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Geschrieben

Frage Nummer 1: Muss man als Student oder Azubi (Wehrdienstleistender, usw.) Rundfunkgebühren bezahlen?

Frage Nummer 2:

Meine Freundin arbeitet und ich bin Student. Im Moment ist das Standardpaket auf sie angemeldet (Fernseher, Autoradio, Radio, usw.). Vorrausgesetzt ich muss als Student nichts bezahlen: Kann ich alles auf mich ummelden, so dass wir uns die Gebühr sparen?

Wir sind beide im Mietvertrag als Mieter niedergeschrieben.

Gruß, Moeki.

Geschrieben

Zu Frage Nr.1:

Aus dem GEZ-FAQ

13. Müssen Schüler / Studenten / Auszubildende Rundfunkgebühren zahlen?

Ja. Rundfunkgeräte (Radio/Fernseher), die von Studenten, Schülern oder Auszubildenden am Ausbildungsort (z.B. Hochschulort, Internatsort) zum Empfang bereitgehalten werden, sind anmelde- und gebührenpflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei der Wohnung am Ausbildungsort um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt oder ob für Rundfunkgeräte am Heimatort bereits Gebühren entrichtet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zu stellen.

Wohnt der Student, Schüler oder Auszubildende während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige, sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben.

Bei dem 2. muss ich passen :rolleyes:

Vermutung ist aber, dass mindestens einer im Haushalt angemeldet sein muss. (siehe den-"oben bei Mutti"-Passus im Zitat) Also wäre es richtig, dass deine Freundin zahlt.(so blöd das auch ist) Ist aber nur ne Vermutung!

Gruß,

Honky (Haushalts-GEZ-Zahler)

Geschrieben

Nein, Du kannst das Paket nicht auf Dich umlegen. Wenn nicht jeder einen Ferseher und ein Radio anmelden will, sondern zusammen einen Nutzen will, dann wir das gesamte Einkommen gesehen -> ihr müßt dann trotzdem zahlen.

Grüße, Sabine

Geschrieben

Offiziell stimmt dass natürlich Sabine, praktisch lässt es sich allerdings einfach umgehen.

Wenn du Bafög beziehst kannst du einen Antrag zur GEZ-Befreiung stellen, musst dann also nichts mehr zahlen.

Deine Freundin muss sich jetzt nur noch abmelden, sollte dann tatsächlich mal einer bei euch vorbeischauen sind es halt deine Rundfunkgeräte, so hat es bei mir und meiner Freundin auch geklappt.

Der Antrag zur Befreiung muss allerdings rechtzeitig und jedes Jahr aufs neue erfolgen, ansonsten müsst ihr zahlen.

Geschrieben
Meine Freundin arbeitet und ich bin Student. Im Moment ist das Standardpaket auf sie angemeldet (Fernseher, Autoradio, Radio, usw.). Vorrausgesetzt ich muss als Student nichts bezahlen: Kann ich alles auf mich ummelden, so dass wir uns die Gebühr sparen?

Wir sind beide im Mietvertrag als Mieter niedergeschrieben.

Ja, du kannst alles auf dich anmelden. Dann darf deine Freundin aber nicht vergessen, sich abzumelden!

Für eine Befreiung musst du mal zum Bürgeramt. Dort dient dann euer gemeinsames Einkommen abzgl. Miete als Berechnungsgrundlage. Also müsst ihr alle Einkommensnachweise (Lohnabrechnung (die letzen drei!), Bafög-Bescheid, evtl. Unterhalt der Eltern (da reicht ein kurzes unterschriebenees Schreiben) und den Mietvertrag mitnehmen.

Gruß,

beebof (GEZ befreit)

Geschrieben
Im Gegenteil ist es sogar so, dass jeder von euch beiden eigene Geräte anmelden muss (z.B. Radio im Auto).

Dem widerspricht hier glaub ich auch keiner.

FAQ (Link s.o.)

5. Welche Gebührenpflicht besteht in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft?

In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren nur für ein Radio- und ein Fernsehgerät zu zahlen. Für den Partner, der für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren zahlt, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung und/oder im Kraftfahrzeug als gebührenfreie Zweitgeräte. Der andere Partner muss seine weiteren Geräte in der Wohnung (z.B. im Arbeitszimmer) oder in einem auf ihn zugelassenen Kraftfahrzeug selbst anmelden und dafür Gebühren zahlen.

Die Frage ist meiner Meinung nach: Kann man als "Befreiter" quasi als derjenige sein auf den alle Geräte zugelassen sind. Oder kommt

FAQ (Link s.o.)

11. Müssen Haushaltsangehörige mit eigenen Geräten Rundfunkgebühren zahlen?

Haushaltsangehörige (z.B. Kinder, Großeltern) müssen Geräte dann selbst anmelden, wenn sie eigenes Einkommen - wie BAFöG, Ausbildungsvergütung, Rente - haben, das den einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt.

Die Rundfunkgeräte von Haushaltsangehörigen sind nicht anmelde- und gebührenpflichtig, wenn ihr Einkommen den einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige nicht übersteigt. Voraussetzung ist, dass im Haushalt bereits Rundfunkgeräte angemeldet sind.

.. zum tragen. Also, dass deine Freundin als Haushaltsangehöriger mit Einkommen über dem einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz gilt... Dort würde ja die obige Voraussetzung greifen.

Geschrieben

Auf legalem Wege kannst du das vergessen. Selbst Bafög ist in den meisten Fällen zuviel. Solltest du dann noch angeben, dass du mir deiner Freundin zusammen wohnst und ihr gemeinsam TV etc. nutzt, dann kannste es sowieso vergessen. Einmal habe ich zuviel verdient, und ein Jahr später, als ich weniger Einkommen hatte, meinten sie ich würde sowenig verdienen dass da kein Mensch von leben kann und ich würde versuchen sie zu betrügen. Jaja so geht das. Aber vllt hast du da ja mehr Glück.

Wie so oft ist der Ehrliche hier der Dumme, schade liebe GEZ :P

Geschrieben

Hey!!

Ich hatte auch schon total den Stress mit der GEZ. Seit dem 01.04.05 können sich Azubis aufgrund geringen Einkommens nicht mehr befreien lassen. Einfacher ist es, wenn jemand von euch Hartz IV bezieht, dann braucht ihr nur einen Antrag, wo man nur ein Kreuz setzen muss, gleichzeitig wird man mit der Anmeldung befreit. Dann kann sich einer von euch abmelden, mit der Begründung, dass der andere ja bezahlt.

So long,

s KuLLeRauGe

Geschrieben

Einfacher ist es, wenn jemand von euch Hartz IV bezieht,

s KuLLeRauGe

Das ist eh ein Witz. Jemand der eine staatliche Hilfeleistung bezieht, ist bessergestellt, als jemand der noch weniger hat, es aber selbst verdient verdient.

Geschrieben

Nuja, wenn man keinen Schmu machen will, hat man in deinem Fall, Moeki, keine andere Möglichkeit als zu zahlen. Ich warte selbst seit September auf den Bescheid meines Befreiungsantrages und habe bei einem meiner unzähligen Telefonate mit dem Amt gesagt bekommen, daß sich seit 1.4. nur noch als ALGII-Empfänger oder Behinderter von den Rundfunkgebühren befreien lassen kann, jedoch nicht mehr als Azubi, Student oder anderer Wenigverdiener. Das heißt für mich, ich bekomme nur die Rückzahlung bis April.

In deinem Fall würde es nichtmal "helfen", wenn einer von euch beiden ALGII bekäme...im Haushalt würde ja immer noch ein Nicht-Befreiungswürdiger leben.

Sackgang, aber is so :mod:

Geschrieben

Wer Bafög bezieht kann sich auch nach dem neuen Gesetz von der GEZ befreien lassen, ich spreche da aus eigener Erfahrung. Kann man unter anderem auch hier nachlesen: http://www.studis-online.de/StudInfo/gez_soz.php

Wer bekommt eine Befreiung und wer nicht mehr?

Für BAföG-EmpfängerInnen, die nicht bei den Eltern wohnen, wird es leichter (außer man hat den BAföG-Bescheid noch nicht in Händen): Sie sind in den Regelungen zur Gebührenbefreiung ausdrücklich genannt - unabhängig von ihrem sonstigen Einkommen (ist dieses zu hoch, würde es auch kein BAföG geben).

Aber Vorsicht: Beantragen muss man die Befreiung trotzdem, rückwirkend geht auch in Zukunft nichts. Wer also z.B. vergisst, die Befreiung zu verlängern, ist bis zum Monat, in dem die Verlängerung (oder Kündigung) beantragt wird, dran: Er darf für die Monate zwischendrin zahlen!

Für Studierende, die kein BAföG (mehr) erhalten, wird es dagegen praktisch unmöglich, noch eine Befreiung zu erhalten. Wer nicht unter die ausdrücklich genannten Gruppen fällt (Studierende sind eben nicht genannt - nur BAföG-EmpfängerInnen!), kann nur in einem "besonderen Härtefall" doch eine Befreiung bekommen. Laut Auskunft der GEZ-Befreiungs-Hotline fällt hierunter NICHT geringes Einkommen - es müssten schon noch weitere besondere Härten dazukommen. Es bleibt nur, die Gebühren zu zahlen oder sich ganz abzumelden und den Fernseher zu verkaufen / entsorgen.

Geschrieben

Hast du eure Wohnung vielleicht als Lebensgemeinschaft angegeben? Dann kann es möglicherweise sein dass ihr Einkommen mit einberechnet wird.

Wir lassen es einfach als WG laufen und haben keine Probleme mit der GEZ-Befreiung, kann mir nicht vorstellen wieso es bei dir anders sein sollte.

Würde im Zweifelsfall mal hinterher telefonieren, so sparst du immerhin 200 € im Jahr.

Geschrieben

Die GEZ lässt niemand so leicht vom Haken. Sehr wenige haben das Glück einer befreiung und dann zum Teil noch net mal gerechtfertigt - meiner Ansicht nach. Aber zu einem riesigen Prozentsatz kommt man net drum herum denn die GEZ versucht mit ALLEN Mitteln an das Geld zu kommen. Legal ist da nix zu machen. :(

Geschrieben

also du kannst dich schon befreien lassen, wenn du bafög beziehst, musst du glaube ich keine GEZ Gebühren zahlen.. aber wende dich doch mal an dein studentenwerk, die kennen sich da gut aus und helfen bei solchen sachen auch gerne weiter...

Dafür sind die da und dafür zahlst du jedes Semester einen netten kleinen betrag

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

@.DenkeDranJoe

Wie hast du das den geschafft, mit BAB ??

Ich hab vor zwei Tagen einen Befreiungsbescheit erhalten. Heute jedoch habe ich ein Schreiben erhalten in dem die Befreiung aufgehoben wurde.

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