lynyrd Geschrieben 2. Juni 2005 Teilen Geschrieben 2. Juni 2005 Hallo, ich hab heute erfahren das ich nicht übernommen werde. jetzt hab ich aber noch so ca. 5 wochen resturlaub. muss mir den mein arbeitgeber genehmigen wenn ich den beantrage oder kann er auch sagen ich bekomm nur 1 oder 2 oder sogar gar kein urlaub? ist das irgendwo festgelegt? danke schonmal im voraus. gruß lynyrd Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bmg4ever Geschrieben 3. Juni 2005 Teilen Geschrieben 3. Juni 2005 wie kommst du denn dann auf fünf wochen, wenn dein arbeitsvertrag dann zum august oder so endet? kriegt man dann den urlaub nicht nur anteilig für diese 3/4 des Jahres, oder hast du noch Resturlaub aus dem letzten Jahr? Alles in Allem ist in deinem Ausbildungsvertrag eine Summe Urlaubstage festgelegt, auf die du theoretisch natürlich anspruch hast. Allerdings solltest du bei deiner Entscheidung auch ein paar Dinge bedenken: 1. Wenn du eh nichts wichtiges mehr zu tun hast, dann versuch einfach ihn komplett zu nehmen. außer das man evtl. versucht sich mit dir auf einen kürzeren urlaub zu einigen, kann ja eigentlich nichts passieren. 2. Wenn du noch an einem Projekt arbeitest, bei dem man dich vermissen würde, dann denke darüber nach wie wichtig dir in Zukunft dein Verhältnis zu deinem ehemaligen Arbeitgeber und entscheide dann, ob du die 5 Wochen komplett haben willst. 3. Wenn dir dein Betrieb total egal ist, dann machs zur Not einfach so wie jemand gerade bei uns(kein Auszubildender) und sei die letzten 4 wochen deines Arbeitsvertrages einfach krank (kommt aber wie gesagt wahrscheinlich nicht gut an ) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Joe Kinley Geschrieben 3. Juni 2005 Teilen Geschrieben 3. Juni 2005 Du hast einen rechtlichen Anspruch auf deinen Urlaub. Solltest du ihn nicht nehmen koennen (Gruende siehe oben), wird er dir ausbezahlt werden muessen. Leider kann ich keine Quelle angeben... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 3. Juni 2005 Teilen Geschrieben 3. Juni 2005 FÜNF Wochen? :eek Bei 5 Arbeitstagen wären das 25 Tage - und das nur für Januar - August? Wo ist das? Ich will mich bei euch bewerben Versuche, deinen Urlaub zu nehmen. Wenn du ihn nicht nimmst (nehmen kannst) & ausgezahlt bekommst, freut sich der Staat am meisten. Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 3. Juni 2005 Teilen Geschrieben 3. Juni 2005 vielleicht ist da aber noch ein alter Urlaub vom letzten Jahr dabei Aber ich denke auch das er da den diesjährigen meinte Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Joker04 Geschrieben 3. Juni 2005 Teilen Geschrieben 3. Juni 2005 Du hast anteilig Urlaubsanspruch, das heißt (Beispiel): deine Firma gewährt einen Jahresurlaub von 30 Tagen, dann hast du pro Monat einen Urlaubsanspruch von 2,5 Tagen. Du bist aber nur noch bis zum Juni bei dem Unternehmen beschäftigt, also hättest Du von Jan - Juni = 6 Mon und das entspricht 15 Tage Urlaub. Musst Du das Unternehmen verlassen, dann muss dir dein alter Arbeitgeber eine Bescheinigung über deinen genommenen Urlaub ausstellen. Ein neuer Arbeitgeber muss dir dann den restlich, zustehenden Urlaub gewähren, allerdings nur die Differenz zum gesetzlich vorgeschriebenen Urlaub und das sind nur 24 Tage, also in dem Fall eben noch 9Tage Urlaub (besser ist es wenn er auch 30 Tage Jahresurlaub gewährt, dann hättest du noch auf 15 Tage Anspruch) Ob du dir deinen Urlaub im alten Unternehmen auszahlen läßt, ist eben dein Problem und hängt davon ab, ob du dir das leisten kannst. Gruß Joker Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hades Geschrieben 3. Juni 2005 Teilen Geschrieben 3. Juni 2005 Musst Du das Unternehmen verlassen, dann muss dir dein alter Arbeitgeber eine Bescheinigung über deinen genommenen Urlaub ausstellen. Ein neuer Arbeitgeber muss dir dann den restlich, zustehenden Urlaub gewähren, allerdings nur die Differenz zum gesetzlich vorgeschriebenen Urlaub ... In welcher serioesen Quelle steht das? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-newbie Geschrieben 3. Juni 2005 Teilen Geschrieben 3. Juni 2005 ...allerdings nur die Differenz zum gesetzlich vorgeschriebenen Urlaub und das sind nur 24 Tage, ... Hi Joker! Hab nur 20 Urlaubstage im jahr. Für wen alles gilt dieser gesetzlich vorgeschriebene von 24 Tagen? mfg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hades Geschrieben 3. Juni 2005 Teilen Geschrieben 3. Juni 2005 @fi-newbie: Lt. Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sind es 24 Werktage. Werktage enthalten auch den Samstag. Bei einer Arbeitswoche von 5 Tagen sind es 20 Urlaubstage/Kalenderjahr. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Joker04 Geschrieben 6. Juni 2005 Teilen Geschrieben 6. Juni 2005 Hi Joker! Hab nur 20 Urlaubstage im jahr. Für wen alles gilt dieser gesetzlich vorgeschriebene von 24 Tagen? mfg Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt 24 Tage, dummerweise zählt da der Samstag mit. Das sind also genau 4 Wochen.....das ganze steht im Bundesurlaubsgesetz! Sieh mal hier unter Urlaubsanspruch nach: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/burlg/ Gruß Joker P.S. ups hades war schneller! :marine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Joker04 Geschrieben 6. Juni 2005 Teilen Geschrieben 6. Juni 2005 In welcher serioesen Quelle steht das? Ich meine es im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gelesen zu haben. Ich schau aber noch einmal rein Gruß Joker Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Joker04 Geschrieben 6. Juni 2005 Teilen Geschrieben 6. Juni 2005 In welcher serioesen Quelle steht das? Hier kann man so einiges über Urlaub nachlesen, da steht das auch mit der Bescheinigung, auf die du einen rechtlichen Anspruch hast http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/abwicklung/content_08.html Gruß Joker Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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