen?

Geschrieben
Der PA hat bei der Präsentation meine Kompellte Schriftliche Prüfung dabei die ich auch auch einsehen darf?

Oooooch Mööönsch ... :( Das haben wir hier doch schon mehrfach explizit gesagt, wie das läuft: du musst bei der für Dich zuständigen IHK einen begründeten Antrag stellen, um die Prüfungsunterlagen einzusehen. Der PA hat mit der Ablage dieser Unterlagen (normalerweise zumindest) nix mehr zu tun, nachdem diese bewertet wurden und das Ergebnis in der Notenkonferenz abgesegnet wurde.

Ach ja: Der Antrag auf Akteneinsicht kann erst nach der offiziellen Bekanntgabe des Ergebnisses (also zeugnis) erfolgen; und er muss dann innerhalb eines Monates gestellt werden.

gruss, timmi

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