Bernd321 Geschrieben 2. Juni 2005 Teilen Geschrieben 2. Juni 2005 Hallo Leute, habs verpatzt. bin durch die GA 2 durchgefallen. In Wiso habe ich gerade mal lächerliche 65% geschafft und GA1 60%. Ich bin Informatikkaufmann. Wie geht das nun weiter ??? :mod: Muss ich beide Ganzheitlichen Aufgaben wiederholen oder nur die in denen ich durchgefallen bin??? Muss ich bei meiner aktuellen Firma bleiben oder kann ich auch das halbe jahr in einem anderen Betrieb absolvieren. Bitte dringenst um Hilfe! Gruß Bernd Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Piccolo2045 Geschrieben 2. Juni 2005 Teilen Geschrieben 2. Juni 2005 Ich weiß es leider immer noch nicht genau, aber diese Frage wurde schon sehr oft im Forum gestellt, sodass du sicher etwas über die Suche finden wirst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IT2004 Geschrieben 2. Juni 2005 Teilen Geschrieben 2. Juni 2005 Bist du dir sicher, dass du durchgefallen bist? Wieviel Punkte hast du denn in der GH2? Unter 30? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
c.t. Geschrieben 7. Juni 2005 Teilen Geschrieben 7. Juni 2005 Hallo Bernd321, das sieht jetzt so aus. Du kannst dich zur nächsten Prüfung anmelden und im November dein Glück noch mal versuchen. Was du wiederholen mußt liegt an jeder IHK selbst. In München z.B. mußt du alles drei Teile noch mal machen. In Augsburg nur den in dem du durchgerauscht bist. Also schlau machen und wenn’s ist bei einer andern IHK anmelden. Da ist überhaut kein Problem. Wie es mit dem Betrieb läuft und das auch wegen der Anmeldung kann ich dir nicht sagen. Ich bin Umschüler. Aber ich meine die müßten dich doch noch als Azubi für ein halbes Jahr behalten, oder???? Das kann die dein Betrieb bestimmt am besten sagen c.t. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
adeba Geschrieben 8. Juni 2005 Teilen Geschrieben 8. Juni 2005 @bernd wer jetzt noch der meinung ist das es GA und nicht GH heisst sollte sich auch mal gedanken machen... nach einem versschreiber sieht das nicht aus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 8. Juni 2005 Teilen Geschrieben 8. Juni 2005 @bernd wer jetzt noch der meinung ist das es GA und nicht GH heisst sollte sich auch mal gedanken machen... nach einem versschreiber sieht das nicht aus Was soll uns das sagen? Es sind die beiden Abkürzungen Ganzheitliche Aufgabe bzw. auch Ganzheitliche üblich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bernd321 Geschrieben 8. Juni 2005 Autor Teilen Geschrieben 8. Juni 2005 Vielen Dank für die Antworten, dass hilft mir weiter. Werde den Betrieb oder die zuständige IHK mal befragen @adeba Weiß zwar nicht was das zu diesem Thread beiträgt aber trotzdem danke für dein engagement Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aznatix Geschrieben 8. Juni 2005 Teilen Geschrieben 8. Juni 2005 Vielen Dank für die Antworten, dass hilft mir weiter. Werde den Betrieb oder die zuständige IHK mal befragen @adeba Weiß zwar nicht was das zu diesem Thread beiträgt aber trotzdem danke für dein engagement Das sind die Leute die Fehler suchen, um sich wichtig zu machen dass dies und dies richtig ist und nicht so und so... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
k0ph Geschrieben 8. Juni 2005 Teilen Geschrieben 8. Juni 2005 Das sind die Leute die Fehler suchen, um sich wichtig zu machen dass dies und dies richtig ist und nicht so und so... Jo, und schade auch das die "Fehler" die solche Leute bemängeln um sich wichtig zu machen dann im Endeffekt noch nicht mal Fehler waren! Also doppelt blamiert, Herr adeba! gruß k0ph Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aznatix Geschrieben 8. Juni 2005 Teilen Geschrieben 8. Juni 2005 Jo, und schade auch das die "Fehler" die solche Leute bemängeln um sich wichtig zu machen dann im Endeffekt noch nicht mal Fehler waren! Also doppelt blamiert, Herr adeba! gruß k0ph ^^ right! Das sehe ich auch so! Aber ich würde sagen Back to Topic! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bernd321 Geschrieben 8. Juni 2005 Autor Teilen Geschrieben 8. Juni 2005 :marine ^^ right! Das sehe ich auch so! Aber ich würde sagen Back to Topic! Ja.. Back to Topic... wobei ich mich gerne noch ein wenig mehr daran ausgelassen hätte :hells: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 8. Juni 2005 Teilen Geschrieben 8. Juni 2005 Das hängt von deiner Note in der GH2 (GA2 - such's dir aus )ab. Unter 30 % heisst definitiv beim nächsten Mal nochmal. Über 30 % kann bedeuten MEPR oder sogar bestanden. Schaue am besten bei Uli nach. Der weis es immer ganz genau. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bernd321 Geschrieben 10. Juni 2005 Autor Teilen Geschrieben 10. Juni 2005 Ein Kumpel aus meiner Klasse hat 49,5 % (Gesamt). In keinem Fach unter 30%. Er sagte mir, er habe damit bestanden. Konnte ihm das nicht ganz abkaufen! Dachte eigentlich er muss zur mündlichen Nachprüfung ? Jemand ne Ahnung wie das wirklich ist ??? P.S: Ich finde es so verwirrend das Niemand sich da wirklich auskennt! Ist die "IHK" etwa zu, tschuldigung, dumm um einfach mal eine schöne ausführliche Seite zu gestalten wo dies alles in einem "verständlichen" Deutsch drin steht. Danke, Gruß Dä BärnT Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 10. Juni 2005 Teilen Geschrieben 10. Juni 2005 Ein Kumpel aus meiner Klasse hat 49,5 % (Gesamt). In keinem Fach unter 30%. Er sagte mir, er habe damit bestanden. Konnte ihm das nicht ganz abkaufen! Dachte eigentlich er muss zur mündlichen Nachprüfung ? Jemand ne Ahnung wie das wirklich ist ??? Ohne die einzelnen Ergebnisse kann Dir das keiner beantworten. Du kannst sie aber ja selbst eingeben, hier: http://www.caesborn.de/pruefungspage/notenrechner.html und dann bekommst Du alles erklärt. Ist die "IHK" etwa zu, tschuldigung, dumm um einfach mal eine schöne ausführliche Seite zu gestalten wo dies alles in einem "verständlichen" Deutsch drin steht. Steht doch alles in der Berufsverordnung! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ingh Geschrieben 10. Juni 2005 Teilen Geschrieben 10. Juni 2005 Ein Kumpel aus meiner Klasse hat 49,5 % (Gesamt). In keinem Fach unter 30%. Er sagte mir, er habe damit bestanden. Wenn "Eure" IHK sich entschieden hat, solche Ergebnisse grundsätzlich auf volle Prozentzahlen zu runden (und damit seine 49,5% auf 50% aufzurunden), dann hat ers tatsächlich um Haaresbreite geschafft. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 10. Juni 2005 Teilen Geschrieben 10. Juni 2005 Ein Kumpel aus meiner Klasse hat 49,5 % (Gesamt). In keinem Fach unter 30%. Er sagte mir, er habe damit bestanden. Die Freiheit, solche Ergebnisse als bestanden zählen zu lassen, obliegt uns Prüfern nun mal. Manchmal hat man nur durch kleine Dummheiten viele Punkte verschenkt, im Prinzip aber nachgewiesen, daß man die Fähigkeiten und Kenntnisse eines Fachinformatikers besitzt. *Für uns Prüfer heisst das dann Prüfungskompetenz* (Ich denke dabei an das Durchstreichen großer Absätze in der Prüfung, obwohl die Antworten korrekt waren oder an die Beantwortung von 6 Fragen ohne der expliziten Streichung einer ganzen Aufgabe, so daß die letzte Frage als nicht beantwortet gilt. Manchmal spielen auch die persönlichen Umstände des Prüflings eine Rolle, die dafür sprechen, nicht ganz penibel zu werten, wie zum Beispiel Schwangerschaft, Todesfälle in der Familie oder Prüfungsantritte mit offensichtlichen Krankheiten etc.) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zwerchserver Geschrieben 10. Juni 2005 Teilen Geschrieben 10. Juni 2005 zur frage, ob du im betrieb bleiben kannst / darfst.. ...aus dem Berufsbildungsgesetz §14 (3) Besteht der Auszubildende die Abschlußprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. wichtig ist das du den Antrag stellst..diesem muss der ausbildungsbetrieb stattgeben.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hansemann Geschrieben 10. Juni 2005 Teilen Geschrieben 10. Juni 2005 bedeutet das etwa das ich den betrieb um erlaubniss fragen muss da zu bleiben wenn ich die prüfung nicht bestanden habe? Ich dachte immer die müssen dich dann weiterhin nehmen.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 10. Juni 2005 Teilen Geschrieben 10. Juni 2005 bedeutet das etwa das ich den betrieb um erlaubniss fragen muss da zu bleiben wenn ich die prüfung nicht bestanden habe? Im Gesetz steht nichts von "Antrag stellen" im Sinne von "genehmigen oder nicht genehmigen". Dort steht "auf ihr Verlangen". @zwerchserver Korrekter Paragraph nach neuem BBiG bzw. BerBiRefG ist § 21 und der von Dir zitierte Text lautet jetzt: (3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bernd321 Geschrieben 10. Juni 2005 Autor Teilen Geschrieben 10. Juni 2005 habt ja recht . Denke auch das der Kerl das gerade so geschafft hat ! ich gönne es ihm, auch wenn er keinen finger dafür gekrümmt hat ! bin jetzt erstmal ne leckere wodka flasche trinken! will den ganzen mißt erstmal vergessen nice weekend !!! cya.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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