Zum Inhalt springen

Wohngeld/Wohnberechtigungsschein etc.


DeathKid

Empfohlene Beiträge

Hi!

Ich hab schon beim Forendurchstöbern eineiges hierzu gefunden, das meiste ist jedoch schon 3 Jahre alt oder so, außerdem hab ich einige spazielle Fragen. Gehört jetzt nicht direkt in den FI-Bereich, aber egal.

Und zwar hab ich folgende Probleme:

Ich werde meine Ausbildung am 1.9. in NRW (DO) beginnen, wohne im Moment noch in Bayern. Nun das Problem: Wo muss ich finanzielle Hilfen beantragen? In DO? Da steh taber immer, man soll Miete nachweisen etc, aber im Moment wohn ich ja noch Zuhause. Und Einkommen kann ich auch nich nachweisen, weil ich ja im Moment mein Abi erstmal mache.

Außerdem hab ich keine Ahnung von dem ganzen Mist. Ich wollte mir nächste Woche einige Wohnungen ansehen, und jetzt seh ich, dass bei manchen ein Wohnberechtigungsschein benötigt wird. Wie gesagt, ich hab keine Ahnung, wo ich den beantragen kann und ob ich überhaupt dazu berechtigt bin. Im Internet stehtn so komplizierte Klauseln, dass ich nicht imstande bin, das selbst auszurechnen.

Außerdem hab ich gerade entdeckt, dass es auch noch Wohngeld gibt in speziellen Fällen. Also, falls ich den WBS nicht bekomme, ab wann hab ich Anspruch auf Wohngeld und wo beantrage ich das? (also: auf welchem Amt und vor allem hier in Bayern oder oben in DO?)

Ich verzweifel echt bald.. eigentlich hab ich nichtmal Zeit, mich darum zu kümmern, da ich die wichtigeste Prüfung am Donnerstag vor mir habe.. bald lauf ich weinend zu meiner Mama...

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Vielen Dank im Voraus,

DeathKid

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vielen dank.

hab mich auch selbst ein wenig umgehört, und habe den schein nun beantragt. ging auch hier zum glück. sonst hätet ich da ewig daruf warten müssen.

wieso kein wohngeld als azubi?

und was is mit der ausbildungsbeihilfe? da jemand ne ahnung?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi

Wohngeld kannste knicken gibst für azubi nicht, war auch da die haben mich auch sofort zum Arbeitsamt geschickt. BAB beantragen. Aber hat sofort gesagt das wir bei ihrem Lohn (700euro) wohl nix. Deswegen habe ich es erstmal gelassen.

Aber jetzt muß ich BAB beantragen weil meine Freundin ALG II bezieht.

Erstmal es ist viel zum ausfüllen. Du mußt haben:

1. Bescheinigungen beider Eltern wegen dem Verdienst

2. Bescheinigung über die Miete

3. Bescheinigung vom Arbeitgeber

4. Bescheinigung über Leute die bei dir wohnen (bei mir meine Freundin)

Wenn du das alles hast und dann noch massig Zettel ausgefült hat dann kann es los gehen. :-)

ich werde den ganzen Rotz mal Donnerstag abgeben. Gucken was wird.

cu

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ähm, wieso kommt ihr auf die Idee das man als Azubi kein Wohngeld bekommt? Ich hab während meiner Ausbildung Wohngeld bekommen (beantragt beim Sozialamt) und die Ausbildung hab ich letzt Jahr erst beendet. Allerdings hatte ich kein Anrecht auf BAB da ich vor der Ausbildung zum FiSi ne schulische Ausbildung zur tech. Ass. für Informatik gemacht hab, und dort BaFög bekommen habe.

Grüße

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ähm, wieso kommt ihr auf die Idee das man als Azubi kein Wohngeld bekommt? Ich hab während meiner Ausbildung Wohngeld bekommen (beantragt beim Sozialamt) und die Ausbildung hab ich letzt Jahr erst beendet. Allerdings hatte ich kein Anrecht auf BAB da ich vor der Ausbildung zum FiSi ne schulische Ausbildung zur tech. Ass. für Informatik gemacht hab, und dort BaFög bekommen habe.

Grüße

Als Azubi hat man erstmal kein Anrecht auf Wohngeld, weil BAB "vorgeht". Nur wenn man auf BAB keinen Anspruch hat, z.b. weil zweite Ausbildung, kann man Anspruch auf Wohngeld haben. Alles ein wenig verquer in Deutschland. Gleiches gilt z.b. für Studenten, da diese erstmal Anrecht auf BaFög haben. Wohngeld bekommt man immer nur, wenn man keine anderweitige Unterstützung bekommt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...